LESERANWALT
Trügerische Überschrift
Mit Überschriften ist es nicht ganz einfach. Am 26. März hieß es auf der Titelseite der Zeitung „Unterfranken ist sicher“. Sogleich fragte ein Leser, „übernimmt der Autor die Regresspflicht für seine vollmundige Behauptung?“ Wohl weil er daran selbst nicht glaubt, bot er alternativ noch ein „Gut gebrüllt, Löwe?“ an.
„Gut gebrüllt“ war diese Überschrift aber auch nicht. Wahrscheinlich nicht einmal aus Sicht der Polizei, obwohl deren aktuelle Kriminalitätsstatistik für Unterfranken sogar bundesweit in Sachen Sicherheit Spitzenwerte ausweist. Aber eine Garantie auf Sicherheit, die gibt auch die Polizei nicht. Die Überschrift ist folglich trügerisch.
Wie kommt diese Überschrift dann in die Zeitung?
Das Seiten-Layout hat halt mal wieder wenig Platz gelassen, um die Aussage zu präzisieren (etwa: „Unterfranken ist vergleichsweise sicher“). Der Aussage-Verkürzung entspringt eine Tatsache, die es nicht gibt und die auch die Statistik nicht hergibt.
Einfacher ist es mit den digitalen Überschriften im Online-Angebot auf mainpost.de. Die sind kaum im Umfang beschränkt und lassen sich löschen, wenn sie nicht korrekt sind. Das kann durch Schnelligkeit und den Drang zu Reizworten eintreten. Als am Ostermontag zu lesen gewesen ist, „Ein Missbrauchsbeauftragter als Täter“, wurde das schnell geändert. Und in der gedruckten Zeitung konnte die Erkenntnis aus dem Online-Angebot genutzt werden. Das heißt, der Fehler wurde nicht mehr gemacht.
Solche Fehler-Hinweise sind in Online-Portalen noch selten. Sie sollten aber Selbstverständlichkeit werden. Ganz abgesehen davon, müssen auch Verlinkungen in sozialen Netzwerken korrigiert werden, damit keine Fehler im Netz auf Wanderschaft gehen. Hier "falsch bleibt falsch".
Man neigt zu der Frage, woher weiß der Autor das? ..... Doch der weiß das nicht. Denn er hat geschrieben,"hätten sicherlich nichts dagegen". Das „sicherlich" schränkt ein und lässt erkennen, dass der Autor keine Tatsache, aber die Wahrscheinlichkeit zu erkennen glaubt, dass die Menschen nichts gegen weitere Menschen in Not in ihrem Städtchen haben. Sicherlich gibt folglich keine Sicherheit. Journalistisch handelt es sich (unter der Überschirft "Standpunkt") um Meinung, für die sich hier gewiss unmissverständlichere Formulierungen gefunden hätten.
Grundsätzlich füge ich hinzu: Kommentare sind begründete Diskussionsbeiträge eines Autors und nicht Haltung des Mediums.
Hier eine Auswahl aus vielen früheren
Veröffentlichungen zum Bewusstsein für korrekte Überschriften:
Fette Beute der Einbrecher....
Weiter: Zu Empfindungen und Würde der Menschen
Weiter: Was macht eine Überschrift gut?
Weiter. Klare Linie
Weiter: Die wertende Bedeutung eines "nur"
Weiter: Das falsche "Gefällt mir"
Anton Sahlender, Leseranwalt
Das gibt die Statistik nicht her
„Gut gebrüllt“ war diese Überschrift aber auch nicht. Wahrscheinlich nicht einmal aus Sicht der Polizei, obwohl deren aktuelle Kriminalitätsstatistik für Unterfranken sogar bundesweit in Sachen Sicherheit Spitzenwerte ausweist. Aber eine Garantie auf Sicherheit, die gibt auch die Polizei nicht. Die Überschrift ist folglich trügerisch.Wie kommt diese Überschrift dann in die Zeitung?
Das Seiten-Layout hat halt mal wieder wenig Platz gelassen, um die Aussage zu präzisieren (etwa: „Unterfranken ist vergleichsweise sicher“). Der Aussage-Verkürzung entspringt eine Tatsache, die es nicht gibt und die auch die Statistik nicht hergibt.
Der Text sagt, was Sache ist
Aber Regress könnte nur geltend gemacht werden, wenn eine falsche Nachricht jemanden nachweislich schädigt. Das ist hier nicht der Fall, zumal der Text des Artikels sagt, was Sache ist. Und im Inneren der Zeitung erklärt ein umfangreicher Beitrag („Weniger Opfer durch Kriminelle“) die Statistik der Polizei detailliert. Es genügt nie, nur Überschriften zu lesen.
Online macht's einfacher
Einfacher ist es mit den digitalen Überschriften im Online-Angebot auf mainpost.de. Die sind kaum im Umfang beschränkt und lassen sich löschen, wenn sie nicht korrekt sind. Das kann durch Schnelligkeit und den Drang zu Reizworten eintreten. Als am Ostermontag zu lesen gewesen ist, „Ein Missbrauchsbeauftragter als Täter“, wurde das schnell geändert. Und in der gedruckten Zeitung konnte die Erkenntnis aus dem Online-Angebot genutzt werden. Das heißt, der Fehler wurde nicht mehr gemacht.
Die Entschuldigung
Es geht unter dieser Überschrift um Vorwürfe einer Frau gegen einen Geistlichen. Die sind Inhalt einer Verdachtsberichterstattung. Deshalb gilt die Unschuldsvermutung. Damit wirklich nichts hängen bleibt, findet sich nun am Ende dieses Online-Beitrags eine Entschuldigung.Solche Fehler-Hinweise sind in Online-Portalen noch selten. Sie sollten aber Selbstverständlichkeit werden. Ganz abgesehen davon, müssen auch Verlinkungen in sozialen Netzwerken korrigiert werden, damit keine Fehler im Netz auf Wanderschaft gehen. Hier "falsch bleibt falsch".
Sicherlich gibt keine Sicherheit
Nochmal zum Begriff Sicherheit: Zur kritischen Nachfrage eines Lesers führte folgender Satz im Kommentar einer Lokalausgabe der Zeitung am 25.2.:Man neigt zu der Frage, woher weiß der Autor das? ..... Doch der weiß das nicht. Denn er hat geschrieben,"hätten sicherlich nichts dagegen". Das „sicherlich" schränkt ein und lässt erkennen, dass der Autor keine Tatsache, aber die Wahrscheinlichkeit zu erkennen glaubt, dass die Menschen nichts gegen weitere Menschen in Not in ihrem Städtchen haben. Sicherlich gibt folglich keine Sicherheit. Journalistisch handelt es sich (unter der Überschirft "Standpunkt") um Meinung, für die sich hier gewiss unmissverständlichere Formulierungen gefunden hätten.
Grundsätzlich füge ich hinzu: Kommentare sind begründete Diskussionsbeiträge eines Autors und nicht Haltung des Mediums.
Hier eine Auswahl aus vielen früheren
Veröffentlichungen zum Bewusstsein für korrekte Überschriften:
Fette Beute der Einbrecher....
Weiter: Zu Empfindungen und Würde der Menschen
Weiter: Was macht eine Überschrift gut?
Weiter. Klare Linie
Weiter: Die wertende Bedeutung eines "nur"
Weiter: Das falsche "Gefällt mir"
Anton Sahlender, Leseranwalt
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