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Würzburg/Schweinfurt
Neue Corona-Regeln: So dürfen Sie noch in der Gaststätte feiern
Seit diesem Dienstag sind sie in Kraft, die strengeren Corona-Regeln in Bayern. Für die Gastronomie ändert sich nicht viel, einen besonderen Fall gilt es allerdings zu beachten.
In bayerischen Gaststätten wie hier in Würzburg gilt weiterhin die 2G-Regelung, nur geimpfte und genesene Gäste haben Zutritt.
Foto: Silvia Gralla | In bayerischen Gaststätten wie hier in Würzburg gilt weiterhin die 2G-Regelung, nur geimpfte und genesene Gäste haben Zutritt.
Andreas Jungbauer
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:57 Uhr

Nach dem Beschluss der Bund-Länder-Runde vor Weihnachten gelten auch in Bayern seit dem 28. Dezember erneut verschärfte Corona-Regeln. Die wichtigste Änderung: Es dürfen sich privat nur noch maximal zehn Geimpfte oder Genesene treffen. Für Ungeimpfte bleibt es bei der Beschränkung auf einen Hausstand plus maximal zwei Personen aus einem weiteren Hausstand.

Verunsicherung durch Regelungen

Was bedeutet dies nun für Omas Geburtstagsfeier in der Gastwirtschaft? Oder den Mannschaftsabend mit Partnern in der Pizzeria? Müssen Leute ausgeladen werden? Beim unterfränkischen Hotel- und Gaststättenverband gingen am Dienstag etliche Anrufe von Gastronomen und Gästen ein, groß ist die Verunsicherung.

Doch Geschäftsführer Michael Schwägerl kann Entwarnung geben. Auch mit den neuen Regeln sind größere Treffen oder Familienfeiern in den Gaststätten möglich. Die Zehn-Personen-Begrenzung greift hier nicht – wenn das gemeinsame Speisen im Mittelpunkt steht.

Es gelten dann die gängigen Corona-Vorschriften der Gastronomie wie Maskentragen abseits des Sitzplatzes und die 2G-Regelung: Zutritt haben nur Geimpfte und Genesene, aufgrund einer Übergangsregelung bis 12. Januar auch noch ungeimpfte Schülerinnen und Schüler bis 17 Jahre. Danach brauchen Jugendliche über 14 Jahren ebenfalls einen 2G-Nachweis.

Rechtsanwalt Michael Schwägerl ist Geschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes im Bezirk Unterfranken.
Foto: Angelika Cronauer | Rechtsanwalt Michael Schwägerl ist Geschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes im Bezirk Unterfranken.

Laut Schwägerl ist es also weiterhin kein Problem, sich zu einem runden Geburtstag auch mit 20 Leuten zum Essen in einem Lokal zu verabreden. Dabei spiele es keine Rolle, ob man im Haupt- oder in einem Nebenraum sitzt. Der Wirt könne den Nebenraum auch komplett für eine Gesellschaft reservieren. "Entscheidend ist, dass die Räume konzessioniert sind."

Das Gesundheitsministerium wies gegenüber dem Bayerischen Rundfunk darauf hin, dass in Restaurants ohnehin mehrere Menschen an verschiedenen Tischen zusammentreffen: "Es wäre insoweit widersprüchlich, in der Gastronomie ein zufälliges Zusammentreffen mit Fremden, nicht aber ein Zusammentreffen mit Bekannten zu erlauben."

Wenn die Feier zur privaten Veranstaltung wird

Anders sieht es aus, wenn die private Feier in der Gaststätte über Essen, Trinken und Gespräche hinausgeht und den Charakter einer Veranstaltung bekommt – etwa durch Musik oder Theatereinlagen. Dann setzt die Bayerische Infektionsschutzverordnung auch für geschlossene Gesellschaften das Limit von höchstens zehn Teilnehmern und: Alle brauchen zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis einen negativen Corona-Test (2G-plus) – es sei denn, man ist seit mindestens 14 Tagen geboostert.

Generell ist man im Hotel- und Gaststättenverband froh, dass es keinen Lockdown wie im vergangenen Jahr gibt. Natürlich sei die Situation für die Branche nicht gut, sagt Schwägerl. "Aber die Regelungen sind für die Gastronomie machbar."

 
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    Den Geburtstag der Oma mit 50 Personen steht auch nur Onkel Paul im Weg, der Einzige in der Runde der auf jeder Feier den Pausenclown macht.
    Tritt der auf, müssen 40 Gäste gehen.
    Oh Herr schmeiß Hirn vom Himmel!
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  • H. S.
    Daheim darf ich Sylvester nur mit 10 Personen feiern. In der Kneipe dürfte ich mit 50 die ganze Nacht feiern, Hauptsache ist nur, man hat immer einen Essteller vor sich stehen und keine Kapelle dabei. Schizophren?
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