Kürzlich war in der Zeitung über einen Bastler berichtet (Ausgabe 9. und 14. Mai: „Haftstrafe für Schweinfurter Böller-Bastler“), der für den unerlaubten Umgang mit "explosionsgefährlichen Stoffen" verurteilt wurde. Die Beiträge lösten einige Leser-Kritiken aus, weil die Chemikalien, die der Verurteilte über das Internet für seine Basteleien bestellt und daheim im Keller gelagert hatte, in den Berichten genau aufgezählt waren.
Die Frage nach dem journalistischen Wert
Ein Leser fragte: „Welchen journalistischen Wert hat es die Chemikalien zu nennen? Heutzutage findet man zwar so ziemlich alles im Internet. Sie sollten aber nicht noch zusätzliche Anreize für solche ‚Bastler’ liefern.“ Auch wenn keine Information über richtige Mischungen zu lesen war, fürchtet der Leser „Nachahmer“ und „Trittbrettfahrer“.
Details für die Einordnung des Verurteilten
Einer der Redakteure, die das anders sehen, erklärt, mit dieser Liste allein könne niemand eine Bombe bauen. Aber die Nennung der Chemikalien mache deutlich, dass der Verurteilte einer sei, der sich darin auskenne, in diesem Fall ein "Nerd". Eine Abwägung der Aufzählung gegen mögliche gefährliche Nebenwirkungen von Informationen müsse zwar immer sein, aber im vorliegenden Fall seien Details für die grundsätzliche Einordnung des Böller-Bastlers wichtiger. Und darum sei es bei der ausführlichen Veröffentlichung gegangen.
Rechtlich spricht nichts dagegen
Dennoch: Befürchtungen lassen sich nicht von der Hand weisen, denn das Internet bietet - wie schon von unserem zitierten Leser festgestellt - fast alles was noch fehlt. Freilich fällt es Journalisten zuweilen schwer etwas von dem wegzulassen, was sie recherchiert haben und was sie sicher wissen. Sie wollen gerne Ross und Reiter nennen. Zumal ja rechtlich auch nichts gegen die Aufzählung der gefährlichen Stoffe spricht.
Die Abwägung
Über den Bastler, den die Redaktion namentlich kennen kann, ist nicht identifizierend berichtet worden. Davor steht dessen Persönlichkeitsrecht. Was aber kann - wenn nicht das Recht - gegen die Chemikalien-Aufzählung sprechen? ... Es ist die Medien-Ethik, die journalistisches Verantwortungsbewusstsein anspricht. Das bedeutet, nachdenken und abwägen, was hier schwerer wiegt, die mögliche gefährliche Wirkung verbreiteter Informationen oder die nachrichtliche Bedeutung der kompletten Fakten? Klar, dass man da zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann.
Die Gefahr lässt sich nicht ausschließen
Nach einer Abwägung meine ich, dass die Nachricht vollständig und verständlich bleibt, ohne die kritisierte Aufzählung. Es reicht aus, stattdessen zusammenfassend von „explosionsgefährlichen Stoffen“ zu berichten. Die Gefahr aber, dass sich über deren detaillierter Aufzählung Nachahmer für gefährliches Sammeln und Tun finden oder solche die sich davon erst angeregt fühlen, lässt sich nicht ausschließen. Das wiegt in meinen Augen schwer.
Aufzählung online gelöscht
Die Redaktionsleitung hat jedenfalls die Aufzählung, die in der Zeitung erschienen ist, in der Online-Fassung ("Haftstrafe für Schweinfurter Böller-Bastler") auf mainpost.de löschen lassen. Stehen geblieben sind auch online wenige gefährliche Stoffe. Der Grund: sie sind im Handel nicht erhältlich,. Das reduziert die Nachahmungsgefahr deutlich. Die krtisierte Zeitungsfassung mit sämtlichen Chemikalien zeige ich hier aus den genannten Gründen nicht.
Bedeutung der Medien-Ethik
Anmerkung: Die Disziplin „Medien-Ethik“ wird oft zu den Defiziten der Journalisten-Ausbildung gezählt. Dabei wächst ihre Bedeutung vor dem Hintergrund schlechter Einflüsse aus dem Internet. Es gilt, sich davon deutlich zu unterscheiden. Schon deshalb waren hier Leserkritiken hilfreich: Sie haben für eine Diskussion in der Redaktion gesorgt.
Der Medienwissenschaftler Jürgen Wilke (Uni Mainz) verweist auf einen berühmten Vorgänger, Emil Dovifat (1890-1969). Geht es doch um journalistisches Verantwortungsbewusstsein. Dem hat nämlich schon Dofivat einen hohen Rang eingeräumt.
Wer mehr Interesse an Medien-Ethik hat, dem empfehle ich eine Buch-Neuerscheinung "Medienethik, Grundlagen, Anwendungen, Ressourcen" von Prof. Christian Schicha.
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Anton Sahlender, Leseranwalt. Siehe auch www.vdmo.de