
Personalausweis und Führerschein ändern, der Bank und der Krankenkasse Bescheid geben, Grundbucheinträge umschreiben und vieles mehr: Wenn sich die Adresse ändert, müssen Betroffene an einiges denken und die Änderung vielen Stellen und Behörden mitteilen.
Was meist bei Umzügen der Fall ist, betrifft aber auch Anwohnerinnen und Anwohner, deren Straße umbenannt wird, etwa weil dem Namensgeber eine aktive Rolle im Nationalsozialismus zur Last gelegt wird. So wurde und wird in der Region Würzburg aktuell unter anderem über die Umbenennung von Straßen entschieden, die nach Nikolaus Fey (1881–1956) benannt sind. Dem Heimatdichter ("Florian Geyer") bescheinigte die Würzburger Straßennamenkommission in ihrem 2020 veröffentlichten Bericht eine deutlich übers Mitläufertum hinausgehende Rolle während der NS-Zeit.

Immer wieder wehren sich jedoch Anwohnerinnen und Anwohner gegen die Umbenennung. Viele befürchten den Aufwand und hohe Kosten für das Beantragen und Ummelden ihrer Dokumente. Doch welche Dokumente sind von der Adressänderung eigentlich betroffen? Und welche Kosten müssen Anwohnende übernehmen? Ein Überblick.
Muss ich alle Ummeldungen und Beantragungen selbst durchführen?
Grundsätzlich regelt jede Kommune den genauen Ablauf und die anfallenden Kosten in Zusammenhang mit der Umbenennung einer Straße selbst, teilt die Stadt Würzburg auf Anfrage dieser Redaktion mit. "Hier gibt es keine Richtlinie", so Pressesprecher Christian Weiß.
Häufig jedoch übernehmen die Kommunen einen großen Teil des bürokratischen Aufwands für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner. Sollte es in Würzburg zu Umbenennungen kommen, würden etwa die Polizei, die Feuerwehr, die Rettungsleitstelle, die WVV, die Stadtreinigung, der Entwässerungsbetrieb, das Finanzamt, das Staatliche Vermessungsamt, die Kassenärztliche Vereinigung, der Adressbuchverlag, die Post und die Telekom automatisch durch die Stadtverwaltung informiert, wie die Stadt Würzburg auf einer Informationsveranstaltung im vergangenen Oktober mitteilte.
Gleiches gilt für Ummeldungen, Gewerbeummeldungen und Grundbucheinträge. Diese werden in Würzburg "automatisch und kostenfrei für die Bürgerinnen und Bürger vollzogen", heißt es im Magazin des Würzburger Rathauses vom vergangenen November.
In anderen Gemeinden wird ähnlich verfahren. So werde man auch in Estenfeld versuchen, die Anwohnerinnen und Anwohner mit den Verwaltungsaufgaben zu entlasten, so Bürgermeisterin Rosalinde Schraud. In Estenfeld hatte der Gemeinderat im November 2021 die Umbenennung der Nikolaus-Fey-Straße im Gemeinderat beschlossen.
Alles, was jedoch mit privaten Mitgliedschaften und Kontakten zu tun hat, müssten Betroffene selbst übernehmen, meint Schraud. Hierzu könnten etwa Fitnessstudios, Abonnements, Krankenkassen oder Banken gehören.
Auch beim Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (früher: Gebühreneinzugszentrale GEZ) müssen Betroffene sich selbst melden. Hierfür erhalten sie von den Gemeinden ein Schreiben, das dort zur Bestätigung vorgelegt werden kann.
Gibt es Termine, die ich für die Ummeldung bei der Stadt oder Gemeinde wahrnehmen muss?
Ein Termin beim zuständigen Rathaus ist meist lediglich für die Änderung des Personalausweises und des Führerscheins erforderlich. Auch zur Umschreibung von Kfz-Scheinen ist laut Informationsveranstaltung der Stadt Würzburg ein persönlicher Termin notwendig.
Welche Kosten könnten auf mich zukommen?
Gesetzlich seien die Gemeinden nicht dazu verpflichtet, die Kosten, die Anwohnerinnen und Anwohnern durch eine Straßenumbenennung entstehen, zu ersetzen, teilt die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Würzburg auf Nachfrage der Redaktion mit. Ähnlich wie bei einem Umzug würden diese zu "gelegentlich auftretenden Kosten der allgemeinen Lebensführung" gezählt und seien damit "grundsätzlich zumutbar", so die Kommunalaufsicht.
In der Praxis dürften Betroffenen aus Kulanz amtliche Ummeldungen auf dem Rathaus zumeist jedoch kaum in Rechnung gestellt werden. So betonte etwa Thomas Kühner, stellvertretender Leiter der Allgemeinen Bürgerdienste der Stadt Würzburg, im Rahmen der Informationsveranstaltung: "Es entstehen den Betroffenen keine Kosten."
So wird es auch in Estenfeld gehandhabt. "Alles, was Verwaltungsangelegenheiten sind, wird natürlich von der Gemeinde übernommen", sagt Bürgermeisterin Rosalinde Schraud.
Unklarheit herrscht hingegen bei Kosten, die über amtliche Ummeldungen hinausgehen. In Margetshöchheim, wo im April 2021 die Umbenennung der Nikolaus-Fey-Straße beschlossen wurde, habe man den Anwohnerinnen und Anwohnern zugesichert, auch außergemeindliche Kosten, die zum Beispiel beim Notariat entstehen könnten, zu übernehmen, sofern ein Nachweis vorliege. "Wir haben den Beschluss zur Umbenennung als Gemeinde getroffen", sagt Bürgermeister Waldemar Brohm, "und wer die Kosten auslöst, kommt auch dafür auf".
In Estenfeld hingegen ist ein ähnliches Vorhaben, wobei den Anwohnenden eine pauschale Prämie von 100 Euro zur Deckung der bürokratischen Kosten zugesprochen werden sollte, aus Sorge vor rechtlichen Konsequenzen im Gemeinderat abgelehnt worden. Voraus ging der Entscheidung eine Erklärung Rosalinde Schrauds, wonach eine derartige finanzielle Unterstützung rechtlich nicht möglich sei.
Laut Kommunalaufsicht des Landratsamtes Würzburg bestehe für eine derartige "Kostenübernahme in Form einer freiwilligen Leistung" in der Tat grundsätzlich keine Rechtsgrundlage. Jede Gemeinde müsse daher "eigenverantwortlich entscheiden, ob sie im Einzelfall einen, gegebenenfalls rechtsaufsichtlich zu beanstandenden, Zuschuss als freiwillige Leistung gewähren will".
Generell lassen sich jedoch bei vielen außerstädtischen oder -gemeindlichen Stellen Adressänderungen meist recht unkompliziert und in vielen Fällen kostenfrei vornehmen. Bei Banken beispielsweise kann die Angabe häufig einfach über den Online-Banking-Zugang, das telefonische Servicecenter oder direkt beim persönlichen Kundenberater bzw. -beraterin kostenlos geändert werden, erklärt Stefan Hebig, Abteilungsleiter Kommunikation der Sparkasse Mainfranken Würzburg. Müsste die Bank die Adresse jedoch erst recherchieren, weil etwa ein Anschreiben als unzustellbar zurückkam, könnten den Betroffenen durchaus Kosten entstehen, so Hebig.