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Würzburg
Freiheitsstrafen für Würzburger Studenten wegen Schlägen am Ballermann
Auf Mallorca sollen die Männer zwei Bundespolizisten auf der Strandpromenade übel zugerichtet haben. Die Angeklagten bestreiten die Tat. Das Gericht überzeugten sie nicht.
Zwei Würzburger Studenten sollen auf Mallorca zwei Bundespolizisten brutal verprügelt haben (Symbolbild).
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa | Zwei Würzburger Studenten sollen auf Mallorca zwei Bundespolizisten brutal verprügelt haben (Symbolbild).
Franz Barthel
 |  aktualisiert: 08.02.2024 13:08 Uhr

Ein Urlaub auf der Baleareninsel Mallorca hatte nun in Würzburg ein juristisches Nachspiel: Auf der Strandpromenade Playa del Palma im Stadtteil S´Arenal sollen im August 2019 kurz nach fünf Uhr morgens zwei Studenten aus Würzburg zwei Bundespolizisten aus Hessen provoziert, beleidigt und unter anderem mit Faustschlägen ins Gesicht erheblich verletzt haben. Beide Polizisten erlitten bei dem privaten Kurzurlaub unter anderem einen Kieferbruch, einer einen doppelten.

Die Studenten wurden jetzt von einem Schöffengericht in Würzburg wegen gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von je zwei Jahren verurteilt. Obwohl beide Angeklagte nicht vorbestraft sind, kam für das Gericht angesichts der Umstände am Tatort und der erheblichen Verletzungen weder ein sogenannter minder schwerer Fall in Frage noch eine Strafaussetzung zur Bewährung.

Kieferbrüche mussten operiert werden

Ungehemmt, so der Vorsitzende Richter Mark Kurzawksi, hätten die beiden ihr brutales Aggressionspotential an den nächstbesten arg- und wehrlosen Opfern "ausleben" wollen. Die Polizeibeamten mussten sich einer kieferchirurgischen Operation unterziehen, waren für mehrere Wochen krankgeschrieben und ihre Beschwerden dauern bis heute noch an: Bei einem ist nach wie vor ein Taubheitsgefühl im Bereich des Kiefers vorhanden, der andere wird durch deutliche Schmerzen bei Wetterumschwung an den Kurzurlaub auf Mallorca erinnert.

Die beiden Polizeibeamten hatten mit anderen den Geburtstag eines Kollegen gefeiert und kamen vom Strand. Die Studenten, berichteten sie als Zeugen, seien ihnen schon am Abend vorher aufgefallen, weil sie Passanten auf der Promenade aggressiv provozierten und erkennbar auch die körperliche Auseinandersetzung suchten. Einer von ihnen soll eine mehrmonatige Kampfsporterfahrung haben, wie vor Gericht zur Sprache kam.

Die Angeklagten wollen im Hotelzimmer gewesen sein

Dabei hatten die Zeugen den Eindruck, dass die Studenten nicht unter Alkoholeinfluss standen, jedenfalls seien ihnen keine Ausfallerscheinungen aufgefallen. Die Angeklagten erklärten, es müsse sich um eine Verwechslung handeln, sie seien an dem Tag, kurz nach 5 Uhr früh, weder auf der Strandpromenade unterwegs noch an einer Schlägerei beteiligt gewesen.

Die Studenten waren Freizeit-Kicker und feierten mit der Mannschaft den Abschluss der Saison. Zur Tatzeit wollen beide allerdings im Hotel gewesen sein und geschlafen haben. Der eine will den Gastronomiebetrieb "Bierkönig" in Palma für örtliche Verhältnisse bereits sehr früh, gegen 22 Uhr verlassen haben, da er sich nicht wohl fühlte. In seinem Hotelzimmer habe er noch ein bisschen mit einem Cousin gechattet und sich dann ins Bett gelegt, sagte er. Wann der Mitangeklagte ins Zimmer kam, wisse er nicht, den habe er erst früh beim Aufwachen gesehen. Der zweite Mann will den "Bierkönig" gegen 2.30 Uhr verlassen und sich auf dem Heimweg "verlaufen" haben, sodass er erst gegen 3 Uhr im Hotel ankam.

Durch Zufall im Flugzeug entdeckt

Bei den Faustschlägen ins Gesicht war einer der Polizeibeamten zu Boden gegangen, kurz bewusstlos und dennoch, so das Gericht, habe man ihn noch getreten, unter anderem auch gegen den Kopf. Als weitere Bundespolizisten ihren Kollegen zu Hilfe kommen wollten und sich zunächst um die Verletzten kümmerten, waren die Angreifer geflohen.

Nur durch Zufall konnten die Studenten ermittelt werden: Einer der verletzten Polizeibeamten saß beim Rückflug in der Maschine, die auch die Studenten gebucht hatten, war sicher, unter ihnen einen der Angreifer zu erkennen und veranlasste, dass die Studenten am Frankfurter Flughafen von der Bundespolizei "erwartet" und ihre Personalien festgehalten wurden. Dort soll einer der Angeklagten, so eines der Opfer, sinngemäß gedroht und gesagt haben: Wenn er wegen dieser Kontrolle seinen Zug nicht erreiche, könne sich der Polizeibeamte "nochmal auf etwas einstellen". Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 
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