
Demütig saßen vier Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 17, 18, 20 und 21 Jahren vor Jugendrichter Volker Büchs auf der Anklagebank im Amtsgericht Gemünden. Sie waren zusammen in vier Fällen wegen Einbruchdiebstahl und Sachbeschädigung angeklagt. Dass sie trotzdem mit relativ günstigen Strafen davonkamen, haben sie hauptsächlich ihrer Einsicht und Reue zu verdanken.
"Das war eine Schei*-Idee" oder "es war eine blöde Aktion" - diese Aussagen machten die vier Jugendlichen im Verlauf der Verhandlung immer wieder. Ihnen war es sichtlich peinlich vor Richter und Staatsanwaltschaft, sowie in Anwesenheit ihrer Eltern im Zuschauerraum, über ihre Verfehlungen zu sprechen. Doch diese hatten es in sich.
5000 Euro Schaden am Fischerpärchen
So bekannte sich ein 20-Jähriger dazu, im Januar 2021 die Figuren am Kreisel des Fischerpärchens im Schelch beschädigt zu haben. Dabei war ein Schaden von etwa 5000 Euro entstanden, der noch nicht reguliert werden konnte, weil die Stadt Gemünden noch keine finanziellen Forderungen gestellt hat. Allerdings wird sich das Gericht noch einmal mit der Tat befassen müssen, weil gegen einen Mittäter noch ermittelt werden muss.
Unter die Rubrik "jugendtypische Taten" fallen alle anderen Straftaten, die auf das Konto des Kleeblatts gehen, ohne dass die Vier gemeinsam aufgetreten sind. Meist waren zwei von ihnen involviert. So wie der 21-Jährige und der 20-Jährige, der auch die Kreiselfiguren beschädigt hat. Gemeinsam sind sie in Gemünden in zwei Keller eingebrochen, haben dort Werkzeug im Wert von etwa 600 Euro erbeutet, das sie anschließend verkaufen wollten. Als dies misslang, brachten sie das Diebesgut wieder zurück.
"Fußballspiel" in der Gemündener Bahnhofshalle
Für eine weitere Tat, bei der ein Sachschaden von rund 300 Euro entstanden ist, haben der 20- und der 17-Jährige den finanziellen Schaden bereits beglichen. Vom Steg über den Main haben sie eine für Streumaterial bestimmte Kiste auf ihre Weise im Main entsorgt. Dabei waren sie beobachtet und angezeigt worden.
Filmreif verhielten sich wiederum der 20-Jährige sowie der 18-jährige Mitangeklagte. Im März nutzten sie die Vorhalle des Gemündener Bahnhofs für ein besonderes Fußballspiel. Dazu hatten sie ein Plakat von der Wand gerissen, das der 18-Jährige zu einem Ball rollte und mit Klebeband fixiert hatte. Mit diesem Spielball schossen sie an die Decke. In Mitleidenschaft wurden auch eine Wanduhr sowie ein Fluchtwegeschild gezogen. Beide Gegenstände brachten sie nach Spielende wieder notdürftig an. Da ihr Tun von Überwachungskameras aufgezeichnet wurde, gingen die Aufnahmen zur Auswertung an die Bundespolizei. Diese kam allerdings zu dem Ergebnis, dass die Beschädigungen an den Deckenplatten nicht zweifelsfrei den Freizeitkickern zuzuordnen sind.
Reifedefizit bescheinigt
Vom Ergebnis dieser Ermittlungen profitierte nun der 18-jährige "Ballhersteller". Wegen seiner nur geringen Schuld stellten Richter Volker Büchs und der Staatsanwalt das Verfahren gegen ihn ohne Auflagen ein. Auf so viel Nachsicht konnten die anderen drei Angeklagten nicht hoffen. Glück hatte der 21-Jährige, dem die Jugendgerichtshilfe noch ein Reifedefizit bescheinigte und damit für die Anwendung von Jugendstrafrecht plädierte. Richter und Staatsanwalt machten deutlich, dass ihm bei einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht, eine Freiheits- oder höhere Geldstrafe gedroht hätten. So kam er mit 24 Sozialstunden davon, die er in den kommenden drei Monaten ableisten muss.
Deutlich mehr, insgesamt 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit, muss der 17-Jährige ableisten. Da er nicht mehr in einem Ausbildungs- sondern einem festen Arbeitsverhältnis steht, blieben dem 20-ährigen Sozialarbeitsstunden erspart. Dafür muss er von seinem nächsten Arbeitslohn 700 Euro an die AGS in Würzburg, die entlassenen Strafgefangenen hilft, bezahlen. Zudem muss das Trio die Kosten des Verfahrens tragen. Alle drei Urteile sind bereits rechtskräftig.