Bayern hält vorerst in vielen Punkten an den im Vergleich zur "Bundesnotbremse" strengeren Corona-Regeln fest. "Wir behalten in Kernfragen den strengeren Maßstab bei", erklärte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in München nach einer Kabinettssitzung. In einigen Punkten stehen ab diesem Mittwoch, 28. April, aber punktuelle Lockerungen an. Auch für Geimpfte soll es in Bayern schnell Erleichterungen geben.
Welche Regeln gelten also jetzt in Bayern? Wo werden bisherige Beschränkungen gelockert? Und in welchen Bereichen gehen die bayerischen Vorgaben weiter über die bundesweite Regelung hinaus?
Schulen
Nicht durchsetzen konnten sich die Freien Wähler mit ihrer Forderung, auch in Bayern die vom Bund gesetzte Schwelle von einer regionalen Inzidenz von 165 für den Wechsel aus dem Klassenzimmer in den Distanzunterricht festzuschreiben. "Die Inzidenz 100 bleibt, weil die Fallzahlen viel zu hoch sind bei den jungen Leuten", so Söder.
Ende April lag etwa die Inzidenz bei den 15- bis 19-Jährigen in Bayern bei 267, bei den Zehn- bis 14-Jährigen bei 210, der Bayern-Schnitt über alle Altersstufen bei 179. "Bei so immens hohen Inzidenzen hilft das Testen allein nicht", argumentiert Söder. Ausnahmen vom Distanzunterricht gelten wie bisher für Abschlussklassen, 4. Klassen an Grundschulen und 11. Klassen im Gymnasium.
Erlaubt bleibt zudem die Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen "Betreuungsgemeinschaften" aus zwei Familien.
Freie-Wähler-Chef Aiwanger will jedoch nach dem Auslaufen der 12. Bayerischen Corona-Verordnung ab 9. Mai auf mehr Lockerungen für den Unterricht drängen: "Lieber getestet in der Schule, als ungetestet zu Hause", so Aiwanger. Söder deutete immerhin an, dass er sich vor Pfingsten eine erweiterte Rückkehr von Grundschülern in die Klassenzimmer vorstellen kann.
Ausgangssperre und Kontaktbeschränkung
In Bayern bleibt bei der Ausgangssperre die geltende Regelung bestehen: Demnach darf man zwischen 22 und 5 Uhr die eigene Wohnung nur zur Berufsausübung, für dringende Notfälle oder zum Gassi-Gehen mit dem Hund verlassen. Joggen oder Spazierengehen bis Mitternacht, wie bundesweit vorgesehen, bleiben in Bayern verboten.
Mit einer Lockerung in diesem Punkt sei "eine Kontrolle nicht mehr möglich", erklärte Söder - weil jeder, der etwa von einem unerlaubten Treffen mit Freunden nach Hause gehe, einen Spaziergang vorschützen könnte. Aiwanger indes drängt auch hier auf Erleichterungen: Zwar klagt er gegen die Bundesnotbremse, die Ausgangssperre dort sei aber "immer noch besser, als die bayerische Regelung". Der hatte er im März indes selbst zugestimmt.
Die Kontaktregeln bleiben wie gehabt: Über Inzidenz 100 ist nur der Kontakt zu einer Person außerhalb des eigenen Hausstands erlaubt, darunter zwei Hausstände und maximal fünf Personen. Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nicht mit.
Buchhandel, Gartenmärkte, Handwerksbetriebe und Friseure
Entsprechend der Vorgabe des Bundes dürfen ab Mittwoch, 28. April, Gartencenter, Blumengeschäfte und Buchläden als Läden des notwendigen täglichen Bedarfs unabhängig von der Inzidenz nach den allgemeinen Hygiene-Regeln öffnen. Gleiches gilt wie bislang für Lebensmittelläden, Getränkemärkte, Apotheken, Optiker oder Banken.
Neu ist auch die inzidenzunabhängige Öffnung für Handwerksbetriebe mit angeschlossenem Ladengeschäft – also etwa Schuster oder Schneider. Bei erlaubten "körpernahen Dienstleistungen" wie bei Friseuren oder Fußpflegern müsse bei Inzidenz über 100 die Kunden einen aktuellen Corona-Test vorlegen.
Zoos, Botanische Gärten und Kultur
Oberhalb einer Inzidenz 100 dürfen Zoos und Botanische Gärten für Besucher mit negativem Corona-Test wieder öffnen. Alle Kultureinrichtungen, Museen oder Theater bleiben über dieser Schwelle weiter geschlossen. Einzige Ausnahme: Autokinos dürfen unabhängig von der Inzidenz öffnen.
Sport
Bei der Sportausübung bleibt es bei den bisher schon geltenden Einschränkungen: Über einer Inzidenz 100 ist "nur die kontaktfreie Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Entsprechend der "Bundesnotbremse" gibt es in Bayern aber eine kleine Lockerung für Kinder: Unter 14-Jährige dürfen nun im Freien "in Form von kontaktloser Ausübung" in Gruppen von maximal fünf Kindern sportlich aktiv sein. Erwachsene Aufsichtspersonen brauchen dafür einen negativen Corona-Test.
Gastronomie, Hotels und Volksfeste
Für Gastronomie und Hotellerie gilt der Anfang März beschlossene Stufenplan, der für Lockerungen stabile niedrige Inzidenzen vorsieht.
Große Volksfeste kann sich Söder auch im Herbst noch nicht vorstellen. Nicht nur für das Oktoberfest in München soll es deshalb in den nächsten Wochen "eine einheitliche Empfehlung" der Staatsregierung geben. Der Wirtschaftsminister drängt auch hier auf schnellere Lockerungen: Er könne sich Freigaben für Außengastronomie, Tourismus, Kultur und Sport "in Richtung Pfingsten" vorstellen. Die bereits beschlossenen Lockerungen in Österreich könnten hier Vorbild sein, so Aiwanger.
Auch er wünsche sich Lockerungen, sagte Söder. Die Erfahrung mit Corona mahne aber zur Vorsicht: "Der Hubert ist hier immer ein größerer Optimist, als ich", findet Söder: "Der oberste Maßstab ist aber immer nicht Bequemlichkeit, sondern die Eindämmung der Pandemie."
Lockerungen für Geimpfte
Erleichterungen soll es bereits ab 28. April für vollständig geimpfte Personen geben: "Wer zwei Mal geimpft ist, muss keinen Test mehr vorlegen", erklärte Söder – etwa bei Zugangsbeschränkungen in Läden. Die Regelung greift entsprechend der Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) 14 Tage nach der zweiten Impfung und soll mit dem Impfbuch nachgewiesen werden. Der Freistaat setzt damit diesen Punkt deutlich früher um als der Bund.
In der Praxis bedeutet dies, dass Geimpfte etwa bei einem Friseurbesuch keinen negativen Coronatest mehr vorweisen müssen. Maskenpflicht oder Abstandsregeln gelten aber vorerst weiter. "Es gibt auch keinen Anspruch auf Öffnung oder Zutritt" etwa von Schwimmbädern oder Museen, erklärte Söder. Aiwanger erhofft sich vor allem einen Schub für den Handel: "Man kann jetzt auch Oma oder Opa zum Einkaufen schicken, wenn sie geimpft sind."
Impf-Priorisierung
Der Ministerpräsident will in Bayern zudem schon Mitte Mai die Impf-Priorisierung aufheben: Schon jetzt seien 82 der 96 Kreise und Städte in Bayern in Priorität 3. Ein Aufhebung auch ohne Freigabe aus Berlin sei dann möglich, "wenn es notwendig ist, um den vorhandenen Impfstoff auch zeitnah zu verimpfen". Dies werde in Bayern in wenigen Wochen der Fall sein. Durch "strategisches Impfen" etwa von Firmen und Familien könne die Inzidenz effektiv gesenkt werden. Dies hätten "Riegel- und Ring-Impfungen" in Ost-Bayern bereits bewiesen.
Die Impfzentren sollen weiter offen bleiben, bestehende Termine werden in jedem Fall eingehalten, auch Zweit-Impfungen dort durchgeführt. Für den Sommer fordert Söder Impfangebote auch für Jugendliche ab 16 Jahren: Der Staat müsse auch den Jüngeren "Angebote machen, ihr Leben zurückzubekommen".
Der Anstieg der Inzidenz rechtfertigt natürlich die Öffnung der genannten Geschäfte und begründet die weitere Schließung der Baumärkte (Ironie aus). Was ist eigentlich mit den Schuhgeschäften, die sich das Recht auf Öffnung vor Gericht erstritten hatten?
Haben die Entscheidungen überhaupt noch etwas mit dem Infektionsgeschehen zu tun? Oder doch mehr mit den – aktuell gerade nicht so guten - Umfragewerten für die CSU. Mein Eindruck - man macht halt irgendwas, in der Hoffnung dass es dazu eine positive Reaktion in den Umfragen gibt. Das wird aber nicht gelingen, wenn Details in den getroffenen Regelungen selbst für epidemiologische Laien als widersprüchlich erkennbar sind
aber halt was muß mann dann selbst entscheiden!
Manche machen's eher lascher - manche machen's strenger - und da ist Bayern dabei. Das war von Anfang an so vorgesehen und auch gewollt!
Geimpfte können das Virus haben und weitergeben ohne es zu merken.
Das ist ein Fakt!
Warum bekommen Geimpfte unter dieser Prämisse besondere Rechte?
Aussage des RKI:
"Aus Public-Health-Sicht erscheint durch die Impfung das Risiko einer Virusübertragung in dem Maß reduziert, dass Geimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung keine wesentliche Rolle mehr spielen."
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html
Siehe Können Personen, die vollständig geimpft sind, das Virus weiterhin übertragen?
Test sinnvoll ✔️
Ein toller Vorschlag Herr Söder!
Die Gesellschaft hat sich bislang selbstverständlich solidarisch gezeigt und gefährdeten Personen ihre Impfung nicht missgönnt. Wenn die Priorisierung vorzeitig aufgeweicht wird ist das schlicht asozial.
Zudem ich die Hoffnung hatte, nun eventuell auch mal bald mit Impfen dran zu sein.....steigt jetzt inzwischen mehr die Befürchtung, daß es noch eine Weile dauern kann!
Ich frage mich nur, geht es hier wirklich noch um die Pandemie?
Oder eher doch nur bloßer Wahlkampf?
Der so aber auch kein Kreuzchen bringt!
Hier versagt der Staat nun völlig! Er verwehrt mir die Grundrechte weil er mir keine Impfung zur Verfügung stellen kann! Eine Zweiklassengesellschaft, hervorgebracht durch den Staat ist das Ergebnis!
Das reiche Land Deutschland dessen Reichtum durch die Bürger erwirtschaftet wurde hat bei der Impfstoffbeschaffung schlimmste Fehler begangen. Zahllose Menschen haben diese Versäumnisse bisher mit ihrem Leben bezahlt.
Wenn ein Herr Söder immer wieder betont, dass jedes Menschenleben zählt ist er ein Lügner.
Auch die jetzige Zweiklassengesellschaft hat die Regierung zu verantworten! Es ist ihr bisher nicht möglich jedem Impfwilligen ein Angebot zu machen. Zusätzlich zu der gesundheitlichen Gefahr werden diesen nicht geimpften Personen die Grundrechte weiterhin entzogen.
Siehe Kommentare bei https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/corona-testpflicht-an-schulen-wie-laeuft-es-ab-montag-in-wuerzburg-art-10589475
Ergo, Test ist sinnvoll und auch von einem 17-jährigen (symptomlosen) Mädchen.
Auch die Oma kann nach der Impfung noch angesteckt werden, aber das wichtigste bei der Impfung ist die Vermeidung von schweren Verläufen (und Langzeitfolgen), wie man mittlerweile auch bei der Belegung der Intensivbetten sehen kann. Durchschnittsalter wird geringer und Anteil der Jüngeren nimmt zu.
"Die neueste Analyse bestätigte vorherige Studienergebnisse, die bereits eine starke Wirkung nach der 2. Impfdosis gezeigt hatten. Die Wirksamkeit des Impfstoffs beim Schutz vor symptomatischen Erkrankungen, schweren Verläufen und Todesfällen liege bei mindestens 97 %. Nicht geimpfte Personen hätten demnach ein 44-fach höheres Risiko einer symptomatischen Erkrankung mit dem Coronavirus und ein 29-fach höheres Risiko, daran zu sterben."
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/121974/Studie-Biontech-Impfstoff-schuetzt-auch-vor-asymptomatischer-Infektion
D. H. das Risiko der 17-jährigen sich an der Oma zu infizieren ist sehr gering.
Die 17-jährige wird sich noch impfen lassen können und bei ihr schwere Verläufe und das Risiko sich zu infizieren reduzieren. Bis dahin ist halt noch ein Test sinnvoll um mehr als 50% der symptomlosen infizierten zu entdecken.
D. h. sehr unwahrscheinlich das die geimpfte Oma zur Superspreaderin wird.
Die 97% ist von ihrem Beitrag in
https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/corona-testpflicht-an-schulen-wie-laeuft-es-ab-montag-in-wuerzburg-art-10589475