
Beim letzten Jahreswechsel waren Würzburgs Straßen wegen der damals geltenden Corona-Ausgangssperre wie leergefegt. Ganz so streng sind die Regelungen in diesem Jahr am Silvesterabend nicht, Treffen von mehr als zehn Personen gleichzeitig sind aber sogar doppelt verboten. Die Regelungen in Würzburg im Überblick.
Welche Kontaktbeschränkungen gelten?
Bereits seit Dienstag gelten die neuen Kontaktbeschränkungen, nach denen sich drinnen und draußen – mit Ausnahme von Kneipen und Restaurants – maximal zehn Menschen treffen dürfen, wenn alle vollständig geimpft oder genesen sind. Die Regelung gilt auch für private Feiern außerhalb der eigenen Wohnung, also in angemieteten Räumen. Sobald eine ungeimpfte Person dabei ist, sind die Zusammenkünfte nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstands und maximal zwei Personen eines weiteren Hausstands gestattet. Kinder unter 14 Jahren werden jeweils nicht mitgezählt.
Wann und wo gilt ein Ansammlungsverbot?
Obwohl die Kontaktbeschränkungen aktuell bis zum 12. Januar und damit auch an Silvester gelten, wurde in der aktuellen Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für den zweiten Jahreswechsel unter Pandemie-Bedingungen zusätzlich ein "Ansammlungsverbot auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen" erlassen: Zwischen dem 31. Dezember um 15 Uhr und dem 1. Januar um 9 Uhr sind Ansammlungen von mehr als zehn Menschen grundsätzlich untersagt und haben sich "unverzüglich zu zerstreuen", heißt es in der Verordnung.
In Würzburg hat das Ordnungsamt als Geltungsbereich den so genannten "Kleinen Bischofshut" (gemeint ist der engere Innenstadtbereich zwischen Mainkai, Juliuspromenade, Theaterstraße, Balthasar-Neumann-Promenade und Neubaustraße) und zusätzlich die Alte Mainbrücke und die Sanderstraße festgelegt. In diesem Bereich gilt seit einigen Wochen bereits ein Abgabe- und Konsumverbot für alkoholische Getränken außerhalb gastronomischer Betriebe.
Welche Regelungen gelten zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern?
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nicht grundsätzlich verboten, allerdings gilt deutschlandweit erneut ein Verkaufsverbot für Raketen und Böller, um eine zusätzliche Belastung der Krankenhäuser durch Verletzungen zu verhindern. Die Rettungsdienste warnen in diesem Zusammenhang vor dem Abbrennen illegaler Feuerwerkskörper aus dem Ausland oder alter Raketen, die aus den Vorjahren übrig geblieben sind.
Ein Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände aller Art besteht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern oder Altenheimen. In Würzburg gilt eine Feuerwerksverbot rund um das Käppele, die Festung Marienberg und die Residenz samt Residenzplatz. Außerdem hat die Stadt wie in den Jahren vor der Pandemie die Alte Mainbrücke und den unteren Teil der Domstraße mit den Übergängen zu allen angrenzenden Straßen und Gassen zur Silvester-Sicherheitszone erklärt, in der keine Feuerwerkskörper und auch keine Glasflaschen oder Gläser mitgeführt werden dürfen.
Wie werden die Regelungen durchgesetzt?
"Die Einhaltung der Regelungen ist wichtig, um einerseits der anhaltenden Belastung in den Krankenhäusern zu begegnen, andererseits um die neue Dynamik durch die Omikron-Variante abzubremsen", wird Kommunalreferent Wolfgang Kleiner in einer Pressemitteilung der Stadt zitiert.
Das Ordnungsamt hat das Sicherheitskonzept für die Silvesternacht wie immer mit der Polizei und dem Bayerischen Roten Kreuz abgestimmt. Um die Regelungen durchzusetzen, "werden neben der Polizei auch der Kommunale Ordnungsdienst sowie Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes zum Schutz von öffentlichen Einrichtungen und Brücken im Einsatz sein", heißt es in der Mitteilung der Stadt.