
Ziemlich genau acht Monate sind es her, dass Beamtinnen und Beamte des Hauptzollamtes Schweinfurt bei mehreren Privatpersonen und auf dem Sportgelände des Fußball-Regionalligisten TSV Aubstadt (Lkr. Rhön-Grabfeld) eine großangelegte Razzia durchgeführt haben. Der Zoll begründete die Durchsuchung am 25. Mai 2023 in einer Erklärung mit einem "Verfahren gegen einen Beschuldigten eines Regionalligisten wegen des Verdachts auf Schwarzlohnzahlungen", das "bei der Staatsanwaltschaft Würzburg anhängig" sei.
Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel dauere nach wie vor an, teilt nun der Würzburger Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach auf Nachfrage dieser Redaktion mit. Diese werde auch noch mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Auswertung der Beweismittel dauert an, dann folgt die Errechnung des Schadensbetrags
"Die bisherigen vorläufigen Ermittlungsergebnisse stützen aus Sicht der Ermittlungsbehörden den anfänglichen Tatverdacht", antwortet der Sprecher der Staatsanwaltschaft auf die Frage nach den aktuellen Erkenntnissen. Die Beweismittel würden nun weiter ausgewertet werden. Anschließend müsse ein konkreter Schadensbetrag errechnet werden, sagt Seebach.
Auf die Frage nach Details zu der Razzia – wie viele Personen befragt oder wie viele Wohnungen durchsucht wurden und was genau sichergestellt wurde – hält sich die Staatsanwaltschaft weiter bedeckt. Von Seebach heißt es nur: "Zu den einzelnen Durchsuchungsobjekten können derzeit keine detaillierten Angaben gemacht werden."
Ähnlich verhält es sich mit Einzelheiten zu vorherigen Kontrollen beim TSV Aubstadt im März 2022. Die Ermittlungen würden seit dieser Zeit andauern, erklärt der Oberstaatsanwalt.
Verdacht: Neben der offiziellen Entlohnung soll Schwarzgeld an Spieler ausgezahlt worden sein
Am Tag der Razzia im Mai hatte das Hauptzollamt Schweinfurt mitgeteilt, dass Erkenntnisse über sogenanntes Schwarzgeld vorliegen würden: Bei einem Regionalligisten seien neben der offiziellen Entlohnung zusätzliche Gelder an die Spieler ausgezahlt worden, für die keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsabgaben entrichtet worden seien. Es bestehe demnach der Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt.
Die Spieler und das Trainerteam seien bei dem Regionalligisten als Vertragsamateure auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung zur Sozialversicherung, eines sogenannten Minijobs, gemeldet. Der Zoll legte damals den entstandenen Schaden der vorenthaltenen und veruntreuten Sozialversicherungsbeiträge alleine für das Kalenderjahr 2022 in den sechsstelligen Bereich.
Grundsätzlich fragen wir regelmäßig den Ermittlungsstand ab, um die Leserinnen und Leser zu informieren. Zudem gibt es in diesem Artikel zwei Neuigkeiten: Zum einen hat die Staatsanwaltschaft darüber informiert, dass die vorläufigen Ermittlungsergebnisse aus Sicht der Ermittlungsbehörden den anfänglichen Tatverdacht stützen. Zum anderen, dass die Auswertung der sichergestellten Beweismittel noch mehrere Monate in Anspruch nehmen werde.
Beste Grüße, Julia Back (Redaktion Rhön-Grabfeld)
Schwarzgeld betrifft den Geber und Schwarzlohn betrifft den Nehmer! - Gibt es den Vorwürfe, dass es sich um Schwarzgeld handelt oder ist das ein Versehen der Redaktion?
In unserer Berichterstattung zum Thema ist immer auch von "Schwarzgeld" die Rede gewesen. Diese Terminologie wurde vom Hauptzollamt Schweinfurt verwendet. Lesen Sie gerne hierzu noch einmal die ersten Artikel, zum Beispiel: https://www.mainpost.de/11142002
Beste Grüße, Julia Back (Redaktion Rhön-Grabfeld)