
Lehmann: Funktionelle Lebensmittel haben über ihren Nähr- oder Genusswert hinaus positive Eigenschaften auf die menschliche Gesundheit. Dies kann entweder eine besondere Funktion sein wie die Erhaltung der Zahnmineralisation oder die Verringerung eines Krankheitsrisikos wie des Kariesrisikos. Beworben werden diese Eigenschaften mit sogenannten gesundheitsbezogenen Angaben – zum Beispiel „Zuckerfreier Kaugummi trägt zur Erhaltung der Zahnmineralisierung bei“. Diese dürfen nur verwendet werden, wenn sie wissenschaftlich belegt sind. Die Expertengremien der European Food Safety Authority (EFSA) haben in den letzten Jahren Tausende solcher „health claims“ geprüft, zugelassen wurde nur ein Bruchteil davon. Die meisten „gesundheitsbezogenen Angaben“ betreffen Vitamine und Spurenelemente, aber auch Walnüsse sind dabei. Manche alten Weisheiten und Alltagserfahrungen wurden so mittlerweile wissenschaftlich bestätigt: Trockenpflaumen regen tatsächlich die Darmtätigkeit an, und Koffein steigert wirklich die Aufmerksamkeit.