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Neue Details zur Energiepreispauschale: Was Rentner und Rentnerinnen vor der Auszahlung im Dezember beachten sollen
Die steigenden Preise für Energie und Lebensmittel belasten viele Ältere. Und vor allem zur Energiepreispauschale gibt es noch viele Fragen.
300 Euro – auf diesen Betrag beläuft sich die Energiepreispauschale, die ab Mitte Dezember auch Rentnerinnen und Rentner ausbezahlt werden soll.
Foto: Boris Roessler, dpa | 300 Euro – auf diesen Betrag beläuft sich die Energiepreispauschale, die ab Mitte Dezember auch Rentnerinnen und Rentner ausbezahlt werden soll.
Claudia Kneifel
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:56 Uhr

Die Kosten für Energie, vor allem für Erdgas und Strom, sind in diesem Jahr stark gestiegen. Nun plant die Bundesregierung in ihrem dritten Entlastungspaket, auch Rentnerinnen und Rentner mit einer einmaligen Energiepreispauschale von 300 Euro zu unterstützen. In dieser Woche hat das Bundeskabinett die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geplante Zahlung beschlossen - und Details bekanntgegeben.

Diese Antworten auf die aktuellen Fragen zur Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner geben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales  in Berlin und die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV).

Was ist bisher über die Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner bekannt?

Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Hierbei sei unerheblich, ob die Rente befristet oder unbefristet geleistet wird, teilt die Deutsche Rentenversicherung mit. Ein Anspruch bestehe aber nur bei einem Wohnsitz im Inland. Auch Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau wird die Pauschale ausgezahlt.

"Eine Antragstellung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolgt automatisch", erklärt ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums.

Kann man die Energiepreispauschale doppelt bekommen?

Auch wer mehrere Renten bezieht - zum Beispiel eine Alters- und eine Witwenrente - erhält die Energiepreispauschale nur einmal. "Unberechtigte Doppelzahlungen sollen durch Datenabgleiche zwischen den auszahlenden Stellen technisch ausgeschlossen werden", erklärt ein DRV-Sprecher. 

Gibt es auch zulässige Doppelzahlungen?

"Es wird auch zulässige Doppelzahlungen geben", so der DRV-Sprecher. So können Rentnerinnen und Rentner die Energiepreispauschale auch dann erhalten, wenn sie bereits als Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Wohngeld, Grundsicherung, einmaliger Heizkostenzuschuss) die Energiepreispauschale erhalten haben. "Die Zahlungen schließen einander nicht aus", so der DRV-Sprecher.

Eine Ausnahme gelte auch für Personen, die 2022 noch eine Beschäftigung ausgeübt haben. Auch sie können die Energiepreispauschale zweimal erhalten.

Kann man sich strafbar machen, wenn man die Energiepauschale mehrfach erhält?

Auch für die Energiepreispauschale gelten die Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung. "Vorsätzlich falsche Angaben, zum Beispiel mit dem Ziel, die Energiepauschale unberechtigt oder mehrfach zu erhalten – sind demnach strafbewehrt", teilt das Bundesarbeitsministerium mit. Auch vorsätzlich unrichtige Angaben des Arbeitgebers, durch die der Arbeitnehmer oder ein sonstiger Dritter nicht gerechtfertigte die Pauschale erhält, seien strafbewehrt. Und: "Leichtfertig unrichtige Angaben können eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einer Geldbuße geahndet wird."

Wann und wie werden die 300 Euro an Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt?

Die Auszahlung soll durch die Rentenzahlstellen bis zum 15. Dezember 2022 erfolgen, ursprünglich war der 1. Dezember geplant. Aber: "Personen, die Ende Dezember erstmals eine Rente beziehen, erhalten die Energiepreispauschale in der Regel erst zum zweiten Auszahlungstermin zu Beginn des Jahres 2023", teilt die DRV mit. Eine Auszahlung der Energiepreispauschale im Dezember sei in diesen Fällen aus technischen Gründen nicht möglich. Die Auszahlung der Energiepreispauschale Anfang Januar erfolge ebenfalls automatisch. Ein Antrag müsse nicht gestellt werden.

Was kann ich tun, wenn sich meine Kontonummer ändert?

Die Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung wird auf das Konto ausgezahlt, auf das auch die regelmäßigen Rentenzahlungen erfolgen. Sofern eine Änderung der Kontoverbindung gewünscht wird, muss diese dem RentenService bis spätestens Mitte November 2022 vorliegen. Änderungen können dem Renten Service der Deutschen Post AG online mitgeteilt werden www.onlinemitteilung.deutschepost.de/rentenservice/selectNotifierType

Was tun, wenn ich die Energiepreispauschale trotz meines Anspruchs nicht erhalte?

Falls die Energiepreispauschale für Rentenbeziehende trotz bestehenden Anspruchs nicht ausgezahlt wurde, kann ein Antrag auf die nachträgliche Auszahlung gestellt werden: zwischen 9. Januar 2023 und 30. Juni 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum. Dies gilt den Angaben zufolge unabhängig davon, über welche Rentenzahlstelle die regelmäßige Rentenzahlung erfolgt.

Gilt die Einmalzahlung auch für pensionierte Beamtinnen und Beamte?

Ja, auch Pensionärinnen und Pensionäre als Versorgungsempfänger des Bundes erhalten die einmalige Energiepreispauschale zum 1. Dezember. 

Ist die 300 Euro Energiepreispauschale steuerpflichtig?

Der Betrag muss von Rentnerinnen und Rentnern ebenso versteuert werden, wie die bereits geleistete Einmalzahlung von 300 Euro für alle aktiven Erwerbspersonen, die in der Regel mit dem Septembergehalt überwiesen wurde, so das Bundesarbeitsministerium. 

Warum werden solche Zahlungen überhaupt besteuert?

Im Sinne der Steuergerechtigkeit unterliege die Energiepreispauschale der Steuerpflicht, erklärt dazu ein DRV-Sprecher. "Dadurch soll sichergestellt werden, dass nach dem Prinzip der Leistungsfähigkeit Bezieherinnen und Bezieher höherer Einkommen eine geringere Entlastung erfahren als Bezieherinnen und Bezieher niedrigerer Einkommen."

Wird die Energiepreispauschale aus Beitragsmittel der Rentenversicherung finanziert?

"Nein, die Energiepreispauschale wird aus Steuermitteln finanziert", so der DRV-Sprecher. Hierfür würden keine Beitragsmittel aufgewendet. Lediglich die Auszahlung erfolge im Auftrag des Bundes für die allgemeine Rentenversicherung durch den Renten Service der Deutschen Post sowie durch die knappschaftliche Rentenversicherung und die Alterskassen der Landwirte. Die Kosten hierfür werden vom Bund getragen.

Wo erhalte ich weitere Informationen zur Energiepreispauschale?

Für Auskünfte ist das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales von montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr unter der Telefonnummer (030) 221 911 001 erreichbar.

 
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