zurück
LESERANWALT
Leseranwalt: Ein Stinkefinger, der keine Tatsache ist
Die Presse darf sich in der Regel auf die Polizei verlassen, aber nicht immer. Die Beschwerde einer Leserin ist beispielhaft.
Wurde beim Streit zweier Hundehalter ein Stinkefinger gezeigt oder nicht? Dieses gestellte Bild zeigt lediglich, wovon die Rede ist. dpa-Themendienst +++
Foto: Bodo Marks | Wurde beim Streit zweier Hundehalter ein Stinkefinger gezeigt oder nicht? Dieses gestellte Bild zeigt lediglich, wovon die Rede ist. dpa-Themendienst +++
Anton Sahlender
Anton Sahlender
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:37 Uhr

Auf die Richtigkeit offizieller Meldungen der Polizei darf sich die Presse in der Regel verlassen. Die Polizei gilt in der Rechtsprechung als privilegierte Quelle. Das wird in der redaktionellen Praxis oft so ausgelegt, dass man Mitteilungen der Polizei nur selten überprüft. Eine Arbeit, die man sich gerne erspart. Leicht wird dabei übersehen, dass diese Privilegierung nur gilt, sofern die Mitteilungen keine Widersprüche und Ungereimtheiten enthalten.

Zweifel angebracht

Nun sind aber durchaus auch mal Zweifel angebracht, an dem was die Polizei so meldet. Folglich sollte das von journalistischer Wachsamkeit nicht ausgenommen sein. Das gilt nicht nur wegen bundesweiter Diskussionen, sondern auch vor Ort im Lokaljournalismus. Es betrifft genau so die täglichen Blechschäden oder andere Vorfälle, die unter Überschriften wie “Polizeibericht“ aufgelistet sind. Auch in diesen Fällen kann nicht alles einfach hingenommen werden. Dafür steht ein kleines Beispiel.

Mittelfinger oder nicht?

Eine Leserin schreibt mir, eine Notiz im Polizeibericht (siehe Textende) lasse sie an ihrem Rechtsempfinden zweifeln. Grund: Als Tatsache ist zu lesen, dass bei der unliebsamen Begegnung zweier Hundehalter einer dem anderen den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt hat. Die Frau ärgert sich: „Hätte es nicht mich, bzw. meinen Lebensgefährten betroffen, ich hätte es geglaubt.“ Sie hält die Zeitungsmeldung für eine Vorverurteilung, denn ihr Lebensgefährte habe lediglich mit beiden Händen in der Luft den eigenen Hund zurückgepfiffen.

Die Frau fragt zurecht, „darf die Presse das, auch wenn es von der Polizei kommt, einfach veröffentlichen?“ Ich antworte: Sie sollte es in diesem Fall besser nicht. Schon deshalb, weil eine Schuldzuweisung vorliegt. Obwohl es nicht nicht dramatisch erscheint, weil keine Beteiligten identifizierbar sind, hätte journalistische Sorgfaltspflicht eine Nachprüfung verlangt. Denn bei dem „Stinkefinger“ handelt es sich um den Vorwurf eines Beteiligten, der den Vorfall angezeigt hat. Eben das hätte man sich denken können.

Von immer ist nicht die Rede

Das heißt auch, als Tatsache – wie geschehen - kann der böse Finger kaum dargestellt werden. Weil wohl Aussage gegen Aussage steht, handelt es sich aktuell um eine Falschmeldung. Ich empfehle somit der Leserschaft vorsorglich, Meldungen unter der Überschrift „Polizeibericht“, wie im vorliegenden Fall, die einseitig Schuld zuweisen, nicht in allen Fällen schon als Tatsache zu lesen, sondern als den Stand der Dinge, so wie er bei diensthabenden Beamten angekommen ist. Das ist keine Rechtsprechung. Die Redaktion ist nicht von ihrer Sorgfaltspflicht befreit.

Merke: Die Rechtsprechung sagt, dass sich die Presse in der Regel auf die Polizei verlassen darf, von immer ist nicht die Rede.

Hier der Wortlaut der kleinen Zeitungsmeldung, von der die Rede ist. Ortsbezeichnungen habe ich weggelassen, weil ohne Bedeutung.

Polizeibericht: Beim Gassi gehen beleidigt. Am Samstagabend liefen auf dem Radweg zwei Hundebesitzer mit ihren Hunden Gassi. Da der größere Hund nicht angeleint war, wurde dessen Besitzer gebeten, diesen anzuleinen, aus Angst, er könnte dem kleineren Hund etwas antun. Diese Bitte wurde mit dem ausgestreckten Mittelfinger beantwortet.

Privilegierte Quellen sind Behörden, Polizei und als zuverlässige bekannte Nachrichtenagenturen wie die Deutsche Presseagentur (DPA).

Frühere Leseranwalt-Kolumnen zu privilegierten Quellen:

2016: "Ein Buch mit sieben Siegeln aufgeblättert: die DPA"

2016: "Zu schön um wahr zu sein"

2018: "Fragen und Antworten die Fragen aufwerfen"

2019: "Vorsicht bei Meldungen aus fremden Quellen"

Anton Sahlender, Leseranwalt. Siehe auch Vereinigung der Medien-Ombudsleute

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Würzburg
Anton Sahlender
Bücher
Deutsche Presseagentur
Hundehalter
Journalismus
Leseranwalt
Nachrichtenagenturen
Polizei
Polizeiberichte
Presse
Öffentliche Behörden
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • R. B.
    Dieser Kommentar trägt nicht zur Diskussion bei und wurde daher gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten