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Würzburg/Altertheim
Geplantes großes Wasserschutzgebiet im Landkreis Würzburg: Das ist der Stand und so geht es jetzt weiter
Die Erörterung zur Ausweisung des geplanten Schutzgebiets "Zeller Quellen" könnte bald auf die Zielgeraden gehen. Oder droht nach weiteren Stellungnahmen eine neue Runde?
Das Wasserschutzgebiet 'Zeller Quellen' westlich von Würzburg, das rund die Hälfte der Bevölkerung der Stadt Würzburg mit Trinkwasser versorgt, soll von 8 auf 66 Quadratkilometer erweitert werden.
Foto: Patty Varasano | Das Wasserschutzgebiet "Zeller Quellen" westlich von Würzburg, das rund die Hälfte der Bevölkerung der Stadt Würzburg mit Trinkwasser versorgt, soll von 8 auf 66 Quadratkilometer erweitert werden.
Natalie Greß
 |  aktualisiert: 20.01.2025 02:34 Uhr

Wie geht es mit dem geplanten erweiterten Wasserschutzgebiet im Westen Würzburgs im neuen Jahr 2025 weiter? Diese Frage hat für mehr als 80.000 Menschen Relevanz: für 65.000 Menschen in der Stadt Würzburg, die ihr Trinkwasser aus den Zeller Quellstollen erhalten, und für 18.000 Menschen in zwölf Landkreisgemeinden im Einzugsgebiet der Quellen.

Das gesamte Gebiet soll geschützt und von derzeit acht auf 66 Quadratkilometer vergrößert werden. So zumindest ist der Plan der Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH (TWV), um die Versorgung der Hälfte der Würzburger Bevölkerung auch in Zukunft sicherzustellen. Das Umweltamt fordert bereits seit 1992, dass das Schutzgebiet erweitert wird. 2022 wurde das Verfahren eröffnet.

Bei der mündlichen Erörterung im Oktober 2024 wurden Behörden, Fachstellen sowie Bürgerinnen und Bürger gehört, die von der Ausweisung des Wasserschutzgebiets betroffen wären. 44 behördliche sowie 157 private Einwendungen dagegen waren zunächst beim Landratsamt Würzburg eingegangen. Weil die TWV ergänzende Unterlagen nachgereicht hatte, wurde die Frist zur Stellungnahme bis 17. Dezember 2024 verlängert. 

Neun ergänzende Stellungnahmen eingegangen - zwei davon von Firmen

Wie ein Sprecher des Landratsamtes nun mitteilt, sind daraufhin noch neun weitere Stellungnahmen eingegangen, davon drei von Trägern öffentlicher Belange und Behörden, vier von Privatpersonen und zwei Stellungnahmen von Firmen. 

Die beiden Unternehmen kommen aus dem Betroffenenkreis "Wirtschaft, Bergbau, Deponien und Raumplanung", gibt das Landratsamt auf Nachfrage an. Sie zählen also mutmaßlich zu den Firmen, mit denen die TWV im geplanten Schutzgebiet die größten Interessenskonflikte hat. Dies sind der Gips-Konzern Knauf aus Iphofen, der den Bau von Bayerns größtem Gips-Bergwerk in der Altertheimer Mulde beantragt hat, sowie die Recyclingfirma Beuerlein aus Volkach (beide Lkr. Kitzingen), die ihre Tongrube dort zu einer DK1-Deponie für leicht toxischen Bauschutt umwidmen will. 

Die ergänzenden Einwendungen nennen laut Landratsamt unter anderem folgende Aspekte: Das Interesse der öffentlichen Wasserversorgung würde einseitig überzeichnet, die Ermittlung des Trinkwassereinzugsgebiets sei beispielsweise in den Randbereichen defizitär, aktuelle Entwicklungen des Trinkwasservorkommens seien nicht berücksichtigt worden. Solche Argumente waren bereits beim Erörterungstermin von Anwälten der Unternehmen Knauf und Beuerlein eingebracht worden.

Ein Einwender habe nun "im Kern dargelegt, dass die Ergebnisse bisheriger Untersuchungen im Hinblick auf die Vereinbarkeit eines geplanten bergbaulichen Vorhabens mit dem Trinkwasserschutz in den Unterlagen für das Wasserschutzgebiet nicht in ausreichendem Umfang berücksichtigt worden seien", teilt das Landratsamt mit. Diese müssten aber, so die Forderung, "beim Erlass einer Verordnung miteinfließen".

Wann fällt die Entscheidung über die Ausweisung des Wasserschutzgebiets?

Jetzt könnte die Erörterung bald auf die Zielgeraden gehen - oder noch in eine weitere Runde. Denn das Landratsamt Würzburg leitet die ergänzenden Stellungnahmen zunächst an Trinkwasserversorger TVW und an das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg weiter. Nach deren Erwiderungen prüft es, ob die Erörterung damit abgeschlossen werden kann - oder ob erst noch weitere Schritte erfolgen, zum Beispiel eine erneute mündliche Erörterung. Wie lange das alles dauern wird? Darüber könne keine Aussage getroffen werden, teilt die Behörde mit. 

Fest steht: Nach Abschluss der Erörterung wartet nur noch die rechtliche Prüfung. Aber auch dafür gibt es laut Landratsamt Würzburg keine zeitliche Befristung. Wann eine Entscheidung über die Ausweisung des Wasserschutzgebiets fällt, ist also völlig offen. 

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Kommentare
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  • Johannes Metzger
    Vielen Dank an die MP für die Berichterstattung. Für mich als Normalbürger ist es nicht immer einfach nachzuvollziehen, welche Schritte und Entscheidungen gerade anstehen, oder getroffen wurden.
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  • Barbara Fersch
    in Deutschland, kann man mit 10 Jahren und länger rechnen, bei derartigen Prüfungen
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  • Natalie Greß
    Sehr geehrter Herr Ries,

    in einer Wasserschutzgebietsverordnung werden Verbote oder Handlungseinschränkungen festgesetzt, soweit der Schutzzweck der Verordnung, nämlich die Sicherung der Trinkwasserversorgung, dies erfordert. Laut Landratsamt gilt es auf der Grundlage des fachlichen Gutachtens, das vom Wasserwirtschaftsamt erstellt wird, zu prüfen, ob die einzelnen Inhalte der Verordnung sowie die Verordnung insgesamt dieser Anforderung genügen. Die Prüfung bezieht sich demnach auch auf die räumliche Dimension eines vorgesehenen Wasserschutzgebiets. Die im Rahmen des Erörterungsverfahrens vorgebrachten Aspekte sind dabei besonders zu berücksichtigen. Gegenstand der rechtlichen Prüfung ist auch die Frage, welche Verfahrensschritte noch erforderlich sind.
    Gegen die Verordnung kann als Rechtsmittel ein Normenkontrollantrag eingereicht werden. Zuständiges Gericht dafür ist der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Natalie Greß, Redakteurin
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  • Georg Ries
    Herzlichen Dank!!
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  • Georg Ries
    "wartet nur noch die rechtliche Prüfung", was bedeutet das? Das Landratsamt wird wohl die Argumente beider Seiten abwägen müssen. Wer hat "Recht" oder so ähnlich? Kann die Verordnung angefochten werden?
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