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Schweinfurt
Haftstrafe für Schweinfurter Böller-Bastler
Er hat zwölf Vorstrafen, war mehrfach in Haft. Trotzdem bastelte er illegal Böller und mixte hochexplosiven Sprengstoff. Was hat sich der Mann dabei gedacht?
Großeinsatz in Schweinfurt Ende März 2018, nachdem in einer Wohnung große Mengen explosionsfähige Chemikalien und selbst gebaute Böller gefunden wurden und zunächst auch ein Terrorverdacht in der Welt war. Nun wurde der Böller-Bastler zu über zwei Jahren Haft verurteilt.
Foto: Gerd Landgraf | Großeinsatz in Schweinfurt Ende März 2018, nachdem in einer Wohnung große Mengen explosionsfähige Chemikalien und selbst gebaute Böller gefunden wurden und zunächst auch ein Terrorverdacht in der Welt war.
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:40 Uhr

Der 36-Jährige sei "kein klassischer Krimineller", sagt der Vorsitzende des Schweinfurter Schöffengerichts in seiner Urteilsbegründung. Das Maß an Sorglosigkeit aber, mit der sich der Staplerfahrer Chemikalien bestellt, Böller gebaut, "hochexplosives Material zusammengemischt" und in einem Mietshaus gelagert hat, erzeugte bei dem Richter das Bild eines unreifen 17-Jährigen, der trotz vielfältiger Vorstrafen nichts aus seinen Verurteilungen gelernt habe. 

25 Monate Gefängnis

Nun muss der Mann erneut in Haft. Für den unerlaubten Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen, Überlassens einer Schusswaffe und Sachbeschädigung verurteilte ihn das Gericht am zweiten Verhandlungstag zu zwei Jahren und einem Monat Gefängnis. Der Staatsanwalt hatte zwei Jahre und vier Monate gefordert, der Verteidiger eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.

Der Angeklagte hatte in seiner Wohnung und zwei angemieteten Kellern in der Euerbacher Straße eine größere Menge übers Internet beschaffter Chemikalien gelagert. Daraus hat er selbst Böller gebastelt, die laut einem Sachverständigen zu erheblichen Verletzungen hätten führen können.

Hochgefährlicher "Blitzknallsatz"

Als extrem gefährlich hat ein LKA-Gutachter das hochexplosive Acetonperoxid (APEX) oder TATP, auch "Blitzknallsatz" genannt eingestuft, von dem der 36-Jährige 750 Gramm teils in Einmachgläsern im Keller gelagert hatte. Damit könne man ein Haus in die Luft jagen, hatte ein Chemie- und Sprengstoffexperte aus München am ersten Verhandlungstag gesagt. Zum Bau von Leuchtraketen, wie von dem Angeklagten beabsichtigt, sei TATP eher nicht geeignet, als Sprengstoff dagegen schon. TATP sei "auch beliebt bei Attentätern".

Dies alles hat der Angeklagte, der sich Informationen und Anleitungen übers Internet besorgt hatte,  nach Überzeugung des Gerichts so nicht gewusst. Der Prozess habe auch keine Hinweise erbracht, dass er damit Menschen verletzen wollte. Er habe aber gewusst, dass er die Substanzen nicht mischen und selbst Böller beziehungsweise Sprengstoffe herstellen durfte.

Mülleimer in die Luft gejagt

Einen Teil davon hatte ein Gerichtsvollzieher am 26. März vergangenen Jahres bei der Zwangsräumung einer Wohnung entdeckt und die Polizei verständigt.Daraufhin sperrte ein Großaufgebot von Polizei und SEK das Gebiet "Bellevue" in Schweinfurt ab und evakuierte 100 Personen, die in einer Turnhalle untergebracht wurden. Die Polizei stieß auf die Böller und die Chemikaliensammlung. Gefunden wurden auch ein Fernzünder und chemische Substanzen "zur Herstellung von Sprengmitteln sowie diverse selbst hergestellte Böller".

Im Februar 2017 hatte der 36-Jährige die Sprengkraft zweier selbst gebauter Böller an öffentlichen Mülleimern getestet. Er sprengte sie kurzerhand in die Luft.

"Der Angeklagte hatte keine Anschläge geplant", so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Er habe die Gefährlichkeit vor allem des APEX falsch eingeschätzt, das schon durch geringe Reibung explodieren könne. Menschen hätten durch eine Explosion zu Tode kommen können. Dass niemand zu Schaden kam, bei der Räumung etwa, sei eher dem Zufall geschuldet. So sieht das auch das Gericht. Ein Bewährungsstrafe sei nicht möglich. Nachdem zwölf Vorstrafen und Gefängnisaufenthalte ihn nicht vor weiteren Straftaten abhalten konnten, sehe er "keine günstige Sozialprognose", so der Vorsitzende. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 
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