Ab April wird für Volljährige der Besitz, Konsum und der private Eigenanbau von Cannabis unter bestimmten Vorgaben legal. Zusätzlich könnten sie ab Juli in gemeinschaftlichen Anbauvereinigungen, sogenannten Cannabis Social Clubs, legal Cannabis anbauen und von dort beziehen.
So sieht es das Cannabisgesetz (CanG) vor, das der Bundestag im Februar beschlossen hat. Um einen kontrollierten Umgang mit Cannabis zu gewährleisten, beinhaltet das Gesetz zahlreiche Rechtsvorgaben. Auf seiner Internetseite informiert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darüber, welche für die Anbauvereinigungen gelten sollen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was sind Anbauvereinigungen?
Anbauvereinigungen sind eingetragene, nicht-gewerbliche Vereine oder Genossenschaften, in denen bis zu 500 volljährige Mitglieder gemeinschaftlich Cannabis zum Eigenkonsum anbauen und ebenso wie Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge der Cannabispflanze) untereinander weitergeben können. An Nicht-Mitglieder darf nur Vermehrungsmaterial weitergegeben werden.
Laut BMG werden Cannabis Clubs "nach den Grundsätzen des Vereinsrechts geleitet"; andere Rechtsformen wie Stiftungen oder Unternehmen sind nicht gestattet. Die Clubs dürfen nicht für sich werben oder Sponsoring betreiben.
Wer darf Mitglied werden und wie funktioniert eine Mitgliedschaft?
Mitglied werden kann, wer das 18. Lebensjahr vollendet und "seit mindestens sechs Monaten den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat". Sollte sich daran etwas ändern, kann man von der Anbauvereinigung ausgeschlossen werden. Um "grenzüberschreitenden Drogentourismus" zu verhindern, darf man nicht in mehreren Clubs gleichzeitig Mitglied sein und muss nach seinem Eintritt mindestens drei Monate lang Mitglied bleiben.
Jede Anbauvereinigung finanziert sich über individuelle Mitgliedsbeiträge, die sich an der jeweiligen Weitergabemenge orientieren. Dabei müssen die Clubs jedoch "selbstkostendeckend orientiert sein" und dürfen von ihren Mitgliedern nur die festgelegten Beiträge und von Nicht-Mitmitgliedern nur die Herstellungskosten für Cannabissamen verlangen.
Wie viel Gramm Cannabis darf jedes Mitglied maximal beziehen?
Mitglieder dürfen maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und insgesamt maximal 50 Gramm pro Monat zum Eigenkonsum beziehen. Mitglieder unter 21 Jahren dürfen monatlich höchstens 30 Gramm Cannabis erhalten. Die Verpackung muss neutral sein und zusammen mit einem Informationszettel über Gewicht, Ernte- und Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte, durchschnittlicher THC- und CBD-Gehalt sowie Risiken von Cannabiskonsum ausgehändigt werden.
Welche Voraussetzungen müssen Anbauvereinigungen erfüllen, um Cannabis anzubauen?
Sie dürfen erst anbauen, wenn sie eine behördliche Erlaubnis haben. Die ist an die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen geknüpft, die unter anderem ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept beinhalten. Zudem müssen Vorstandsmitglieder oder vertretungsberechtigte Personen "unbeschränkt geschäftsfähig" und nicht einschlägig vorbestraft sein. Cannabisbezogene Straftaten zählen dabei jedoch nicht, da sie nach CanG nicht länger strafbar sein sollen.
Was beinhaltet das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept?
Anbauvereinigungen müssen regelmäßig Proben des angebauten Cannabis zur Kontrolle an ein unabhängiges Labor schicken. Zudem müssen sie dokumentieren, von wem sie Vermehrungsmaterial erhalten, welchen Bestand sie haben und an wen sie wie viel Cannabis, Samen und Stecklinge weitergegeben haben. Diese Daten müssen sie einmal im Jahr der zuständigen Landesbehörde mitteilen. Jede Anbauvereinigung muss mindestens einen Präventionsbeauftragten haben, der seine Beratungs- und Präventionskenntnisse durch offizielle Schulungen nachweisen muss.
Alle Cannabis Social Clubs müssen bei der Weitergabe von Cannabis ihren Mitgliedern "aufklärende evidenzbasierte Informationen unter anderem über Cannabis, die Dosierung, die Anwendung und die Risiken des Cannabiskonsums sowie Hinweise auf Beratungs- und Behandlungsstellen" zur Verfügung stellen. Dabei müssen sie vor allem auf mögliche neurologische und gesundheitliche Schäden für Menschen unter 25 Jahren hinweisen.
Wer soll die Anbauvereinigungen kontrollieren und wie oft?
Die Bundesländer sollen eine Behörde bestimmen, die die Vereinigungen mindestens einmal im Jahr kontrolliert. Bei Verstößen gegen die Gesetzesvorgaben kann die Behörde die Erlaubnis vollständig oder teilweise widerrufen. Wird Cannabis an Kinder oder Jugendliche weitergegeben, gelten laut BMG die Strafvorschriften.
Wie viel Cannabis darf ein Cannabis Social Club anbauen?
Jedes Mitglied meldet seiner Anbauvereinigung seinen persönlichen Eigenbedarf. Daraus ergibt sich für den Cannabis Social Club eine festgelegte jährliche Eigenanbau- und Weitergabemenge, die er der zuständigen Landesbehörde melden muss, um eine Erlaubnis zu erhalten. Sollte eine Anbauvereinigung mehr Cannabis anbauen oder ernten als angegeben, muss sie den Überschuss vernichten.
Wo dürfen Anbauvereinigungen Cannabis anbauen?
Laut BMG darf sich die Anbaufläche nicht innerhalb einer Wohnung oder einem zu Wohnzwecken dienenden Gebäude oder Grundstück befinden und "muss mindestens 200 Meter Abstand zu Schulen, Spielplätzen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen haben". Außerdem muss ein Cannabis Club mittels Sicherungs- und Schutzmaßnahmen gewährleisten, dass Kinder, Jugendliche und unbefugte Dritte keinen Zugriff auf das Cannabis sowie die Samen und Stecklinge haben.
Darf innerhalb einer Anbauvereinigung Cannabis konsumiert werden?
Nein, weder auf dem Grundstück, der Anbaufläche, im Gewächshaus oder im Gebäude, noch in Sichtweite des Eingangsbereichs darf Cannabis konsumiert werden.
Wie erfolgt die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen?
Das gemeinschaftlich angebaute Cannabis darf nur unter den Mitgliedern und innerhalb des Grundstücks, Gebäudes oder der Anbaufläche der Vereinigung weitergegeben werden. Die Übergabe muss persönlich und unter Kontrolle des Alters und der Mitgliedschaft stattfinden. Das Cannabis darf laut BMG nur in Form von Marihuana (getrocknete Blüten und blütennahe Blätter der Pflanze) und Haschisch (Harz der Pflanze) weitergegeben werden. Es darf nicht vermischt, vermengt oder verbunden sein mit Tabak, Nikotin oder Lebensmitteln und nicht zusammen mit Alkohol oder anderen Genussmitteln weitergegeben werden.
Hinweis: Der Artikel wurde aktualisiert, nachdem am 22. März das neue Cannabisgesetz auch den Bundesrat passiert hat.
Aber hier wird über ein Thema geredet, von dem man der Gesetzeslage nach keine Ahnung haben DARF, und da muß sich echt niemand wundern, wenns zugeht wie bei der spanischen Inquisition.
Ich bin auch oft besorgt und Drogen sind gefährlich, keine Frage. Aber man sieht doch, dass solche Verfahren zu nichts führen - außer, wie Sie konstatieren, sich zu exkulpieren.
Es gibt bei Arbeitenden grundsätzlich zwei Sorten fleißige Menschen: die einen arbeiten prozessbezogen, die anderen ergebnisorientiert. Hier war die erste Gruppe am Werk, Hauptsache, da machen wir was …!
Wenn das so gefährlich ist, reichen Stichprobenkontrollen nicht, weil …
Was mir inhaltlich fehlt: wer kontrolliert, ob Mitglieder nicht doch in mehreren Clubs sind, wo laufen die Daten zusammen? Zusammenführung war m. W. u.a. schon beim Gesundheitssystem schwer.
Und wer, ob die Dokumentation, wer wieviel erhalten hat, korrekt bzw. wahr oder womöglich sogar erfunden ist? Oder wird das nur abgeheftet?
Wenn ich noch ein bisschen nachdenke, finde ich bestimmt weitere Lücken… 😅😅🤪
Zwecks Kontrolle?
Vielleicht könnten da ja noch Steuern fällig werden oder Produktionsgenehmigungen nachzuweisen sein !