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Würzburg
Die Energiepreispauschale für Rentner: Wie Sie Ihre 300 Euro bekommen
Ab 1. Dezember erhalten auch Rentnerinnen und Rentner eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Wie sich nun auch Ruheständler die 300 Euro sichern können.
Etwas mehr Geld im Portemonnaie: Ab 1. Dezember erhalten auch Rentnerinnen und Rentner eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro.
Foto: uba-foto | Etwas mehr Geld im Portemonnaie: Ab 1. Dezember erhalten auch Rentnerinnen und Rentner eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro.
Claudia Kneifel
 |  aktualisiert: 15.07.2024 10:18 Uhr

Die Bundesregierung hatte Rentner bei der Energiepreis-Pauschale zunächst nicht bedacht. Im September haben einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer eine sogenannte Energiepreispauschale erhalten. Die 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland gingen hingegen bislang leer aus. Dabei ist es gerade für Ruheständler schwer, die immer höheren Preise für Gas, Öl, Strom und Lebensmittel zu stemmen. Doch jetzt dürfen auch Rentnerinnen und Rentner mit etwas mehr Geld im Portemonnaie rechnen.

Denn die gesetzliche Rente in Deutschland fällt bei vielen keineswegs üppig aus: Rund 81 Prozent der Frauen und knapp 45 Prozent der Männer, die 2019 in Bayern in Rente gingen, blieben mit ihrer gesetzlichen Altersrente unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle von aktuell 1155 Euro, zeigen die Daten des Rentenreports Bayern 2021, veröffentlicht vom Deutsche Gewerkschaftsbund.  

Auch Rentnerinnen und Rentner bekommen eine Energiepreispauschale

Doch die Preise steigen weiter. Daher hat der Koalitionsausschuss beschlossen, dass auch Rentnerinnen und Rentner eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten sollen. "Die gesetzlichen Renten reichen vielen nicht zum Leben.

"Besonders alleinstehende Rentnerinnen sind im Freistaat in großer Armutsgefahr", warnt Carsten Vetter, Bezirksgeschäftsführer beim Sozialverband VdK in Würzburg. Eine Berücksichtigung der Rentner durch das dritte Entlastungspaket sei "überfällig" gewesen.  Eine vom Sozialverband VdK angekündigte Klage werde nun nicht mehr weiter verfolgt.

Was müssen Rentnerinnen und Rentner jetzt wissen? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wer bekommt die Energiepreispauschale?

Die Energiepreispauschale erhält, wer am 1. September 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs-, Witwen- oder Witwerrente der gesetzlichen Rentenversicherung hatte. Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV).

Auch Pensionäre sollen die Pauschale bekommen. Der Bund werde eine entsprechende Einmalzahlung auch an die Versorgungsempfängerinnen und –empfänger des Bundes auszahlen, teilte das Bundesarbeitsministerium mit. Über die Ausgestaltung berate derzeit das Bundesinnenministerium.

Muss die Energiepreispauschale beantragt werden?

Die Energiepreispauschale aus dem Entlastungspaket ist eine Einmalzahlung. "Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Auszahlung der Energiepreispauschale erfolgt automatisch", teilt die DRV mit.

Wann wird die Energiepreispauschale ausgezahlt?

Die Zahlung der Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner soll ab Anfang Dezember erfolgen. 

Wer zahlt die Energiepreispauschale aus?

Ausgezahlt werden soll die Pauschale einmalig zum 1. Dezember 2022 durch die Rentenzahlstellen.  Die Auszahlung erfolge über die bereits bekannten Bankverbindungen der Rentenrinnen und Rentner, teil die DRV mit. "Das Thema taucht in unseren Geschäftsstellen täglich auf", sagt Carsten Vetter vom VdK. "Viele Menschen wissen nicht, dass sie die Pauschale automatisch ausgezahlt bekommen."

Muss die Energiepreispauschale versteuert werden?

Die Energiepreispauschale unterliegt der Steuerpflicht. Ab einer monatlichen Bruttorente von 1200 Euro sorge der Zuschuss für 5 Euro an zusätzlichen Steuern, bei 1300 Euro Rente würde der Staat schon 47 Euro einbehalten, bei 1500 Euro etwa 58 Euro, diese Zahlen nannten Dietmar Bartsch, Fraktionsvorsitzender der Linken im Bundestag, meldet die Deutsche Presseagentur.

Müssen dafür Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden?

Nein. Die Energiepreispauschale unterliegt nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums nicht der Beitragspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung.

Wird die Energiepreispauschale bei einkommensabhängigen Sozialleistungen angerechnet?

Nein. Die Energiepreispauschale wird bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht angerechnet.

Was gilt für Bezieherinnen und Bezieher von Waisenrenten?

Empfängerinnen und Empfänger von Waisenrenten haben keinen eigenen Anspruch auf die Energiepreispauschale, da sie ihren Lebensunterhalt regelmäßig nicht selbst bestreiten und bereits mittelbar durch Haushaltsgemeinschaften mit Erwerbstätigen oder Bezieherinnen und Beziehern von Hinterbliebenenrenten erfasst werden.

Empfängerinnen und Empfänger von Waisenrenten können die Pauschale aber erhalten, wenn sie Auszubildende oder Studierende oder Fachschülerinnen und Fachschüler sind, teilt die DRV mit.

Was können Rentnerinnen und Rentner tun, wenn das Geld trotz Energiepreispauschale nicht für die Strom- und Gasrechnung reicht?

Für Mieter gibt es Wohngeld und für Eigentümer einen Lastenzuschuss, der kaum bekannt sei, erklärt VdK-Bezirksgeschäftsführer Vetter: "Hier lohnt sich oftmals ein Antrag beim Sozialamt." 

Rentnerinnen und Rentner, die Anspruch auf Wohngeld haben, sollen für die Heizperiode von September bis Dezember 2022 einmalig einen zweiten Heizkostenzuschuss erhalten: Für eine Person sind laut Bundesarbeitsministerium 415 Euro geplant, für zwei Personen 540 Euro und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro. geplant, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Warum reicht vielen Menschen die Rente nicht mehr zum Leben?

Die Höhe der Rente werde vom vorherigen Berufsleben bestimmt, sagt Katja Braubach, Pressereferentin der Deutschen Rentenversicherung Bund. Das heißt: "Je länger und je höher die Beitragszahlungen im Erwerbsleben waren, desto höher fällt die spätere Rente aus."

In besonderen Lebenslagen wie der Kindererziehung oder dem Bezug von Arbeitslosengeld zahle der Staat oder andere Sozialleistungsträger Rentenbeiträge. Wenn nicht genügend Beiträge eingezahlt wurden, reiche die Rente nicht zum Leben. Die Gründe hierfür seien vielfältig.

Was ist Grundsicherung im Alter? Und wann bekommt man sie?

Die Mehrheit der Bezieher von Grundsicherung im Alter hat keine oder nur eine geringe Altersrente, teilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit. "Grundsicherung im Alter erhalten alle Personen, die die Regelaltersgrenze überschritten haben und deren Einkommen nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu decken."

Das Einkommen des Lebenspartners spiele dabei auch eine Rolle. Wenn dieser besonders viel verdient, könnte der Anspruch auf eine Grundsicherung verfallen. Auch wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, hat möglicherweise trotzdem Anspruch auf die Grundsicherung. In diesem Fall sollte man sich persönlich beraten lassen.

Wo kann man Grundsicherung beantragen?

Über Grundsicherung entscheiden die Sozialämter. "Deshalb sollten Sie den Antrag direkt bei Ihrem örtlichen Sozialamt stellen", rät die Sprecherin der DRV. Wer nur eine kleine Rente bezieht, erhalte vom Rentenversicherungsträger zusammen mit dem Rentenbescheid ein Antragsformular auf Grundsicherungsleistungen.

"Dies bedeutet aber nicht, dass Sie auch einen Anspruch haben, denn Ihr Rentenversicherungsträger kann Ihren Unterhaltsbedarf nicht feststellen und hat keine Angaben über die Höhe des anzurechnenden Einkommens oder Vermögens." Wer keinen Antrag erhalten hat, solle ihn beim Sozialamt anfordern.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Fragen zur Energiepreispauschale und zum Thema Rente beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS): montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr, Tel. (030) 221 911 001.

Fragen zum Thema "Energie"? Schreiben Sie uns!

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  • I. F.
    Darum - @Eos123456...

    ...wäre am sinnvollsten, diese Gelder nur an Personen auszuzahlen, die es wirklich nötig haben!
    Für Geringverdiener und Hartz4-Empfänger (in Zukunft Bürgergeld) wäre doch eine unbürokratische Auszahlung (ohne irgendwelche weitere Abzüge!) über die zuständigen Jobcenter möglich. Die haben schließlich die entsprechenden Daten.
    Genauso einfach könnte eine Gaspreisbremse bis zu einem festzulegenden Verbrauch (gestaffelt nach Privat-, Mittelstand-, und Industrieabnehmer) als Deckel an A L L E Gaskunden festgemacht werden.
    Erst bei höherem Verbrauch müßte der M E H R V E R B R A U C H zum jeweiligen Marktpreis bezahlt werden.
    Solch eine Lösung dürfte auch ein Anreiz zum Energiesparen sein und wäre gerechter als ein Pauschaldeckel.
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  • E. W.
    Ich bin auf solche Almosen nicht angewiesen und halte sie obendrein für schädlich.

    So wird nur die Schuldenlast erhöht und die Inflation angeheizt.
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  • U. S.
    Ich bin auf solche Almosen nicht angewiesen,Schön. Dann freuen SIE sich und sind still. Ich kenne genug Leut die es sind. LEIDER
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  • G. K.
    Zitat: "Müssen dafür Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden?

    Nein. Die Energiepreispauschale unterliegt nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums nicht der Beitragspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung."

    Das stimmt zwar - aber man muss auf diese Brutto-Einmalzahlung Kirchensteuer(!) entrichten. Mir sind fast die Augen rausgefallen ...

    Dass diese Unterstützung einkommensteuerpflichtig ist - ok. Das lasse ich mir noch eingehen ...

    Aber man erkläre mir den Sinn, weshalb eine Energiepreispauschale anteilig an die Kirche abgeführt werden sollte ... !?

    Das scheint sogar den Kirchen selbst irgendwie unangenehm zu sein - weshalb sie das Geld direkt weitergeben wollen (https://www.apd.info/2022/08/30/kirchen-wollen-kirchensteuer-auf-energiepreispauschale-fuer-besonders-vom-energiepreis-betroffene-menschen-verwenden/).

    Tja, das kommt halt davon ... Deutschland ist hinsichtlich der Säkularisierung irgenwann steckengeblieben ... schade!
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  • W. V.
    Die Höhe der Kirchensteuer wird halt von der Höhe Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer bestimmt.
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  • G. K.
    Das sind die bürokratischen Gegebenheiten, ganz offensichtlich.

    Aber ich fragte nach der Sinnhaftigkeit in diesem ganz besonderen Fall?

    Weshalb ist es SINNVOLL, einen Teil der EPP, die gezielt zur Entlastung der Bürger in einer Ausnahmesituation von Staat gezahlt wird, anteilig an die Kirchen abzuführen?
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  • K. W.
    FischersFritz, weil die Steuergesetzgebug dies nicht anders zulässt.
    Ein großer Teil der Rentner zahlt keine Einkommessteuer, insofern müssen sie auch nichts abtreten.
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  • P. M.
    Ganz verrückt wird es bei der Steuer für die 300 Euro. Wenn ein Rentner oder Rentnerin unter dem Grundfreibetrag bleibt, fallen keine Steuern an. Kommt man mit der Einmalzahlung über den Grundfreibetrag muss die gesamte Rente versteuert werden. Unter Berücksichtigung des jeweiligen Steuersatzes. Das ganze kann für den einen oder anderen auch negativ enden. 😎
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  • W. V.
    Wenn Sie 2022 ein zu versteuerndes Einkommen von 10.647 Euro hätten anstatt 10.347 Euro, müssten Sie 42 Euro Steuern bezahlen. Sie dürfen gerne selbst nachrechnen.
    https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml
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  • W. S.
    Für Rentner ist als ein Rentenbezug im September für die Auszahlung Grundlage. Bei den Sozialhilfeempfängern war es der Juli. Ich kenne einen Fall, in dem ein ALG-II-Empfänger gerade (und nur) in dem Monat einen Zuverdienst hatte, der um weniger als 15 € über dem Betrag war, bei dem ein ALG-II-Anspruch bestanden hätte. Statt dann 200 € - 15 € zu bekommen, bekam der gar kein Geld aus der Pauschale.

    Wer dann neben der Rente etwas zuverdient, kriegt der dann den Betrag für Berufstätige auch? Oder gibt es das Geld nur einmal? Vor Wochen gab es ja in manchen Medien den Tipp, die Omas und Opas sollten mal ein paar Stunden Babysitten, und sich dafür bei ihren Kindern als geringfügig Beschäftigte anmelden lassen. Das würde den Anspruch dann theoretich auch begründen. Wenn das aber nur einmal vorkommt, ist es aber offensichtlich, dass das nur vorgeschoben ist, und damit strafbar.
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  • D. E.
    Jeder bekommt EPP nur einmal (auch zb wenn man 2 oder mehr Arbeitgeber hat) und muß das seinem Finanzamt melden und Rückzahlung in 2023
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  • H. S.
    Das ist mal wieder typisch Ampelregierung. Anstatt einfach die Steuern für Strom, Gas und Benzin zu reduzieren, werden nun zig Hilfprogramme aufgelegt, bei denen einige zig mal abkassieren und viele komplett leer ausgehen.
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  • D. E.
    300 Euro haben vorher schon Arbeitnehmer bekommen. Und jetzt eben auch die vergessenen Rentner.

    Prinzip Gießkanne (Steuern für Strom, Gas und Benzin zu reduzieren) ist nicht nur teuer sonder führt auch zu Mehrverbrauch anstatt zum Sparen und trifft die Falschen, wer viel verbraucht wird viel belohnt obwohl er es nicht notwendig hat (zb Tankrabatt).

    Es hilft nur ein (monatliches) Energiegeld für das untere Drittel der Bevölkerung.
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