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Kreuzwertheim
Fischwildern am Main: Zwei Experten erklären, weshalb illegales Angeln problematisch ist und streng bestraft wird
Warum Fischwilderei kein Kavaliersdelikt ist und warum die Strafen oft streng ausfallen. Zwei Experten aus Unterfranken klären auf.
Obman Konrad Krautschneider erklärte der Redaktion, warum Fischwilderei kein Kavaliersdelikt ist. Hier steht er mit fangbereiter Angel mit Haken und Köder am Main am Vereinsheim in Langenprozelten.
Foto: Anna Kirschner | Obman Konrad Krautschneider erklärte der Redaktion, warum Fischwilderei kein Kavaliersdelikt ist. Hier steht er mit fangbereiter Angel mit Haken und Köder am Main am Vereinsheim in Langenprozelten.
Anna Kirschner
 |  aktualisiert: 22.07.2024 02:32 Uhr

Wenn jemand ein paar Fische angelt, wo er eigentlich nicht angeln darf – das könnte man als Kavaliersdelikt verstehen. Doch im deutschen Recht ist Fischwilderei eine Straftat, die mit Geldstrafen oder sogar mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren geahndet wird. 

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