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Würzburg
Würzburger Student nach Mallorca-Urlaub zu Unrecht verurteilt: "Ich habe mich selbst im Gefängnis gesehen"
Nach einem Urlaub auf Mallorca und einer verhängnisvollen Begegnung am Flughafen drohte einem Studenten eine Haftstrafe. Wie er lange kämpfte – und wie es ihm heute geht.
Der Prozess und eine haltlose Beschuldigung kosteten einen Medizinstudenten aus Würzburg nicht nur mehrere zehntausend Euro, sondern auch viel Kraft und Zeit.
Foto: Illustration Ivana Biscan | Der Prozess und eine haltlose Beschuldigung kosteten einen Medizinstudenten aus Würzburg nicht nur mehrere zehntausend Euro, sondern auch viel Kraft und Zeit.
Jonas Keck
 |  aktualisiert: 01.02.2024 02:51 Uhr

Ohne dass er etwas Unrechtes getan hätte, wurde Ayob zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Jahrelang beteuerte der junge Mann, kein kaltblütiger Gewalttäter zu sein. Doch vor Gericht in Würzburg glaubte ihm lange niemand.

Im August 2019 war Ayob mit Freunden auf Mallorca im Urlaub gewesen. Sie genossen die Sonne am Pool, feierten in der Diskothek "Bierkönig". Gerade wieder in Deutschland gelandet, kamen am Frankfurter Flughafen Polizisten auf die Freunde zu – und machten ihnen einen folgenschweren Vorwurf.

Sie sollten auf der spanischen Insel zwei Männer zusammengeschlagen haben, mitten in der Nacht auf einer Promenade in El Arenal. Die Opfer: ein deutscher Bundespolizist und dessen Freund, die dort ebenfalls Urlaub machten. Der Polizist war drei Tage nach dem Angriff zufällig im gleichen Flugzeug zurückgeflogen wie die beiden jungen Würzburger und wollte sie am Flughafen als vermeintliche Täter erkannt haben.

Die polizeiliche Vorladung bringt Ayobs Leben ins Wanken

"Im ersten Moment hielt ich das alles für einen Witz", sagt Ayob rund vier Jahre später. Er sei der festen Überzeugung gewesen, dass sich schnell alles als ein Missverständnis entpuppen wird. Bereitwillig gab der Medizinstudent seine Daten an. Doch die zufällige Begegnung im Flugzeug sollte ihm "die dunkelsten Stunden" seines Lebens bereiten, wie er rückblickend sagt. Der 27-Jährige heißt eigentlich anders. Um irgendwann mit dem abschließen zu können, was ihm widerfahren ist, will er seinen Namen nicht öffentlich machen.

Erst mit der polizeilichen Vorladung in seinem Briefkasten erkennt der junge Mann Ende September 2019 den Ernst der Lage. Weil er sich den Traum vom Medizinstudium in Israel nicht hatte erfüllen können, war Ayob 2015 nach Deutschland gekommen. Er lernte Deutsch, fand eine Wohnung, bekam in Würzburg einen Studienplatz. Und hatte mit der Polizei noch nie zu tun. 

Doch das Ermittlungsverfahren ändert plötzlich alles: Seine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland und seine zukünftige Zulassung als Arzt stehen auf dem Spiel, seine Freiheit ist in Gefahr. Ayob beteuert von Anfang an seine Unschuld.

Im Laufe der Ermittlungen werden die Vorwürfe konkreter: Ayob und ein Bekannter sollen für die Tat verantwortlich sein. Sein Pflichtverteidiger rät ihm: Aussage verweigern, nicht zur Aufklärung beitragen. Er sei damit nicht einverstanden gewesen, sagt der 27-Jährige, deshalb wechselte er den Anwalt.

Im Herbst 2021 wird einem Würzburger Medizinstudenten der Prozess gemacht: Er wird vom Amtsgericht Würzburg wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haft verurteilt -  obwohl er unschuldig ist.
Foto: Daniel Peter | Im Herbst 2021 wird einem Würzburger Medizinstudenten der Prozess gemacht: Er wird vom Amtsgericht Würzburg wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haft verurteilt -  obwohl er unschuldig ist.

Weil der Geschädigte deutscher Staatsbürger ist und Körperverletzung in Spanien und Deutschland strafbar, wird der Fall in Deutschland verhandelt. Die beiden Urlauber werden zu Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft Würzburg wirft Ayob und seinem angeblichen Komplizen vor, den beiden Männern ihre Kiefer gebrochen, ihnen mit Schlägen und Tritten ein blaues Auge, einen gebrochenen Zahn und mehrere Schürfwunden zugefügt zu haben. Kurzum: gefährliche Körperverletzung.

Amtsgericht Würzburg verurteilt die Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe

Im folgenden Prozess sagen Zeugen aus, die Angeklagten in der Tatnacht gesehen zu haben. Ein Schöffengericht des Amtsgerichts Würzburg verurteilt den damals 24-Jährigen und den Mitangeklagten im Oktober 2021 zu Gefängnisstrafen von zwei Jahren Gefängnis – ohne Bewährung. 

Die Urteilsbegründung: "Das Gericht ist nach der durchgeführten Beweisaufnahme unter Würdigung der Angaben aller Zeugen und den in der Beweisaufnahme getroffenen Feststellungen – und entgegen den jeweiligen Einlassungen der beiden Angeklagten – hier zu der Überzeugung gelangt, dass sich Ereignisse an der Standpromenade tatsächlich (…) zugetragen habe(n)."

Wieder wechselt Ayob den Anwalt. Er weiß, dass er unschuldig ist. Und will das Urteil nicht akzeptieren, sondern Berufung einlegen.

Erst nach dem Richterspruch hält der Student seine Akte zum ersten Mal selbst in Händen. Tagelang liest er darin. Irgendwann plagen ihn Selbstzweifel. Kann er sich auf sein Gedächtnis verlassen? Unzählige Male habe er gelesen, was er zweieinhalb Jahre zuvor auf Mallorca verbrochen haben soll, sagt der 27-Jährige. In seinem Kopf habe sich immer mehr "vermischt": Was habe ich selbst wahrgenommen? Was haben die Zeugen beschrieben? Was steht in den Akten?

"Ich habe mich in die Akten vertieft. Manchmal habe ich das Gefühl, inzwischen selbst ein halber Anwalt zu sein", sagt er heute. Für das Berufungsverfahren beauftragte Ayob mit geliehenem Geld zwei weitere Kanzleien, den Fall zu prüfen. Bis es nach dem ersten Urteil vor Gericht weitergeht, muss der Student über ein Jahr warten. Die Zeit kommt ihm endlos vor.

"Das hat mich 24 Stunden am Tag beschäftigt", sagt der 27-Jährige rückblickend. Das Staatsexamen habe er mehrmals verschieben müssen, weil er kaum darauf lernen konnte. Stressbedingt seien ihm Haare ausgefallen. Er habe seine Freunde vernachlässigt, weil er keine Lust auf Unternehmungen hatte. "Ich habe mich selbst im Gefängnis gesehen."

Ayobs Vater hat nie von dem Prozess gegen seinen Sohn in Würzburg erfahren

Wie er die Zeit ohne seinen Bruder, ohne seine Familie und Freunde überstanden hätte, könne er sich nicht ausmalen. Immer wieder hätten sie ihm neuen Mut zugesprochen, wenn er selbst die Hoffnung aufgegeben hatte, sagt Ayob. Nur sein Vater in Israel habe nie von den Anschuldigungen erfahren:  "Er machte sich schon Sorgen um mich, wenn ich erkältet war."

Sein Vater starb, noch bevor das Landgericht Würzburg im Berufungsverfahren sein Urteil spricht.  

"Seine Unschuld gilt als erwiesen."
Rechtsanwalt Benjamin Hirsch über seinen freigesprochenen Mandanten

Benjamin Hirsch ist einer der beiden Rechtsanwälte, die Ayob im zweiten Prozess, der im Oktober 2022 beginnt, verteidigen. "Ich habe ihm von Anfang an geglaubt und ich habe mit ihm gefühlt und gebangt. Er hat alles unternommen, um seine Unschuld zu beweisen", sagt Hirsch über seinen Mandanten. "Das große Problem in diesem Fall war, dass Aussage gegen Aussage stand und es nicht den einen, schlagenden Beweis für die Unschuld der Angeklagten gab."

Außerdem sei eines der Opfer von Beruf Polizeibeamter gewesen, und auch die Zeugen waren Polizisten. "Ihren Aussagen wurde vom Gericht besonderes Gewicht und Objektivität beigemessen."

Rechtsanwalt Benjamin Hirsch vertrat Ayob im Berufungsprozess vor dem Landgericht in Würzburg.
Foto: Frank Scheuring (foto2press) | Rechtsanwalt Benjamin Hirsch vertrat Ayob im Berufungsprozess vor dem Landgericht in Würzburg.

Chatverläufe in WhatsApp auf den Smartphones der Geschädigten sollen für mehr Klarheit sorgen, was sich in jener Nacht auf Mallorca zugetragen hat. Doch weil mehrere Prozessbeteiligte die Dateien nicht rechtzeitig erhalten haben, können die Text- und Sprachnachrichten nicht in die Beweisaufnahme eingehen. Die Strafprozessordnung sieht vor, dass eine Hauptverhandlung bis zu drei Wochen unterbrochen werden darf. Dauert die Unterbrechung länger, müssen Prozess und Beweisaufnahme ganz von vorne beginnen.

Doch einen weiteren Verhandlungstermin bringen die Prozessbeteiligten nicht unter. Wieder müssen alle Beteiligten warten. Der Prozess wird auf April 2023 verschoben.

Die Angeklagten bestreiten weiterhin, die Täter gewesen zu sein. Sie berufen sich auf die Daten aus den Fitness-Apps auf ihren Smartphones. Einer von Ayobs Anwälten hatte darauf hingewiesen: Zur Tatzeit hatte der Student im Bett seines Hotelzimmers gelegen, durch die Bewegungssensoren seiner Fitness-App war dies aufgezeichnet. "Da habe ich wieder Mut gefasst", sagt der 27-Jährige im Rückblick.

Doch die entscheidende Wendung bei Neubeginn des Verfahrens bringen andere Daten – nicht auf den Handys der Angeklagten, sondern auf denen der Opfer. 

Auf dem ausgewerteten Handy des verletzen Polizisten finden sich Fotos von Passbildern der beiden Urlauber. Er will die vermeintlichen Täter beim Heimflug wiedererkannt und deshalb Kollegen am Frankfurter Flughafen informiert haben, damit sie die Verdächtigten nach der Landung kontrollieren konnten. Aber wie ist der verletzte Polizist an die Passbilder gekommen? Haben Kollegen ihm Zugang zu den Fotos verschafft?

Darauf weisen Bilder und Nachrichten auf den Handys hin, die beide Geschädigten dem Gericht nicht erklären können. Zumal die Bilder gelöscht worden waren. Ein Sachverständiger des Bayerischen Landeskriminalamtes hatte sie wiederherstellen können. Die Zeugenaussagen verlieren an Glaubwürdigkeit.

Würzburger Landgericht: Angeklagte wurden "Opfer einer Verwechslung"

Auch die Staatsanwaltschaft fordert jetzt den Freispruch. Nach nur drei von neun angesetzten Verhandlungstagen fällt das Landgericht Würzburg im Mai 2023 sein eindeutiges Urteil: Freispruch.

Dreieinhalb Jahre nach der verhängnisvollen Begegnung bei der Rückreise kommt die Kammer zu der festen Überzeugung, dass es sich bei den beiden Männern "nicht um die Täter der gefährlichen Körperverletzung" handelt. "Vielmehr wurden die Angeklagten Opfer einer Verwechslung, welche zu ihrer Verurteilung in erster Instanz führte", heißt es in der Urteilsbegründung.

April 2023: Der Berufungsprozess am Landgericht Würzburg muss ein zweites Mal und ganz von vorne beginnen. 
Foto: Thomas Obermeier | April 2023: Der Berufungsprozess am Landgericht Würzburg muss ein zweites Mal und ganz von vorne beginnen. 

"Ich bin unglaublich froh, dass ich jetzt mein Leben wiederhabe", sagt Ayob nach dem Urteil. 

"Seine Unschuld gilt als erwiesen", sagt Rechtsanwalt Benjamin Hirsch. Der Angeklagte sei nicht aus Mangel an Beweisen freigesprochen geworden – "sondern weil das Ergebnis der Beweisaufnahme ausschließt, dass mein Mandant der Täter gewesen ist". Es habe in diesem Verfahren "nicht den einen schlagkräftigen Beweis" gegeben, meint der Verteidiger: "Die Summe der vielen Unstimmigkeiten und Unwahrheiten in den Aussagen der Opfer und der Zeugen führte dazu, dass aus Zweifeln schließlich Gewissheit über die Unschuld wurde."

Einige Monate sind seit dem Freispruch inzwischen vergangen. Doch ein Gedanke lässt Ayob seither nicht mehr los: "Ich frage mich, wie viele Leute irgendwo in Gefängnissen sitzen, weil sie nicht die Kraft und das Geld hatten, gegen die Ungerechtigkeit anzukämpfen." Er ballt eine Faust. "Ich hatte Glück, dass ich das Geld besorgen konnte – andere haben das vielleicht nicht."

"Ich hatte Glück, dass ich das Geld besorgen konnte – andere haben das vielleicht nicht."
Ayob, zu Unrecht beschuldigter und verurteilter Student aus Würzburg

Mehrere zehntausend Euro habe er sich von der Familie und Freunden geliehen. Damit habe er nicht nur Anwaltskosten beglichen, sondern auch seine Miete und den Lebensunterhalt bezahlt. "Ich wurde freigesprochen. Aber ich habe nicht nur über drei Jahre meines Lebens verloren, sondern auch sehr viel Geld", sagt der 27-Jährige. Nur ein kleiner Teil der Anwaltskosten sei ihm erstattet worden, weil er mehrere Anwälte beauftragt hatte. Einen anderen Ausweg habe er aber nicht gesehen. Seinen Freunden und seiner Familie will er das Geld jetzt so schnell wie möglich zurückzahlen.

Verfahren gegen einen Beamten der Bundespolizei eröffnet

Um Entschuldigung hätte ihn die Polizisten nie gebeten, sagt Ayob. Er glaube auch nicht an eine versehentliche Verwechslung. Sie hätten unbedingt gewollt, beim Heimflug durch Zufall den Tätern begegnet zu sein. In der Beweisaufnahme vor Gericht war später eine Sprachnachricht zu hören, die der Polizist seinem Kumpel geschickt hatte: "Jackpot, Jackpot!", jubelte er darin. Und witterte Schmerzensgeld. 

Die Staatsanwaltschaft Lübeck hat inzwischen ein Verfahren gegen einen Beamten der Bundespolizei wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses eröffnet. Ihm wird vorgeworfen, ein polizeiinternes Dokument an eine weitere Person übermittelt zu haben – an einen Zeugen des Würzburger Strafverfahrens, in dem Ayob zu Unrecht angeklagt war.

Altes neues Leben nach dem Freispruch – eine Herausforderung

"Heute geht es mir gut", sagt der 27-Jährige. "Es war eine große Herausforderung, das Leben nach dem Freispruch wieder so hinzubekommen, wie es vorher war – ist es eigentlich noch immer. Ich dachte, sowas sieht man nur in amerikanischen Serien auf Netflix."

Sein Examen hat der angehende Mediziner inzwischen bestanden. Er arbeitet jetzt in einer Klinik in Unterfranken.

 
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  • Georg Ries
    Dass die Geschädigten wesentlich zu diesem Fehlurteil beigetragen haben, kann man der STA nicht anlasten. Aber das verschweigt Deeg 🤔
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  • Johannes Metzger
    Ich glaube Sie haben den Artikel nicht richtig gelesen und den Fall nicht genau recherchiert.
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  • Martin Deeg
    Es wird immer Groupies geben, die unbeirrbar und wider jede Faktenlage das beklatschen, was Strafverfolgungsbehörden tun, nur weil es eben Behörden sind.

    Man kennt das auch als "irgendwas bleibt immer hängen".

    Da ist dann auch eben auch ein unschuldig Verfolgter irgendwie "selbst schuld" - und nicht etwa die Staatsanwaltschaft, die die Verfolgung im Zusammenwirken mit in eigener Sache (!) und mit enormem Eifer tätigen Bundespolizisten lostrat.....

    Wie gesagt, ein "Glück" für die Opfer, dass hier nicht noch "Untersuchungshaft" erzwungen wurde, zumal bei Beziehungen ins Ausland ("Fluchtgefahr").
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  • Martin Deeg
    Klären Sie doch mal auf: was "verschweigt Deeg"?

    Und was haben die unschuldig Angeklagten hier konkret unterlassen, was Sie in der gleichen Situation getan hätten?
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  • Martin Deeg
    Die Fehlleistungen und Denkfehler der Würzburger Justiz sind hier einmal gut zusammengefasst.....

    Neben den bereits im Artikel genannten Faktoren kommt hier das "Glück" des Mannes dazu, dass er nicht Opfer von (zu Unrecht erfolgter) "Untersuchungshaft" und der Traumatisierung hieraus wurde. Diese Untersuchungshaft wird regelhaft beantragt auch bei weitaus weniger schweren Tatvorwürfen (!), sie schafft Fakten und weitere öffentliche Vorverurteilung....und stärkt die Beharrungskräfte der Strafverfolgungsbehörden, Fehler nicht zuzugeben.

    Nochmal: "Glück" gehabt, Herr Medizinstudent.

    Fakt ist: Vorwürfe werden aus den verschiedensten Gründen, wie man sieht auch von Richtern, wie Fakten behandelt. Ob Falschbeschuldigungen vorliegen, wird in Würzburgs Justiz nach meiner Erfahrung als Polizeibeamter überhaupt nicht überprüft.

    Dass auf Basis von Falschbeschuldigungen (!) immer wieder Menschenleben, Existenzen zerstört werden, ist bei dieser Justiz offenbar noch nicht überall angekommen.
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  • Martin Deeg
    Die Frage stellt sich, wie hier überhaupt eine Verurteilung erfolgen konnte bei dieser Beweislage und schlichter "Aussage-gegen-Aussage".....

    Aus dem damaligen Bericht der Mainpost kann man erschließen, wie solche Fehlurteile zustande kommen, moralische Hybris ersetzt Beweise, Strafwut ersetzt Fakten, der Richter ist offenbar persönlich "empört", Standesdünkel:

    ...."Obwohl beide Angeklagte nicht vorbestraft sind, kam für das Gericht angesichts der Umstände am Tatort und der erheblichen Verletzungen weder ein sogenannter minder schwerer Fall in Frage noch eine Strafaussetzung zur Bewährung.

    Ungehemmt, so der Vorsitzende Richter Mark Kurzawksi, hätten die beiden ihr brutales Aggressionspotential an den nächstbesten arg- und wehrlosen Opfern "ausleben" wollen."....

    Quelle: Mainpost, 24.10.2021
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  • Peter Bartosch
    "Aussage-gegen-Aussage".....
    Dieser Satz ist sowas von Bedeutungslos vor Gericht, aber er wird immer wieder zitiert.
    Und Sie können mir glauben, das der Kollege (Polizist) kein Nestbeschmutzer sein will. Da wird das Recht gebrochen auf Rücken der Unschuldigen.
    Selbst schon erlebt. Damit einen schönen Gruß nach Rottendorf Herr Polizeiobermeister. Sollte er mitlesen und mein Namen lesen, weiß er schon um was es ging!
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  • Martin Deeg
    ...."Ich frage mich, wie viele Leute irgendwo in Gefängnissen sitzen, weil sie nicht die Kraft und das Geld hatten, gegen die Ungerechtigkeit anzukämpfen." ....

    Das ist der Schlüsselsatz, den sich jeder Journalist ins Büro pinnen sollte.
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