Lohr
Fischwilderei: Angler mit versteckten Angeln und Lebendköder
Bei einer Fischereikontrolle stellte die Lohrer Polizei fest, dass ein Angler zu seinen erlaubten zwei Angelruten, noch zwei Handangeln ausgelegt hatte. Diese hatte er unter einer Wurzel versteckt und daran befestigt. An einer der beiden Handangeln befand sich ein noch lebender Köderfisch, was ebenfalls nicht erlaubt ist.
Der Angler muss sich nun wegen Fischwilderei und Tierquälerei verantworten und erhält eine Strafanzeige. Außerdem wurde ihm die weitere Fischerei sofort untersagt und seine Erlaubniskarte sichergestellt.
Themen & Autoren / Autorinnen