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LESERANWALT
Leseranwalt: Ein Stinkefinger, der keine Tatsache ist
Die Presse darf sich in der Regel auf die Polizei verlassen, aber nicht immer. Die Beschwerde einer Leserin ist beispielhaft.
Wurde beim Streit zweier Hundehalter ein Stinkefinger gezeigt oder nicht? Dieses gestellte Bild zeigt lediglich, wovon die Rede ist. dpa-Themendienst +++
Foto: Bodo Marks | Wurde beim Streit zweier Hundehalter ein Stinkefinger gezeigt oder nicht? Dieses gestellte Bild zeigt lediglich, wovon die Rede ist. dpa-Themendienst +++
Anton Sahlender
Anton Sahlender
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:37 Uhr

Auf die Richtigkeit offizieller Meldungen der Polizei darf sich die Presse in der Regel verlassen. Die Polizei gilt in der Rechtsprechung als privilegierte Quelle. Das wird in der redaktionellen Praxis oft so ausgelegt, dass man Mitteilungen der Polizei nur selten überprüft. Eine Arbeit, die man sich gerne erspart. Leicht wird dabei übersehen, dass diese Privilegierung nur gilt, sofern die Mitteilungen keine Widersprüche und Ungereimtheiten enthalten.

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