LESERANWALT
Leseranwalt: Ein Stinkefinger, der keine Tatsache ist
Die Presse darf sich in der Regel auf die Polizei verlassen, aber nicht immer. Die Beschwerde einer Leserin ist beispielhaft.
Auf die Richtigkeit offizieller Meldungen der Polizei darf sich die Presse in der Regel verlassen. Die Polizei gilt in der Rechtsprechung als privilegierte Quelle. Das wird in der redaktionellen Praxis oft so ausgelegt, dass man Mitteilungen der Polizei nur selten überprüft. Eine Arbeit, die man sich gerne erspart. Leicht wird dabei übersehen, dass diese Privilegierung nur gilt, sofern die Mitteilungen keine Widersprüche und Ungereimtheiten enthalten.
Immer informiert sein und
14 TAGE GRATIS testen
14 TAGE GRATIS testen
- Alle Artikel in der App lesen
- Bilderserien aus Mainfranken
- Nur 9,99€/Monat nach der Testphase
- Jederzeit monatlich kündbar
Sie besitzen ein tägliches Zeitungsabo?
Dann ist der Zugang für Sie gratis.
Ergänzen Sie dazu Ihre Kundennummer nach erfolgreicher Registrierung in der App unter Profil / Daten bearbeiten.