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Informationen für Leute, die ihr Foto nicht in der Zeitung sehen wollen
Es stimmt, liebe Leserinnen und Leser, Sie besitzen ein Recht an ihrem eigenen Bild. Grundsätzlich geht es um Aufnahmen, auf denen Sie erkennbar ein hauptsächlicher Bestandteil sind.
Leseranwalt
Redaktion
 |  aktualisiert: 27.10.2009 14:17 Uhr

Doch die Aufgabe der Medien erfordert es, dass diese zuweilen auch ohne Ihre Einwilligung in Medien verbreitet werden dürfen. Ich schreibe darüber, da es neuerdings häufiger vorkommt, dass sich Personen in der Redaktion beschweren, weil sie sich in der Zeitung oder im Internet abgebildet erkannt haben.

Ich verstehe zwar Beschwerden gegen Bildveröffentlichungen, selbst wenn sie unberechtigt sind. Aber es gibt eben Gründe, die es trotz Ihres Persönlichkeitsrechts am eigenen Bild erlauben, ein Foto mit Ihnen zu verbreiten. Ich nenne einige wesentliche Anlässe, die eine Bildberichterstattung mit Ihnen ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung zulassen. Das gibt denen Hilfestellung, die ihr Foto nicht gerne veröffentlicht sehen:

1. Sie besuchen eine öffentliche Veranstaltung oder nehmen daran teil (z. B. Demonstration, Fußballspiel, Konzert etc.). Hier müssen Sie mit Medienberichterstattung rechnen – also damit, dass Sie später auf einem verbreiteten Foto gut zu erkennen sind.

2. Sie sind nur Beiwerk auf einer Aufnahme, nicht deren Mittelpunkt. Auf Sie kommt es also nicht entscheidend an. Das kann der Fall sein, wenn ein öffentliches Bauwerk oder Denkmal gezeigt wird, an dem sie soeben als Passant vorbeikommen.

3. Fachleute sprechen noch von Fällen „konkludenter Zustimmung“. Die liegen vor, wenn Sie unübersehbar von einem Bildberichter fotografiert werden und ihm die Verbreitung ihres Fotos nicht untersagen. Dem wird er dann nachkommen, wenn es sich nicht um ein Ereignis handelt, wie unter 1. dargestellt.

4. Wenn Sie eine weithin bekannte Persönlichkeit sind, an deren Auftreten stets öffentliches Interesse vorausgesetzt werden kann. Dazu können Künstler, Politiker und Geschäftsleute gezählt werden. Wer sich in der Gesellschaft – etwa als Partylöwe – einen Namen macht, drängt sich Bildberichtern geradezu auf.

Das Recht am eigenen Bild ist natürlich ein Persönlichkeitsrecht. Es muss von der abgebildeten Person selbst eingefordert werden. Ich betone das, weil besonders aufgeklärte und aufmerksame Kritiker der Redaktion gelegentlich vorwerfen, sie hätte Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen verletzt. Ob das der Fall ist, wissen aber nur die Abgebildeten selbst. Sie dürfen mir glauben: Die Mehrzahl der Menschen, die sich in der Zeitung überraschend wiedererkennt, freut sich, fühlt sich sogar geehrt.

Das alles ändert nichts daran, dass es in den meisten Fällen einfach dazugehört, dass Pressefotografen freundlich auf ihre Absicht hinweisen.

 
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  • antonsah
    Das ist eine wunderbare Ergänzung meines Beitrages. Aus Ihnen spricht der Fachmann aus Erfahrung. Man spürt, dass es wirklich nicht darum geht, menschlichen Motiven die Würde zu nehmen.
    Anton Sahlender, Leseranwalt
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  • Sehr geehrter Herr Sahlender,

    Vielen Dank für diesen wohl längst überfälligen Artikel zur Aufklärung des in vielen Köpfen nur schwammig verankerten Begriffs vom "Recht am eigenen Bild". Leider hat auch ein zwar wohlmeiende "Aufklärung" durch's WWW und Verbraucherschützer zu diesen verschärften Konflikten und einer starken Sensibilisierung der Bürger beigetragen, ganz zu schweigen, von dubiosen Anwaltskanzleien, die das schmutzige Geschäft mit "Abmahnwellen" pflegen und sogar private Websites teils gezielt verfolgen, auf denen "Schnappschüsse mit Menschen drauf" zu sehen sind. Es ist traurig -- milde gesagt!

    Zum besseren "Miteinander" von Motiv & Bildermacher muss nämlich auch gesagt werden, dass wir heutzutage in einer "medialen Gesellschaft der Bilderfluten" leben und ständig irgendwo von uns Bilder gemacht werden, auch wenn wir es weder WOLLEN, noch darauf EINFLUSS haben, was mit diesen geschieht. Man denke nur an die unzähligen CCTV-Überwachungskameras an allen neuralgischen Punkten, deren Material sogar ggf. fahndungstechnisch ausgewertet wird. Oder die "Starporträts" die eigene Spezialtrupps der Polizei auf angemeldeten Demos von jedem auch friedlichen Demonstranten erstellen (dürfen). U.v.m. Versuch jmd. mal ein solches "Recht am Bild" da einzufordern, da wird man Erstaunliches zu hören bekommen. zwinkern

    Deshalb meine Bitte, auch mal die Seite der prof. Fotografen und Berichterstatter zu berücksichtigen, werte Leser! Gerade bei der sog. „konkludenter Zustimmung“. Wie soll den ein Bildermacher noch ein tolles Bild zu einem Thema schießen, wenn er NICHT auch menschliche Gesten, Szenen und zufällige Begebenheiten einfangen darf? Oder gar VORHER um "Erlaubnis" bitten müsste? Wollen SIE als Leser denn nur noch Fotos aus der Bilddatenbank der Foto-Agenturen sehen, die mit Models "gestellt sind"? Der Job, die Inspiration, der Ehrgeiz des Bildberichters ist es, etwas REALES "rüberzubringen", ohne die Würde und das Ansehen von Menschen zu verletzen, wenn irgend möglich.

    Spannende, Geschichte erzählende Bilder entstehen oft NUR, wenn sie in der Sekunde des richtigen Augenblicks geschossen werden können. Und das dient allen Beteiligten am Ende, ist sicher nicht eine Zumutung oder gar eine Verletzung des "Rechts am eigenen Bild". Eher eine Huldigung des Augenblicks, als man/frau eben ein Teil der Geschichte wurde, die im Bericht erzählt werden soll, die es zu bebildern galt!

    In diesem Sinne: Auch Fotografen machen nur ihren Job. Und den hoffentlich engagiert. Und mit Verantwortungsgefühl.

    MfG LE
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