Der Konsum von Cannabis ist in Deutschland seit dem 1. April legal. Zumindest teilweise - denn nicht überall ist der Joint in der Öffentlichkeit erlaubt. Das Gesetz, das der Bundestag im Februar beschlossen hat, sieht einige Einschränkungen vor. Eine interaktive Karte in diesem Artikel zeigt, was die Legalisierung für einzelne Orte in Unterfranken bedeutet.
Cannabis-Legalisierung: Hier ist das Kiffen in der Öffentlichkeit nicht erlaubt
Untersagt bleibt das Kiffen
- auf Spielplätzen,
- vor Schulen,
- vor Kinder- und Jugendeinrichtungen,
- Sportstätten und
- in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr.
Und zwar jeweils in Sichtweite davon – also in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Das dient dem Bundesgesundheitsministerium zufolge dem Kinder- und Jugendschutz. Der Konsum von Marihuana und Haschisch "in unmittelbarer Gegenwart" von unter 18-Jährigen ist verboten.
Was das Cannabis-Gesetz für Orte in Würzburg und Schweinfurt bedeutet
Auf dem Marktplatz in Würzburg und auch auf dem Schweinfurter Marktplatz wäre also der öffentliche Konsum von Cannabis außerhalb der Sperrzeit legal möglich. In der Nähe des Hauptbahnhofs in Würzburg wäre Kiffen rund um die Uhr erlaubt, dort gibt es keine Fußgängerzone und keine Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche in der unmittelbaren Nähe.
Weil im Umkreis des Hauptbahnhofs in Schweinfurt schulische Einrichtungen und ein Spielplatz liegen, müssten Konsumentinnen und Konsumenten von Cannabis dort genau auf den Ort achten. Auch im Ringpark und entlang des Mains in Würzburg darf die Droge bei weitem nicht überall geraucht werden.
Woher bekommen Cannabis-Konsumenten jetzt ihr Gras?
Erlaubt werden laut Gesetzentwurf sogenannte "Anbauvereinigungen". Also Clubs für Volljährige, in denen Mitglieder unter bestimmten Regeln Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Auch dafür gibt es strenge Regeln:
- Das Anbaugebäude darf keine Wohnung sein.
- Der Cannabis-Social-Club darf keine auffälligen Schilder haben.
- Werbung ist tabu.
- Cannabis-Konsum direkt vor Ort und in Sichtweite sind nicht erlaubt.
- Im Abstand von weniger als 200 Metern zum Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Spielplätzen sind "Anbauvereinigungen" nicht erlaubt.
Bubatz-Karte: Die Cannabis-Verbotszonen in Bayern finden Sie auf dieser interaktiven Karte
Wie man weiß, wo Verbotszonen sind, geht aus dem Gesetz nicht hervor. Auch in der interaktiven Karte sind die Zonen bislang nicht eingezeichnet, weil ihre Standorte noch nicht bekannt sind.
Hinweis: Verbotszonen hier nur eine ungefähre Einordnung der Cannabis-Bestimmungen
Wie strikt wird Bayern die Cannabis-Regeln anwenden?
"Ich kann heute schon sagen, wir werden dieses Gesetz extremst restriktiv anwenden", kündigte CSU-Parteichef und Ministerpräsident Markus Söder bereits an. Viele wichtige Fragen seien ungeklärt – etwa, wer kontrolliere, ob die Verbotszonen um Schulen und Kindergärten eingehalten würden.
Laut dem bayerischen Innenministerium wird die Polizei Verstöße gegen ein etwaiges Cannabis-Gesetz konsequent zur Anzeige bringen. Und Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) sagt: "Wir werden auch sehr genau darauf achten, dass die Besitz-Obergrenzen eingehalten werden, dass in Verbotszonen nicht konsumiert wird und dass Verstöße konsequent verfolgt werden."
Hinweis: Dieser Artikel wurde aktualisiert, nachdem die Teil-Legalisierung von Marihuana in Kraft getreten ist. Mehr zum Thema Cannabis-Legalisierung finden Sie hier.
Quelle: Legal Tribune Online, 12.03.2023
Das ist nur noch zum Fremdschämen, wie im Brustton der Überzeugung längst widerlegter Kokolores wiedergekäut wird.
Eine solch erschreckende Inkompetenz vermute ich bei den beiden Grazien des CSU nicht nur im Bereich Cannabis...
Quelle: Legal Tribune Online
Fachleute ja, aber nicht in Bezug auf Cannabis. Aber heute ist es groß in Mode gekommen, die eigene Meinung ungefragt als Fachmeinung kundzutun, obwohl keine Fachkenntnis vorliegt. Man sollte schon auf die Spezialisten hören, die sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt haben und zu dem Schluss gekommen sind, dass die bisherige Praxis untragbar ist.
Vermutlich wird das Herumgehampel der bayrischen Verbotspolitiker:innen aber auch eine Gegenreaktion hervorrufen. Alleine um die Obrigkeit zu ärgern, wird der ein, oder die andere Bürger:in jetzt mal Cannabis probieren, alleine um der Obrigkeit eine Alternative zum „Stinkefinger“ zu zeigen.
Polizei und Justiz werden sich über diese Art von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sicher freuen, den schon heute laufe ich selten durch Würzburg, ohne Cannabisgeruch wahrzunehmen.
Die Argumentation beziehungsweise das Bashing von Frau Gerlach zeigen, dass das Thema offensichtlich nicht verstanden ist.
Der/die normale Jugendliche kommt da nicht drum rum.
Hat man als Regierender im Bund offenbar nicht auf dem Schirm, wenn man das Kindermädchen den Nachwuchs mit dem SUV zur Privatschule chauffieren lässt.
Sonst wäre auch in diesen Bereichen das öffentliche Kiffen explizit generell verboten worden. Zumindest zwischen 6 und 19 Uhr.
Da aber Fachleute und Berater die Politiker da sicher drauf hingewiesen haben dürften, muss man sich schon fragen, ob die Bahnhöfe und Haltestellen nur tölpelhaft vergessen wurden, oder ob absichtlich den Dealern erleichtert werden soll, die Jugendlichen in Versuchung zu bringen.
Somit müsste das Kiffen fast überall im öffentlichen Raum verboten sein weil ja jederzeit ein U-18 um die Ecke kommen könnte.
Lustig finde ich die Aussage der Frau Gerlach. Das funktioniert doch schon jetzt, bei totalem Verbot, nicht im geringsten. Noch weniger Ahnung von Nichts, wie bei Frau Gerlach offensichtlich, geht echt nicht mehr.