
Lehmann: Es gibt auch eine Positivliste der zugelassenen allgemeinen gesundheitsbezogenen Funktionsangaben. Der aktuelle Stand aller zur Bewertung eingereichten „health claims“ kann in einer Datenbank auf der Homepage der EFSA nachgesehen werden. Aber Achtung: Die meisten Hersteller achten zwar darauf, bei den Etiketten die lebensrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Auf den Internetseiten aber wird dann gerne mal zu viel versprochen. Und man muss berücksichtigen, dass die EFSA nur den wissenschaftlichen Beleg der gesundheitsbezogenen Angabe prüft. Dass eine solche Angabe verwendet werden darf, stellt keine generelle Empfehlung für den Verzehr des Lebensmittels dar. Beispielsweise reduzieren mit Phytosterolen angereicherte Produkte zwar nachweislich den Blutcholesterinspiegel. Es ist jedoch umstritten, ob ihr Verzehr wirklich sinnvoll ist.