
Gut drei Monate ist es her, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Schweinfurt in Aubstadt Räumlichkeiten des Fußballvereins TSV Aubstadt sowie diverse Privatwohnungen durchsucht hat.
Den Verantwortlichen des Fußball-Regionalligisten wird vorgeworfen, Trainer und Spieler über ihren eigentlichen Lohn hinaus schwarz bezahlt zu haben – also ohne Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabgaben zu entrichten.
Viele Aubstädter reagierten damals empört über das in ihren Augen zu große Aufgebot an Beamtinnen und Beamten, die an der Razzia beteiligt waren.
Karl-Heinz Wißmeyer, stellvertretender Sachgebietsleiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Schweinfurt, und Arbeitsgebietsleiter Dominic Schenk erklären, warum im Mai 270 Beamtinnen und Beamte in Aubstadt im Einsatz waren und wie ihre Zoll-Einheit arbeitet.
Was ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)?
Die FKS gibt es an 117 Standorten in ganz Deutschland, zwei davon befinden sich in Unterfranken. Sie sind am Zollamt in Dettelbach (Lkr. Kitzingen) sowie am Hauptzollamt Schweinfurt angesiedelt.
Die FKS besteht bundesweit aus etwa 8600 Beamtinnen und Beamten des Zolls und ist für die Bekämpfung von Schwarzarbeit zuständig. Dazu zählen etwa das Vorenthalten von Sozialabgaben, Steuerhinterziehung, die illegale Beschäftigung von Ausländern, Sozialleistungsmissbrauch oder etwa der Verstoß gegen die Mindestlohn-Regelung.
Aufgeteilt auf die Standorte Schweinfurt, Bamberg und Dettelbach sind für das Hauptzollamt Schweinfurt rund 180 Beamtinnen und Beamte in der FKS im Einsatz. Im Jahr 2022 führten sie 1294 Arbeitgeber- und 10.908 Personenprüfungen durch.

Bei ihren Ermittlungen haben sie in diesen zwölf Monate eine Schadenssumme von etwa 32,8 Millionen Euro festgestellt – vier Millionen mehr als im Vorjahr. "Die Schadenssumme ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen", sagt Karl-Heinz Wißmeyer, der stellvertretende Leiter des Sachgebiets FKS.
Wie entscheidet der Zoll, wo kontrolliert wird?
Prüfungen finden in der Regel stichprobenartig statt, doch die FKS reagiert auch auf Hinweise. "Es gibt immer Leute, die irgendwo unzufrieden sind, die sich dann bei uns melden. Da muss man natürlich erstmal prüfen, wie gehaltvoll ihre Anschuldigung ist", sagt Wißmeyer.
Kommt es zu einer Durchsuchung, umgangssprachlich Razzia genannt, ist dafür der Beschluss eines Richters oder einer Richterin notwendig. "Ohne einen Anfangsverdacht bekommt man auch keinen Beschluss", erklärt Wißmeyer. Den eigentlichen Einsatz plant dann die FKS: "Wir haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die Polizei."
Wie erklärt sich die Zahl von 270 Beamtinnen und Beamten bei den Durchsuchungen im Zusammenhang mit dem TSV Aubstadt?
Pro Objekt, das es zu durchsuchen gilt, ist die FKS in der Regel mit mindestens zwei Beamtinnen und Beamten vor Ort – je nach Größe des Gebäudes können es auch mehr sein. Hinzu kommt ein vom Gesetz geforderter Durchsuchungszeuge, etwa eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter vom Rathaus. Außerdem sind ein bis zwei digitale Forensiker dabei, die elektronische Daten sicherstellen.
"Zudem hängt die Anzahl der eingesetzten Beamtinnen und Beamten auch von der Anzahl der mutmaßlich anzutreffenden Personen vor Ort ab", sagt Wißmeyer, der stellvertretender Sachgebietsleiter der FKS.
Im Fall Aubstadt kommt hinzu, dass viele Spieler einen Erst- und Zweitwohnsitz gemeldet haben, heißt es vom Zoll. Die 270 Frauen und Männer der FKS waren also nicht alle in Aubstadt vor Ort, sondern in etlichen Städten und Gemeinden in Deutschland. Rund 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FKS saßen laut Wißmeyers zudem in der Zentrale in Schweinfurt, um den Einsatz zu koordinieren.
"Wir haben 62 Objekte durchsucht. Sie müssen die Beamten durch diese Zahl dividieren und noch die 20 abziehen, die in der Zentrale waren. Dann sehen sie, was da übrig bleibt", sagt FKS-Arbeitsgebietsleiter Dominic Schenk. Heißt: Im Schnitt waren pro Objekt etwa vier Leute im Einsatz.
Schon im März 2022 gab es eine Prüfung beim TSV Aubstadt. Was ist in der Zwischenzeit passiert?
In dem Jahr hat sich laut Wißmeyer der Verdacht erhärtet, dass die Angaben, die im März 2022 von Spielern und Verantwortlichen des Vereins gemacht worden waren, nicht stimmen. Aufgrund verschiedener Anhaltspunkte hat der Zoll dann Durchsuchungsbeschlüsse beantragt.
"Das geht ja auch nicht von heute auf morgen", sagt Wißmeyer. Zudem müsse man sich mit anderen Hauptzollämtern koordinieren, um genug Beamtinnen und Beamte für einen überregionalen Einsatz zu bekommen. Das alles habe Zeit gebraucht.
Wie geht es weiter im Fall des TSV Aubstadt?
Die FKS ist nach eigenen Angaben weiter damit beschäftigt, die im Mai beschlagnahmten Geräte und Unterlagen auszuwerten. "Sollte sich rausstellen, dass Sozialabgaben hinterzogen worden wären, müsste die Rentenversicherung beteiligt werden, die den dadurch entstandenen Schaden berechnet. Sollte es sich um steuerliche Vergehen handeln, müsste das Finanzamt einbezogen werden", sagt Wißmeyer. Wie lange das alles dauern wird, lasse sich nicht vorhersehen.
Welche Branchen sind besonders von Schwarzarbeit betroffen?
Nach dem Schwarzarbeit-Bekämpfungsgesetz sind unter anderem folgende Branchen besonders von Schwarzarbeit betroffen: das Bau- und Gaststättengewerbe, Speditionen sowie die Forst- und Fleischwirtschaft. Amateurfußball – oder generell Sport – spielt nur eine untergeordnete Rolle.
"Es ist nicht so, dass wir speziell Fußballvereine prüfen oder an Aubstadt ein Exempel statuieren wollten", sagt Wißmeyer.
Wenn der Verkehrsminister sich dann aber mit der Maut verrechnet und die Bundesregierung verliert 100 Millionen von meinen Steuer Geldern passiert komischerweise gar nichts.
Bananenrepublik Deutschland.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Bullmann, MPA
Ich hoffe, den Nörglern, die diese wichtige und begründete Maßnahme des Zolls verunglimpfen wollten, ist damit gedient.
Jetzt kann man nur froh sein, wenn sich am Ende dieser Anfangsverdacht durch die Ermittlungen als unbegründet erweisen.
Ich drücke dem Verein die Daumen.