Sport und Kultur in Bayern sind seit dem 24. November nur noch unter strengen Auflagen möglich: So dürfen Hallen auch von Freizeitsportlern nur noch geimpft oder genesen sowie zusätzlich mit einem negativen Corona-Test betreten werden. So steht es in der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Anders sieht es für Senioren- und Pflegeheime aus. Dort ist der Zugang weiterhin auch für Ungeimpfte möglich – einzige Voraussetzung ist ein aktuell negativer Test, der Impfstatus spielt keine Rolle mehr. Geregelt ist dies seit dem 18. November über das neue Bundesinfektionsschutzgesetz. Bis dahin brauchten zumindest Geimpfte und Genesene keinen Test vorzulegen.
Während also an diesem Freitag eine bundesweite Impfpflicht für Pflegekräfte ab Mitte März 2022 beschlossen wurde, dürfen Besucherinnen und Besucher weiterhin ungeimpft zu ihren Angehörigen in die Heime? Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen werden weniger geschützt als Sporthallen oder Kinos? Was auf den ersten Blick überrascht, hat seinen Hintergrund.
"Es braucht hier den Perspektivwechsel", sagt Alexander Schraml, Vorsitzender des Bundes der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen und als Geschäftsführer des Kommunalunternehmens verantwortlich für sieben Seniorenzentren im Landkreis Würzburg. "Im Vordergrund steht nicht das Recht des Besuchers, sondern das Recht der Bewohnerin oder des Bewohners, besucht zu werden." Dies ergebe sich aus Heimvertrag und Grundrechten. Sprich: Menschen in den Heimen sollen nicht isoliert werden, so wie dies in der ersten Pandemiephase noch geschehen ist.
Denkbar wäre zum Beispiel der Fall einer ungeimpften Tochter, die ihre Mutter im Heim nicht mehr sehen dürfte. Nicht einmal per Hausrecht dürfte dies verboten werden, heißt es von Caritas und Arbeiterwohlfahrt in Unterfranken. Sie sind die beiden größten Träger von Senioreneinrichtungen in der Region. Maßgeblich ist allein das Bundesgesetz, wie eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums bestätigt.
Gesundheitsministerium: Impfstatus nicht mehr abfragen
Die Testpflicht sei mittlerweile klar durch Paragraf 28b Abs. 2 im Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt. Eigene bayerische Vorgaben brauche es deshalb nicht mehr. Nachweise können laut Ministerium weiterhin durch PCR-Tests, Antigentests oder durch einen Selbsttest vor Ort unter Aufsicht erbracht werden. "Die Abfrage des Geimpft- bzw. Genesenenstatus der Besuchspersonen durch die Einrichtung ist nicht erforderlich", so die Sprecherin.
Jedoch sieht die Praxis in mainfränkischen Seniorenheimen bisweilen anders aus: Dort wird weiterhin der Impfstatus kontrolliert, obwohl er seit dem 18. November den negativen Test nicht mehr ersetzen kann. Der aktuellen Rechtslage entspricht dies nicht – aber man wisse von diesem Vorgehen in anderen Heimen, so Jurist Schraml. Er selbst setzt auf die strenge Einhaltung von gültiger Maskenpflicht und Abstandsgebot. Wer im Wiederholungsfall dagegen verstößt, erhalte Hausverbot. Dies sei auch schon geschehen.
Noch dreister gehen Angehörige zu Werke, die sich mit gefälschten Corona-Tests Zugang zu den Heimen verschaffen wollen. Von derlei Fällen berichtet Ulrike Hahn, Bereichsleiterin Senioren und Rehabilitation bei der AWO Unterfranken. Es komme sogar vor, dass Besucher, die zuletzt wissentlich Kontakt mit Corona-Positiven hatten, ins Heim zu ihren Angehörigen kommen. Beides bringe man zur Anzeige.
Die impfunabhängige Testpflicht galt zuletzt in den Seniorenheimen nicht nur für Angehörige, sondern auch für Handwerker, Postboten oder Lieferanten. Diese Regelung für die externen Dienstleister war für die Einrichtungen eine "große Herausforderung", weiß Sonja Schwab, Abteilungsleiterin Soziale Dienste beim Caritasverband für die Diözese Würzburg. Sie dürfte froh sein über die am Freitag von Bundestag und Bundesrat beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Postboten oder andere Dienstleister, die nur kurz ins Heim kommen und keinen Kontakt zu Bewohnern haben, brauchen nun keinen Test mehr.
Mit den politischen Beschlüssen vom Freitag stellt sich den Senioren- und Pflegeheimen dafür eine neue Herausforderung: Bis Mitte März müssen sich alle Pflegekräfte, sofern noch nicht geschehen, impfen lassen. Für den Bundesverband der kommunalen Einrichtungen hatte Jurist Schraml dies kürzlich kritisiert, er fordert eine allgemeine Impfpflicht: Eine Beschränkung auf die Gesundheits- und Pflegebranche entbehre jeglicher sachlichen Grundlage und "ist nicht zu rechtfertigen – weder moralisch noch juristisch." Die Heime seien keine Pandemietreiber.
Die bayerische Krankenhausampel seht seit Wochen auf rot, was eindeutig laut Landesregelung 2G+ bedingt! Damit sind Besuchende eindeutig strenger behandelt als die Mitarbeitende, denn diese müssen bis zum Greifen der Impflicht, nicht geimpft und nur regelmäßig getestet sein, und das bei längerem Arbeiten direkt am Bewohner! Ein Besucher ist definitiv nicht mitMitarbeitenden zu vergleichen, da sich dieser an Mindestabstände hält, eine FFP2-Maske trägt, einen Termin rechtzeitig vereinbart hat und sich nur zeitlich beschränkt aufhält - und das 2G+.
Das Personal leistet sowieso schon herausragende Arbeit und wird nun unter Generalverdacht gestellt das Virus scheinbar alleine zu verbreiten.
Wenn schon eine Impfpflicht beschlossen wurde, dann warum nicht konsequenterweise für alle?
Oder kennt das Virus die Beschlüsse des Bundestages und verhält sich dementsprechend?
Sind eigentlich alle Bundestagsmitglieder geimpft? Das müsste eigentlich Vorsaussetzung sein, wenn dies von ganzen Berufsgruppen gefordert wird.
Spätestens dann wird das Dilemma deutlich: von anderen Berufsgruppen verlangen, was man in den eigenen Reihen nicht hinbekommt!
Und ja, die Beschäftigten bergen ein größeres Risiko, Bewohner anzustecken. Zum einen, weil sie während Ihrer Schicht permanent engen Kontakt zu allen Bewohnern haben und nicht wie Besucher nur zu einem einzigen.
Recht gebe ich Ihnen, dass eine allgemeine Impfpflicht sinnvoller wäre und diese wird ja auch kommen.