Unter „So ist´s richtig“ sind sie in der Zeitung hinterher nochmals nachzulesen: Fehler, die richtiggestellt werden müssen. Denn die Wiederholung dessen, was zuvor falsch gewesen ist, gehört dazu. Und auch nach digitalen Fehlern, sind in den Internetangeboten von Medien gut erkennbare Berichtigungen wichtig und Verpflichtung. Aber jede/r andere Versender/in von Informationen im Net sollte darin ebenfalls eine Verpflichtung für sich sehen.
Berichtigungen sind gefordert
Es gibt aber übersehene Fehler, die dann unberichtigt bleiben. Nicht so bei Zeitungsleserinnen und Lesern. Die übersehen kaum etwas. In diesen Fällen stößt mindestens eine/r mich darauf. Zuweilen hole ich sie dann nach, die fehlenden Berichtigungen. Denn die Rechtsprechung und der Kodex des Deutschen Presseratesfordern sie. Sobald ein Fehler in der Redaktion bekannt wird, muss er richtiggestellt werden. Für Rechtschreibfehler gilt diese Vorschrift nur, wenn sie sinnentstellend sind.
In der Schlagzeile falsch zitiert
Heute hole ich zwei ganz unterschiedliche Berichtigungen nach. Die erste ist dringend notwendig, weil eine wesentliche Aussage der Leserschaft in der Zeitung falsch ins Auge springen musste. Ein interviewter Politikwissenschaftler wurde in der Überschrift zitiert: „Merkel wird versuchen, Merz als Nachfolger zu verhindern“ (30.10./S. 2, am Ende des Beitrages in Kopie). Auch in der Online-Darstellung blieb diese Überschrift allzu lange falsch und unberichtigt stehen. Ich hoffe, der Fehler bleibt bei niemanden hängen. Denn als wörtliche Aussage des Wissenschaftlers ist im Text zu lesen: „Schwieriger wäre es vermutlich, wenn wirklich Friedrich Merz der Nachfolger würde. Ich könnte mir vorstellen, dass Angela Merkel versuchen wird, das zu verhindern.“
Hoffentlich keine Sensationslust
Wer also das ganze Interview gelesen hat, dem wird sich erschließen, dass die Überschrift falsch ist. Wer nicht, bei dem könnte eine nicht korrekte Aussage hängen bleiben, eine, die ein „vermutlich“, ein „ich könnte mir vorstellen“ und ein „versuchen“ ignoriert. Die Schlagzeile stellt eine Tatsache her, von der im Interview so nicht die Rede war. Ich gehe davon aus, dass nicht Sensationslust die Verantwortlichen angetrieben hat. Vielleicht waren es zu hohe Belastung oder Nachlässigkeit, die aber auch nicht zur Rechtfertigung oder zum Dauerzustand werden dürfen.
Die "Prämiere"
Beim zweiten bislang nicht korrigierten Fehler in einer Lokalausgabe geht es „nur“ um falsche Rechtschreibung. Obwohl der Sinn in diesem Fall kaum entstellt wird, hätte der zumindest eine Erwähnung verdient gehabt. Denn wenn in einem kurzen Text über die Premiere einer Laienbühne daraus gleich dreimal eine „Prämiere“ gemacht wird, schließt sich ein Ausrutscher aus (siehe Kopie des Beitrages am Textbeginn). Einige Leser haben sich im Internet darüber amüsiert und gewundert. Deren Heiterkeit hätte man erklärend aufgreifen können, ist doch sogar ein mundartlicher Ursprung des Patzers denkbar. Ganz abgesehen vom Ursprung, gehören solche Erklärungen zur Tranparenz, zur Glaubwürdigkeit und nehmen Leser ernst.
Der Mangel
Aber wahr ist auch: In der Phase großer technischer und organisatorischer Veränderungen fehlt leider in der Redaktion oft die Zeit, alle Beiträge gründlich gegenzulesen. Und dieser Mangel trifft meist den Inhalt mit geringerer nachrichtlicher Tragweite. Das ist nicht gut, aber keine Herabwürdigung von Laiendarstellern.
Wie es die Main-Post-Leitlinien wollen, sage ich für beide Fälle nachträglich: „Entschuldigung“.
Eine Auswahl aus vielen Leseranwalt-Kolumnen zum richtigen und falschen Umgang mit Fehlern:
"Berichtigungen: Je schneller desto besser" (2017)
"Verschämtes Bekenntnis zu einem acht Jahre alten Nahles-Interview" (2016)
"Über die Folgen eines Schönheitsfehlers in einer emotionalen Sportreportage" (2012)
"Das Bekenntnis zu den Fehlern in der Zeitung" (2012)
"Wenn Schreibfehler Zweifel an der Seriosität des Journalismus aufkommen lassen" (2012)
"Überschriftenfehler wie sie nicht einmal alle Allerheiligen vorkommen dürfen" (2014)
"Was Auszeichnungen und Fehler verbindet" (2017)
"Vorsicht, liebe Leser, wenn man Sie gratuliert, ist das auch in Franken ein Fehler" (2009)
"Fehler in der Zeitung dürfen nicht zu unvermeidlichen Zeiterscheinungen werden" (2014)
Anton Sahlender, Leseranwalt. Siehe auch www.vdmo.de
Die Kopie des Interviews vom 30.10. mit falscher Überschrift:
Mit freundlichen Grüßen, Anton Sahlender, Leseranwalt, der sich über jeden Diskussionsbeitrag freut, auch über diesen. Richtig ist es zweifellos, dass es hier kaum noch welche gibt, weil der Leseranwalt auf der dritten Ebene von mainpost.de steht. Dahin finden wohl nur wenige....
Forget it!
Und wenn neulich einer am Markt was gesagt hat, dürfen Sie nicht erwarten, dass ich das besonders ernst nehme. Stehen Sie doch einfach selbst zu Ihrer Meinung.
Mit freundlichen Grüßen, Anton Sahlender, Leseranwalt, der auch Sie mit Liebe/r anschreiben wird, wenn er es für richtig hält.
Guten Tag