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WÜRZBURG
Nach Missbrauchsvorwürfen: Diözese nimmt Stellung
Würzburger Dom       -  Würzburger Dom
Foto: André Markert | Würzburger Dom
Christine Jeske
 |  aktualisiert: 27.04.2023 01:22 Uhr

Schwere Vorwürfe hat das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ in seiner Samstagsausgabe gegen einen hochrangigen Geistlichen der Diözese Würzburg erhoben. Der Geistliche, der zunächst Personalreferent und in späteren Jahren Missbrauchsbeauftragter des Bistums Würzburg war, soll im Jahr 1988 eine damals 17-jährige zum Oralverkehr gezwungen haben – und zwar in Räumen des Diözesanexerzitienheim Himmelspforten.

Im dreiseitigen „Spiegel“-Bericht  mit dem Titel „So ein bisserl liebevoll“ werden nicht nur Vorwürfe gegen den Geistlichen erhoben, sondern auch gegen das Bistum Würzburg und das Kirchengericht in München. „Das mutmaßliche Opfer muss auf die Aufklärung der Vorwürfe verzichten. Ebenso auf den Beistand der Kirche“, heißt es im „Spiegel“. Bis heute habe dem Opfer niemand aus der Bistumsspitze beigestanden. Dabei ist laut Spiegel der Vorfall dem Bistum seit 2012 bekannt.Zu den im „Spiegel“ erhobenen Vorwürfen hat in der Nacht zum Ostersonntag das Bistum nun eine lange Stellungnahme abgegeben.

Strafrechtsprofessor Klaus Laubenthal, der heutige Missbrauchsbeauftragte der Diözese, war seit November 2012 mit dem Fall beschäftigt. Damals hatte erstmals Kontakt zu den Eltern der Frau. Laubenthal bestätigt am Karsamstag gegenüber dieser Redaktion: Alle Angaben, die im Zusammenhang mit seiner Person im „Spiegel“-Bericht stehen, stimmen. Demnach ist er aus allen Wolken gefallen, als er die schriftlich verfassten Vorwürfe der Frau im Januar 2014 gelesen habe.

Er habe ihre Angaben überprüft und sei zu den Schluss gekommen, „dass tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht eines sexuellen Missbrauchs an einer minderjährigen Person“ vorliegen. Der Beschuldigte habe die Tat in einer ersten schriftlichen Stellungnahme sogar „beinahe“ zugegeben mit dem Satz: „Als Ort eines missbräuchlichen Übergriffs käme wohl nur Himmelspforten infrage“. Ebenso, dass er am 17. September 1988 tatsächlich eine Weile allein mit dem Mädchen in einem Raum gewesen sei. Er habe sich sogar – über zwei Jahrzehnte später – daran erinnern können – was die damals 17-Jährige anhatte. Jeden sexuellen Übergriff habe er jedoch bestritten.

„Die Diözese Würzburg und Bischof Hofmann weisen die im ,Spiegel‘-Bericht geäußerten Vorwürfe zurück“, heißt es auf Nachfrage dieser Redaktion. „Der Diözese Würzburg und Bischof Hofmann ging es von Anfang an um eine saubere und minutiöse Aufarbeitung“, teilte Pressesprecher Bernhard Schweßinger am Samstag mit.

Nach Gesprächen mit der Frau und dem Beschuldigten habe Professor Laubenthal die Einleitung einer kirchenrechtlichen Voruntersuchung empfohlen. Diese sei, so die Diözese, sofort in die Wege geleitet und – wegen der Gefahr der Befangenheit der Würzburger Richter – in München durchgeführt worden. „Der Beschuldigte war in seinen Aussagen klar und konstant, dass der Vorwurf in keiner Weise zutrifft“, schreibt Schweßinger. Daran habe sich nichts geändert. „Dem beschuldigten Priester vertraut der Bischof voll, ohne dass dies Einfluss auf das Verfahren gehabt hätte.“

Auf ihrem Internetblog schreibt Claudia Adams, die sich in dem Recherchenetzwerk „MissBiT“ gegen Missbrauch engagiert, an den Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen sexuellen Missbrauchs, Bischof Stephan Ackermann. Sie sagt, die Frau aus dem Bistum Würzburg habe sich Ende Januar 2016 an sie gewandt und kritisiert die von Ackermann versprochene „Aufklärung“ der Missbrauchsfälle heftig.
 

In einer früheren Fassung dieses Artikels hatten wir in der Überschrift geschrieben: "Ein Missbrauchsbeauftragter als Täter". Diese Überschrift kam einer Vorverurteilung des Beschuldigten gleich, für den aber nach wie vor die Unschuldsvermutung gilt. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.
 
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  • P. W.
    Liebe MainPost,
    mittlerweile sollte sich auch bei den Redakteuren herumgesprochen haben, dass zwischen der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und der Erhebung einer Anklage ein gewaltiger Unterschied ist.
    So fair sollte die Berichterstattung auch bei diesem Thema jedenfalls sein....
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  • M. D.
    ...unabhängige, objektive Ermittlungen ohne Ansehen der Person zu führen.

    Die Beispiele, dass dies im Raum Würzburg/Bamberg nicht geschieht, häufen sich ständig!

    Es ist hierbei egal, ob es sich um Gerichtsgutachter, um Kirchenfunktionäre oder um Angehörige der Justiz handelt. Es wird intern vertuscht und gedeckt:
    als bspw. ein örtlicher Gerichtsgutachter 2014 versuchte, ein Kind zu entführen, "einigten" sich Staatsanwaltschaft und Ministerium laut Zeitung "Mainecho" darauf, dies "vertraulich" zu behandeln.

    Als der Fall doch bekannt und bundesweit berichtet wurde, bescheinigte ein anderer Sachverständiger dem Mann mal eben eine "vorübergehende seelische Störung". Das Verfahren wurde sang- und klanglos eingestellt, der Staatsanwalt befördert, der Gutachter ist Chefarzt in forensischer Psychiatrie und erstellt selbst wieder Gutachten. Die Aufarbeitung früherer Gutachten erfolgte nicht, trotz "Störung".

    Für mich als ehem. Polizeibeamten ist unfassbar, was in dieser Region läuft!!
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  • A. B.
    solcher Horrorgeschichten?? Oder glauben sie tatsächtlich, dass unser Rechtsstaat schon lange in die Knie gegangen ist?
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  • M. D.
    Weshalb wurde hier die Staatsanwaltschaft nicht tätig!? Es gibt ein Legalitätsprinzip, das auch dann gilt, wenn die Tatverdächtigen Kirchenfunktionäre, Justizangehörige oder Polizisten sind!

    Und dann das: ..."wegen der Gefahr der Befangenheit der Würzburger Richter" wurde die Voruntersuchung in "München durchgeführt".

    Normalerweise läuft es genau umgekehrt: die Justizbehörden Würzburg in ihrer Strafwut unternehmen alles, um gerade öffentlichkeitswirksame Verfahren innerhalb von Würburg zu halten: freilich nur, wenn der Beschuldigte ein lästiger Kritiker, ein "Quertreiber", ein "Linker" etc. ist, dem man die ganze "Härte des Gesetzes" anzudeihen gedenkt.

    Als man mich 2010 (zu Unrecht) dauerhaft wegsperren wollte, unternahm die Staatsanwaltschaft Würzburg alles, um o.g. Prof. Nedopil als objektiven "Obergutachter" zu verhindern, weil er erwartungsgemäß zu einem ganz anderen Ergebnis kam als der willfährige regionale Gutachter hier. "Befangenheit" je nach gewünschtem Ergebnis?
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  • J. F.
    Die „Schlüsselfigur“ (http://www.br.de/nachrichten/unterfranken/inhalt/bistum-wuerzburg-missbrauchsvorwurf-100.html), Generalvikar Karl Hillenbrand, ist in der Nacht von Freitag, 21., auf Samstag, 22. November 2014, „im Alter von nur 64 Jahren völlig überraschend gestorben“ (Pressestelle des Ordinariats Würzburg).

    Völlig überraschend???
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Ich hab mir den Internetblog von Claudia Adams mal angeschaut. Interessant. Kilianeum, Julianeum überall war der Beschuldigte tätig. Wieviele Vorwurfsfälle, die in der offiziellen Statistik nicht auftauchen gibt es im Würzburger Bistum noch? Mich würde nicht wundern, wenn dieser Fall jetzt den ein oder anderen ehemaligen Kilianisten dazu bewegen würde sich zu outen. Aber diese Fälle tauchen dann erstmal, wenn ich richtig verstanden habe in der Statistik nicht auf.
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  • E. R.
    "Dem beschuldigten Priester vertraut der Bischof voll..."
    Na, dann ist doch alles ok! Oder nicht?
    Vertraut auch jemand dem Opfer?
    Na, sie ist ja nur eine Frau! Wieso sollte man ihr vertrauen?
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Es fällt mir schwer den Aussagen des Beschuldigten zu glauben. Zu oft leugneten Offizielle der Kirche und auch anderer Institutionen wenns um sexuellen Missbrauch ging. Der Spiegel ist kein Revolverblatt hat sauber recherchiert. Das bestätigt auch der heutige Missbrauchsbeauftragte der Diözese. Das Leben des Opfers bis ins letzte Detail ausgeforscht. Der Beschuldigte mußte die Hosen nicht runter lassen. (zumindest nicht bei den Nachforschungen) Die katholische Kirche muß dringend ihre interne Gerichtsbarkeit ändern.
    Im Sinne unseres Papstes ist das was in der Diözese veranstaltet wurde und wird sicher nicht. Es wird wieder massiv Kirchenaustritte geben. Wann endlich kapiert auch Bischof Hofmann, daß es mit dem Verschleiern und Vertuschen ein Ende haben muß.
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  • A. B.
    was muss denn die "interne gerichtsbarkeit der kirche" ändern? Beachten sie dabei auch die entsprechenden maßnahmen bei anderen organisationen etwa der beamtenschaft!! spiegel und sauber recherchiert? "Das Leben des Opfers bis ins letzte Detail ausgeforscht.."?? Wie soll das gehen?? lesen sie doch bitte auch das, was auf der bistumsseite steht und tun sie das nicht vorher als "getürkt" ab, denn das ist genau das säkulare unvermögen, das doch jede auseinandersetzung verhindert. für mich gibt es bei der beschaffung von informationen durch den spiegel nur jeweils eine möglichkeit: fließen von geld - egal woher und wohin. der spiegel gehört auch zu einer form des enthüllungsjournalismus dieser republik, der parteiisch sein möchte und auch zu entsprechenden mitteln greift. Und -ja das darf er, er darf sich dann aber auch nicht wundern, wenn die andere seite sich nicht als opferlamm gebärden möchte.nein, der vorliegende fall eignet sich nicht, um wieder das "hühnchen Kirche" rupfen zu.
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  • I. E.
    Ist schon mal jemand aufgefallen, dass der Spiegel jedes Jahr mit 100 %-iger Sicherheit gerade zu Weihnachten und Ostern irgendwelche Dinge zum Besten gibt, um auf Glaube und Kirche drein zu schlagen?!
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  • A. B.
    ... man kann annehmen, dass diese "Schreibtischtäter der Zeitungen" schlicht nichts wissen. Es ist eine Form von Kulturkampf, der wohl nie aufhört. Leider gibt es Priester, die natürlich durch ihren Lebenswandel klassische Vorlagen liefern. Und doch gibt es auch Formen von Verleumdung, die einen Priester kaputt machen können. Letztes Jahr wurde ein Priester in Eichstätt nach einem halben Jahr Untersuchungshaft als unschuldig rehabilitiert. ... Wenn so etwas passiert kann es nicht einfach Vergebung gehen, sondern auch um Wiedergutmachung, die gerichtlich festgesetzt wurde.
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  • R. Ö.
    ...sind Sie für eine lückenlose Aufklärung der Anschuldigungen oder wollen Sie die Angelegenheit lieber totschweigen?
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  • R. S.
    "Zudem untersagt die römisch-katholische Kirche Kirchenangehörigen und dem Opfer eines Sexualverbrechens bei Strafe der Exkommunikation, über die Taten öffentlich zu sprechen. Dies wurde 1962 unter Papst Johannes XXIII. angeordnet und im Jahr 2001 von Papst Johannes Paul II. und Joseph Kardinal Ratzinger bestätigt. Und es bedeutet praktisch die angebliche ewige Hölle für das Opfer, wenn es anderweitig auspackt".
    Dies ist eine mögliche Ursache, warum viele Opfer schweigen, auch viele Straftaten verjähren.
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