Nicht zum ersten Male setzt sich Leser A.M. mit unserer Zeitung auseinander. Kritisch trägt er vor, was ihm auf der Titelseite vom Samstag, 1. Juni, passiert ist. Dort war eine Überschrift, „Nur einmal ein Judenwitz“, in Anführungszeichen gesetzt. Und die Unterzeile darunter lautete: Erklärung des Bischofs.
A.M. leitet seine Kritik mit dem Zitat, „Überschriften sollen zum Lesen reizen“, aus dem Leseranwalt vom 13. Mai ein. Er erklärt, warum das in diesem Fall bei ihm funktioniert hat: „… nach den allgemein gültigen Regeln der deutschen Rechtschreibung (man lernt sie ganz früh in der Schule) handelte es sich bei dieser in Anführungszeichen gesetzten Überschrift 'Nur einmal ein Judenwitz' entweder um eine wörtlich wiedergegebene Rede oder um einen wörtlich wiedergegebenen Text des Bischofs.“ Dabei habe ihn besonders das „Nur“ gereizt. Es wirke an dieser Stelle und im Zusammenhang mit der vorangegangenen Berichterstattung (31.05.: Judenwitze im Priesterseminar) verharmlosend, so, als habe der Bischof die Bedeutung der Angelegenheit heruntergespielt – dabei könne doch schon ein Judenwitz zu viel des Bösen sein.
„Während des Lesens“, so A.M., „kehrte sich dann meine Verärgerung wegen der vermeintlichen Äußerung des Bischofs gegen die oder den Verantwortliche(n) der Überschrift um. Denn in dem zitierten Schreiben des Bischofs heißt es dann: „… Eingeräumt wurde, dass einmal bei einem Zusammentreffen von drei Studenten ein Judenwitz erzählt wurde.“ – Von „Nur“ ist keine Rede.
A.M. hält die Überschrift folglich für nicht entschuldbar. Der Bischof sei nicht wörtlich zitiert. Das redaktionell hinzugefügte „Nur“ sei durch nichts gerechtfertigt.
Ich stimme ihm zu: Das „Nur“ gibt den Worten des Bischofs eine wertende Bedeutung, die nicht von ihm kommt. Das verändert die Nachricht. Natürlich, so stellt A.M. zurecht fest, sei es einem Journalisten unbenommen, zu folgern, zu werten oder zu kommentieren. Das sollte aber kenntlich gemacht werden.
„Attraktive und doch richtige Überschriften zu machen, das ist schwer – zumal in der kurzen Zeit, die oft dafür bleibt“, zitiert der Kritiker noch einmal aus meinem Leseranwalt. Das könne in besonderen Fällen zutreffen, stellt er fest. Aber grundsätzlich sollte die Fähigkeit, gute Überschriften zu machen, für einen Journalisten zum normalen Handwerkszeug gehören. Sie sollten korrekt und richtig sein, weil Leser darauf einen Anspruch haben.
Dem füge ich nichts hinzu. Auch wenn’s unentschuldbar ist, ende ich mit einer Entschuldigung, gerichtet an die Leserschaft und den Bischof.