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Würzburg
Bubatz-Karte für Bayern: Wo nach der Cannabis-Legalisierung 2024 Kiffen weiterhin verboten bleibt
Die Cannabis-Legalisierung ist in Kraft getreten, doch nicht überall ist der Joint in der Öffentlichkeit jetzt erlaubt. So sieht es in Würzburg und der Region aus.
Der Konsum von Cannabis ist seit April 2024 auch in Unterfranken in der Öffentlichkeit legal. Doch es gibt Einschränkungen für viele Orte und Plätze in einer Kommune.
Foto: Adobe Stock, Bildmontage Heike Grigull | Der Konsum von Cannabis ist seit April 2024 auch in Unterfranken in der Öffentlichkeit legal. Doch es gibt Einschränkungen für viele Orte und Plätze in einer Kommune.
Jonas Keck
 |  aktualisiert: 15.07.2024 20:37 Uhr

Der Konsum von Cannabis ist in Deutschland seit dem 1. April legal. Zumindest teilweise - denn nicht überall ist der Joint in der Öffentlichkeit erlaubt. Das Gesetz, das der Bundestag im Februar beschlossen hat, sieht einige Einschränkungen vor. Eine interaktive Karte in diesem Artikel zeigt, was die Legalisierung für einzelne Orte in Unterfranken bedeutet.

Cannabis-Legalisierung: Hier ist das Kiffen in der Öffentlichkeit nicht erlaubt

Untersagt bleibt das Kiffen

  • auf Spielplätzen,
  • vor Schulen,
  • vor Kinder- und Jugendeinrichtungen,
  • Sportstätten und
  • in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr.

Und zwar jeweils in Sichtweite davon – also in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Das dient dem Bundesgesundheitsministerium zufolge dem Kinder- und Jugendschutz. Der Konsum von Marihuana und Haschisch "in unmittelbarer Gegenwart" von unter 18-Jährigen ist verboten.

Was das Cannabis-Gesetz für Orte in Würzburg und Schweinfurt bedeutet

Auf dem Marktplatz in Würzburg und auch auf dem Schweinfurter Marktplatz wäre also der öffentliche Konsum von Cannabis außerhalb der Sperrzeit legal möglich. In der Nähe des Hauptbahnhofs in Würzburg wäre Kiffen rund um die Uhr erlaubt, dort gibt es keine Fußgängerzone und keine Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche in der unmittelbaren Nähe.

Weil im Umkreis des Hauptbahnhofs in Schweinfurt schulische Einrichtungen und ein Spielplatz liegen, müssten Konsumentinnen und Konsumenten von Cannabis dort genau auf den Ort achten.  Auch im Ringpark und entlang des Mains in Würzburg darf die Droge bei weitem nicht überall geraucht werden.

Woher bekommen Cannabis-Konsumenten jetzt ihr Gras?

Erlaubt werden laut Gesetzentwurf sogenannte "Anbauvereinigungen". Also Clubs für Volljährige, in denen Mitglieder unter bestimmten Regeln Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Auch dafür gibt es strenge Regeln:

  • Das Anbaugebäude darf keine Wohnung sein.
  • Der Cannabis-Social-Club darf keine auffälligen Schilder haben.
  • Werbung ist tabu.
  • Cannabis-Konsum direkt vor Ort und in Sichtweite sind nicht erlaubt.
  • Im Abstand von weniger als 200 Metern zum Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Spielplätzen sind "Anbauvereinigungen" nicht erlaubt.

Bubatz-Karte: Die Cannabis-Verbotszonen in Bayern finden Sie auf dieser interaktiven Karte

Anzeige für den Anbieter Flourish über den Consent-Anbieter verweigert

Wie man weiß, wo Verbotszonen sind, geht aus dem Gesetz nicht hervor. Auch in der interaktiven Karte sind die Zonen bislang nicht eingezeichnet, weil ihre Standorte noch nicht bekannt sind.

Hinweis: Verbotszonen hier nur eine ungefähre Einordnung der Cannabis-Bestimmungen

Die in der Karte gezeigten Sperrgebiete haben keinen offiziellen Status. Ihre Berechnung basiert auf öffentlich zugänglichen Geodaten zu Kindertagesstätten, Schulen, Jugendzentren, Spielplätzen und Sportanlagen des Projekts OpenStreetMap im gesamten Bundesgebiet. Diese Informationen können unvollständig sein, die dargestellten Zonen können sich deshalb von den faktisch durch das Gesetz festgelegten Jugendschutzbereichen unterscheiden. Auch die Sichtweite zu Eingangsbereichen ist nur bedingt darstellbar. Die Karte dient dazu, die ungefähre Reichweite der Jugendschutzbestimmungen zu veranschaulichen.
keck

Wie strikt wird Bayern die Cannabis-Regeln anwenden?

"Ich kann heute schon sagen, wir werden dieses Gesetz extremst restriktiv anwenden", kündigte CSU-Parteichef und Ministerpräsident Markus Söder bereits an. Viele wichtige Fragen seien ungeklärt – etwa, wer kontrolliere, ob die Verbotszonen um Schulen und Kindergärten eingehalten würden.

Laut dem bayerischen Innenministerium wird die Polizei Verstöße gegen ein etwaiges Cannabis-Gesetz konsequent zur Anzeige bringen. Und Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) sagt: "Wir werden auch sehr genau darauf achten, dass die Besitz-Obergrenzen eingehalten werden, dass in Verbotszonen nicht konsumiert wird und dass Verstöße konsequent verfolgt werden."

Hinweis: Dieser Artikel wurde aktualisiert, nachdem die Teil-Legalisierung von Marihuana in Kraft getreten ist. Mehr zum Thema Cannabis-Legalisierung finden Sie hier.

 
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Kommentare
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  • Barbara Fersch
    fakt ist meiner Meinung nach....dass es kein Kontrollen mehr gibt, wer wann, wo, mit wem kifft. Die Polizei hat in der Tat andere Aufgaben im Narrenschiff Deutschland
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  • Martin Deeg
    "Die Neue Richtervereinigung (NRV) hat sich am Freitag auf ihrer Bundesvorstandssitzung für eine zügige Entkriminalisierung von Cannabis-Konsument:innen ausgesprochen. "Eine Kriminalisierung des Besitzes von Cannabis zum Eigenkonsum ist nicht mehr zu rechtfertigen“, erklärte der Sprecher der Fachgruppe Strafrecht bei der NRV, Simon Pschorr nach der Sitzung. Das Verkehrsstraf- und das Fahrerlaubnisrecht behandele Alkohol- und Cannabiskonsumierende ohne hinreichenden Differenzierungsgrund wesentlich ungleich. Auch die Ungleichbehandlung der Cannabiskonsumierenden in den verschiedenen Bundesländern, die die Frage unterschiedlich handhaben, bis wann eine "geringe Menge" vorliegt, bei der eine Verfahrenseinstellung nach § 31a Betäubungsmittelgesetz (BtMG) erfolgen soll, sei anlässlich der zu erwartenden regulierten Freigabe nicht mehr zu rechtfertigen, heißt es in einer Erklärung der NRV."....

    Quelle: Legal Tribune Online, 12.03.2023
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  • Bernd Kleinwechter
    Bin mal gespannt wo die CSU innerhalb von 3 Wochen die ganzen Polizisten und Ordnungsamtmitarbeiter herzaubert, die notwendig sind um die "strikte Linie" durchzuziehen...
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  • Alfred Mahler
    Es ist wirklich peinlich, was die liebe Frau Gerlach und der Landesvater Markus für Quatsch von sich geben.
    Das ist nur noch zum Fremdschämen, wie im Brustton der Überzeugung längst widerlegter Kokolores wiedergekäut wird.
    Eine solch erschreckende Inkompetenz vermute ich bei den beiden Grazien des CSU nicht nur im Bereich Cannabis...
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  • Lutz Saubert
    Gut, dass Fachleute wie Ärzte, Juristen und Polizeivertreter auch gegen das Legalisierungsgesetz sind. Es verstößt auch gegen internationale Abkommen. Zu Recht wird Deutschland deshalb von der UNO ermahnt.
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  • Martin Deeg
    ...."Offenbar auch aus Sorge, dass das komplexe Ampel-Vorhaben an internationalem Recht scheitern könnte, stellte die NRV nun klar, dass der Koalition gleichwohl Handlungsspielräume in Richtung einer Legalisierung blieben: "Das europäische Recht stehe einer Straffreiheit des Besitzes von Cannabis zum Eigenkonsum nicht entgegen." Daher sei der Gesetzgeber jetzt aufgerufen, § 29 BtMG anzupassen und den Besitz von Cannabis von bis zu 30 Gramm straffrei zu stellen. "Dies würde Polizei und Justiz massiv entlasten – schließlich verfolgt sie 180.000 konsumbezogene Delikte pro Jahr – und die länderspezifische Ungleichbehandlung der Konsumierenden beenden."....

    Quelle: Legal Tribune Online
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  • Alfred Mahler
    Das sind zum Glück nur wenige, die von der Thematik aber keine Ahnung haben, sondern nur subjektive Einzelmeinungen.
    Fachleute ja, aber nicht in Bezug auf Cannabis. Aber heute ist es groß in Mode gekommen, die eigene Meinung ungefragt als Fachmeinung kundzutun, obwohl keine Fachkenntnis vorliegt. Man sollte schon auf die Spezialisten hören, die sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt haben und zu dem Schluss gekommen sind, dass die bisherige Praxis untragbar ist.
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  • Michael Riedner
    Man hätte dieses Gesetz auch nutzen können, damit Eltern und andere nicht auf Betrunken oder gar mit Zigarette ihre Kinder in die Kindergrippe bringen.
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  • Johannes Metzger
    Es ist schon erstaunlich, mit welchem Übermaß an Bürokratie die CSU Kasperl im Maximilianeum versuchen das Volk mit ihrer Verbotspolitik zu nerven und vermutlich auch eine grosse Anzahl an Denunzianten auf den Plan rufen.
    Vermutlich wird das Herumgehampel der bayrischen Verbotspolitiker:innen aber auch eine Gegenreaktion hervorrufen. Alleine um die Obrigkeit zu ärgern, wird der ein, oder die andere Bürger:in jetzt mal Cannabis probieren, alleine um der Obrigkeit eine Alternative zum „Stinkefinger“ zu zeigen.
    Polizei und Justiz werden sich über diese Art von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sicher freuen, den schon heute laufe ich selten durch Würzburg, ohne Cannabisgeruch wahrzunehmen.
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  • Johannes Metzger
    Der Kommentar scheint unvollständig zu sein.
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  • Hiltrud Erhard
    Wie kann man hier nur gefällt mir drücken?
    Die Argumentation beziehungsweise das Bashing von Frau Gerlach zeigen, dass das Thema offensichtlich nicht verstanden ist.
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  • Anton Müller
    Warum denn nicht? Die Argumente für die Legalisierung sind doch erdrückend. Ich vermute eher, dass Frau Gerlach und Sie das Thema nicht so ganz verstanden haben...
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  • Lutz Saubert
    So erdrückend, dass Ärzte, Juristen usw. gegen die Legalisierung Sturm laufen.
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  • Andreas Gerner
    Bahnhöfe und sonstige Haltestellen (Straba, U-Bahn, ZOB, Bus, etc) sind SCHULWEG !
    Der/die normale Jugendliche kommt da nicht drum rum.

    Hat man als Regierender im Bund offenbar nicht auf dem Schirm, wenn man das Kindermädchen den Nachwuchs mit dem SUV zur Privatschule chauffieren lässt.

    Sonst wäre auch in diesen Bereichen das öffentliche Kiffen explizit generell verboten worden. Zumindest zwischen 6 und 19 Uhr.

    Da aber Fachleute und Berater die Politiker da sicher drauf hingewiesen haben dürften, muss man sich schon fragen, ob die Bahnhöfe und Haltestellen nur tölpelhaft vergessen wurden, oder ob absichtlich den Dealern erleichtert werden soll, die Jugendlichen in Versuchung zu bringen.
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  • Wolfgang Lenhard
    ... und in diesem Zusammenhang sollte man auch mal über die Zigarettenwerbung an den Busshaltestellen nachdenken. Anders als in fast allen EU-Staaten darf man nämlich gezielt in der Öffentlichkeit Werbung für Nikotin-Produkte machen.
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  • Peter Koch
    "Der Konsum von Marihuana und Haschisch "in unmittelbarer Gegenwart" von unter 18-Jährigen soll verboten sein."
    Somit müsste das Kiffen fast überall im öffentlichen Raum verboten sein weil ja jederzeit ein U-18 um die Ecke kommen könnte.
    Lustig finde ich die Aussage der Frau Gerlach. Das funktioniert doch schon jetzt, bei totalem Verbot, nicht im geringsten. Noch weniger Ahnung von Nichts, wie bei Frau Gerlach offensichtlich, geht echt nicht mehr.
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  • Hiltrud Erhard
    Leider verstößt der Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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  • Johannes Metzger
    Gelten die Verbotszonen auch für die, von bayrischen CSU Verbotspolitiker:innen bevorzugte harte Droge Alkohol?
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