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LESERANWALT
Auch Unfall-Gaffer haben ein Recht am eigenen Bild
Unfall-Gaffer auf der Autobahn. Main-Post vom 31.7.17       -  Diese fotografierenden Unfall-Gaffer auf der Autobahn durften nur verpixelt, also unkenntlich abgebildet werden. Foto: Berthold Diem
| Diese fotografierenden Unfall-Gaffer auf der Autobahn durften nur verpixelt, also unkenntlich abgebildet werden. Foto: Berthold Diem
Anton Sahlender
Anton Sahlender
 |  aktualisiert: 27.04.2023 04:42 Uhr
Kürzlich waren in der Zeitung Aufsehen erregende Fotos zu sehen (31. Juli 2017: „Gaffer werden immer dreister“). Auf mainpost.de können sie die Aufnahmen hier weiterhin anklicken. Dem Presse-Fotograf gelang es nach einem schweren Autobahn-Unfall einige „Gaffer“, die auf der Gegenfahrbahn aus Fahrzeugen heraus die Unglücksstelle fotografierten und filmten, auf frischer Tat zu erfassen. Deren Gesichter waren freilich verpixelt, also unkenntlich veröffentlicht.
 

Strafwürdiges Verhalten

Das kann Leser G.L. nicht verstehen. Er fragt, ob nicht Personen, die sich „strafwürdig verhalten“, damit rechnen müssen, dass sie dabei im Bild „nachteilig veröffentlicht“ und „zurecht zumindest beschämt werden“. Grundsätzlich will G.L. von seiner Zeitung wahrhaftig und umfänglich informiert werden. Womit er wohl auch gemeint hat, dass er die Gesichter hätte sehen wollen.
 

Persönlichkeitsrechte wiegen schwer

Ich habe geantwortet, dass auch Pressefreiheit meist da enden muss, wo die Rechte anderer beginnen. Und Persönlichkeitsrechte, hier das Recht am eigenen Bild, wiegen schwer. Sie schützen auch Verdächtige oder Täter und im vorliegenden Fall dreiste Unfall-Gaffer, denen ja zunächst wohl nur ein Bußgeld droht. Selbst wenn deren abgebildetes gefährliches Verhalten noch so verurteilenswürdig erscheint, berechtigt das nicht, sie auf identifizierenden Bildern in den Medien zu zeigen. Niemand würde es sich gefallen lassen, wäre er nach einem Verkehrsvergehen, nach erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung, in einer Zeitung erkennbar abgebildet. Das wäre unverhältnismäßig.

Beitrag über Unfall-Gaffer: Erschienen am 31.7.2017 auf der Main-Post-Titelseite.
| Beitrag über Unfall-Gaffer: Erschienen am 31.7.2017 auf der Main-Post-Titelseite.

Kein prominenter Gaffer

Es handelt sich bei den Abgebildeten zudem um keine bekannten Personen. Prominente waren also nicht darunter, etwa solche, die mit Vorbildfunktion im Lichte der Öffentlichkeit stehen (beispielsweise Politiker). Das hätte eine erkennbare Abbildung rechtfertigen können. Überdies hat es sich juristisch betrachtet noch um Verdachtsberichterstattung gehandelt. Die offensichtlich gaffenden Leute sind so lange nicht schuldig, solange das nicht auch rechtskräftig festgestellt ist.

 

Kein Medien-Pranger für Verdächtige

Und es ist grundsätzlich nicht Sache seriöser Medien, Verdächtige erkennbar an einen Medien-Pranger zu stellen. Das wäre eine Art Selbstjustiz. Mit der würden zudem die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt. Selbst nach Straftaten kommt es jeweils auf deren Schwere und auf das Strafmaß für verurteilte Täter an, ob eine identifizierende Veröffentlichung zulässig ist. Die ist bei Unfall-Gaffern, gemessen an diesen Maßstäben, nicht zu rechtfertigen.
Ach ja, dass diese Leute zumindest ihrer gerechten Bestrafung nicht entgehen, dazu können gerade die Pressebilder beitragen: Die Polizei besitzt sie unverpixelt.

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Anton Sahlender, Leseranwalt
 
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