
Ab Februar 2025 wird Wassersport auf der Fränkischen Saale auch im Landkreis Bad Kissingen wieder uneingeschränkt erlaubt sein – zumindest zeichnet dieses Szenario sich mehr und mehr ab. Die Saison 2024 war für Paddlerinnen und Paddler im Landkreis nahezu komplett ausgefallen, nachdem das Landratsamt im Februar 2024 eine Allgemeinverfügung erlassen hatten, durch die das Befahren des Flusses bis auf Weiteres untersagt wurde.
Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Rahmen einer juristischen Auseinandersetzung um das Verbot im Juli 2024 entschieden hatte, das Landratsamt müsse eine "objektive Gefahrenlage" auf dem Fluss nachweisen, damit das Verbot über Februar 2025 hinaus weiter aufrechterhalten werden könne, zeigten sich Betroffene bereits wieder optimistisch mit Blick auf das kommende Jahr.
Wie ordnet das Landratsamt Bad Kissingen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ein?
Die Hoffnungen sind wohl berechtigt, wie Thomas Schoenwald, geschäftsleitender Beamter und Jurist am Landratsamt Bad Kissingen, im Gespräch mit dieser Redaktion bestätigt. Er gehe davon aus, dass die Saale im Landkreis ab Februar 2025 wieder frei für den Wassersport sein wird. Und das auf Dauer.
Was hat sich aus Sicht des Landratsamts nun an der rechtlichen Situation geändert?
Aus der Einschätzung des Verwaltungsgerichtshofs geht für Schoenwald hervor: "Aus unserer Sicht wurde der Weg dahingehend freigemacht, dass es sich beim Befahren der Saale um allgemeines Lebensrisiko handelt." Diese Grundlage gilt beispielsweise auch, sollte man sich beim Spazieren im Wald durch einen herunterfallenden Ast verletzen.

Bislang habe es sich in dieser Hinsicht nach Einschätzung des Landratsamts beim Befahren der Saale um eine rechtliche Grauzone gehandelt. Auf Basis der gerichtlichen Einordnung sehe man sich nun nicht mehr als haftbar für Unfälle auf dem Fluss an.
Was unterscheidet den Gefahrenverdacht von der objektiven Gefahrenlage?
Es besteht nach Schoenwalds Einschätzung zumindest dann keine Haftung, wenn keine objektive Gefahrenlage nachgewiesen sei. "Das macht es etwas kompliziert", so Schoenwald. Denn dieser Nachweis sei für bestimmte Streckenabschnitte bereits seitens der Behörde und in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt erbracht worden. "Wir hatten damit von der Landkreisgrenze Main-Spessart über Morlesau bis Hammelburg begonnen."
Dort, so Schoenwald, habe man in den letzten Monaten mehrere Begehungen vorgenommen, Bäume markiert, artenschutzrechtlich untersucht und mit einer Ausnahmegenehmigung gefällt. "Die Bäume, die nachweislich gefährlich sind, müssen wir fällen." Diese Arbeiten werden in den nächsten Wochen abgeschlossen sein. "Nur", so Schoenwald weiter, "wir müssen nicht auf den anderen rund 60 Kilometern weiterhin konkret gefährliche Bäume heraussuchen".
Vereinfacht ausgedrückt: Wo die Gefahrenlage zweifelsfrei nachgewiesen ist, könnte das Landratsamt bei einem Unfall eventuell haftbar gemacht werden und bringt die aufwendigen Arbeiten deshalb zu Ende. Wo nur ein Gefahrenverdacht besteht, nach Ansicht Schoenwalds künftig nicht mehr.
Wie gehen Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen nun weiter vor?
Man werde die vollzogenen Untersuchungen voraussichtlich nicht weiter ausweiten, so Schoenwald. Der Nachdruck, mit dem nach der Sperrung an der Uferpflege gearbeitet wurde, würde demnach wieder reduziert und das Wasserwirtschaftsamt würde Bäume nur dann entfernen, wenn sie als gefährlich auffallen – ohne den Bestand penibel zu prüfen. Hier müsse man sich allerdings noch mit dem Freistaat abstimmen.

Damit könne ab 2025 wieder gelten: Befahren des Flusses auf eigene Gefahr. "Darauf müssen wir an den Ein- und Ausstiegsstellen natürlich hinweisen", so der Jurist. Was hieße, dass die Warnschilder, die bis zur Verhängung der Allgemeinverfügung am Ufer standen, künftig wieder aufgestellt werden könnten. "Mit dem Unterschied, dass der Verwaltungsgerichtshof sich jetzt mit dem Thema befasst hat. Das gab es vorher nicht, kein Gericht hatte sich jemals zu dem Thema geäußert." Abgesehen von der Rechtsgrundlage also eine Rolle rückwärts.
Wie soll gewährleistet werden, dass die Saale im Landkreis nicht bald schon wieder gesperrt wird?
"Es ist unstrittig, dass der Gehölzbestand teilweise überaltert ist. Ein Gegensteuern ist erforderlich", so Uwe Seidl, Baudirektor und stellvertretender Leiter am Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen, auf Anfrage dieser Redaktion. Um dieses Gegensteuern aufrechtzuerhalten, wurde dem Amt eine "Projektstelle für die Erstellung eines langfristigen Konzepts zur klimaangepassten Entwicklung des Gehölzbestands an der Fränkischen Saale" genehmigt, so Seidl weiter.

Die Stelle ist ab dem 1. November 2024 besetzt. Neben anderen Aspekten umfasst das Konzept die Erarbeitung eines Verfahrens für regelmäßige Gehölzarbeiten. Es soll also helfen, weiterer Überalterung entgegenzuwirken. "Unter anderem wird es unseren Kollegen bei den Unterhaltungsmaßnahmen an der Fränkische Saale, entsprechend den wasserrechtlichen Vorgaben, wichtige Hinweise geben können und die Gehölzpflege optimieren", so Uwe Seidl.