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Gemünden
Gemünden: Verfahren wegen Morddrohung vorläufig eingestellt
Ein 74-Jähriger aus dem Sinngrund soll einem Autofahrer gedroht haben, ihn umbringen zu lassen. Nun muss er 1600 Euro an den Tierschutzverein Main-Spessart zahlen.
Das Amtsgericht in Gemünden. (Symbolbild)
Foto: Michael Mahr | Das Amtsgericht in Gemünden. (Symbolbild)
Herbert Hausmann
 |  aktualisiert: 08.02.2024 17:50 Uhr

Ein vorläufiger Schlussstrich kann nun unter das Verfahren gegen einen 74-jährigen Mann mit Wohnsitzen in Frankfurt am Main und in einer Gemeinde im Sinngrund gezogen werden. In der dritten Verhandlung am Amtsgericht Gemünden wurde das Verfahren gegen den engagierten Tierschützer gegen eine Zahlung von 1600 Euro vorläufig eingestellt. Gegen zwei Strafbefehle hatte der Mann Widerspruch eingelegt.

"Es ist aussichtslos für das Gericht, da brauch ich nicht zu kommen". Siegessicher hatte der Angeklagte diese Nachricht seines Verteidigers zu Beginn der Verhandlung dem Gericht mitgeteilt. Damit blieb der Rechtsanwalt aus Frankfurt fern und der Angeklagte, selbst mit einem Jurastudium ausgestattet, verteidigte sich selbst.

Vor Gericht wegen Vorwurf der falschen Verdächtigung

Angeklagt war der 74-Jährige zum einem, weil er am 24. Mai 2020 gegenüber einem Polizeibeamten geäußert hat, ein anderer Autofahrer wäre ihm über den Fuß gefahren. Jedoch konnte er in den bisherigen Verhandlungen keinen derartigen Beweis für diese Tat vorbringen. Deshalb musste gegen ihn wegen falscher Verdächtigung ermittelt und verhandelt werden. Da hier jedoch keine großartige Bestrafung zu erwarten war, signalisierten Gericht und Staatsanwaltschaft Bereitschaft, das Verfahren diesbezüglich einzustellen.

Die weitere Anklage, nach der dem Angeklagten zur Last gelegt wurde, einen Autofahrer mit den Worten "ich lasse dich umbringen", bedroht zu haben, blieb vorerst bestehen. 

Keine guten Nachbarschaftsverhältnisse

Es ging darum, dass ein 36-jähriger Mann aus Bad Soden einen im Sinngrund wohnenden Kollegen besuchen wollte. Er fuhr auf der Ortsstraße bis zu der Stelle, an der sich der Angeklagte mit seinem Auto in die Straße stellte. So fuhr der Besucher mit zwei Rädern auf dem grünen Bankett vorbei. Kurz darauf hörte er einen lauten Knall. Der Grund: Der Angeklagte, der gerade noch seine Ziegen mit Zwieback gefüttert hatte, hat die Tüte mit einem Rest Zwieback gegen das Auto geworfen. Im Laufe einer mündlichen Belehrung über die Besitzverhältnisse von Grund und Boden, schubste der Besucher den Angeklagten, der daraufhin die Morddrohung ausgestoßen haben soll. Wozu es aber keine Zeugen gibt. Die Nachbarn erklärten aber übereinstimmend, dass es in der Straße wegen des Angeklagten keine guten Nachbarschaftsverhältnisse gibt.

Um die Akte schließen zu können, regten Richter und Staatsanwalt an, die Verfahren gegen eine Geldauflage vorläufig einzustellen. 1600 Euro sollen nun an den Tierschutzverein Main-Spessart gehen. Dem Wunsch des Angeklagten, das Geld einer Tierschutzorganisation auf der Insel Kreta zukommen zu lassen, entsprach das Gericht nicht.

 
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