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München
Corona-Regeln in Bayern: Was jetzt bis 9. Mai gilt
Die bayerische Staatsregierung hat über die weiteren Schritte im Kampf gegen Corona informiert: Welche Einschränkungen ab 28. April gelten und wo es Lockerungen gibt.
Am Dienstag informierte die Staatsregierung über die weiteren Schritte im Kampf gegen die Pandemie.
Foto: Matthias Balk, dpa | Am Dienstag informierte die Staatsregierung über die weiteren Schritte im Kampf gegen die Pandemie.
Henry Stern       -  Obermeier/ Henry Stern
Henry Stern
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:56 Uhr

Bayern hält vorerst in vielen Punkten an den im Vergleich zur "Bundesnotbremse" strengeren Corona-Regeln fest. "Wir behalten in Kernfragen den strengeren Maßstab bei", erklärte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in München nach einer Kabinettssitzung. In einigen Punkten stehen ab diesem Mittwoch, 28. April, aber punktuelle Lockerungen an. Auch für Geimpfte soll es in Bayern schnell Erleichterungen geben. 

Welche Regeln gelten also jetzt in Bayern? Wo werden bisherige Beschränkungen gelockert? Und in welchen Bereichen gehen die bayerischen Vorgaben weiter über die bundesweite Regelung hinaus?

Schulen

Nicht durchsetzen konnten sich die Freien Wähler mit ihrer Forderung, auch in Bayern die vom Bund gesetzte Schwelle von einer regionalen Inzidenz von 165 für den Wechsel aus dem Klassenzimmer in den Distanzunterricht festzuschreiben. "Die Inzidenz 100 bleibt, weil die Fallzahlen viel zu hoch sind bei den jungen Leuten", so Söder.

Ende April lag etwa die Inzidenz bei den 15- bis 19-Jährigen in Bayern bei 267, bei den Zehn- bis 14-Jährigen bei 210, der Bayern-Schnitt über alle Altersstufen bei 179. "Bei so immens hohen Inzidenzen hilft das Testen allein nicht", argumentiert Söder. Ausnahmen vom Distanzunterricht gelten wie bisher für Abschlussklassen, 4. Klassen an Grundschulen und 11. Klassen im Gymnasium.

Erlaubt bleibt zudem die Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen "Betreuungsgemeinschaften" aus zwei Familien.

Freie-Wähler-Chef Aiwanger will jedoch nach dem Auslaufen der 12. Bayerischen Corona-Verordnung ab 9. Mai auf mehr Lockerungen für den Unterricht drängen: "Lieber getestet in der Schule, als ungetestet zu Hause", so Aiwanger. Söder deutete immerhin an, dass er sich vor Pfingsten eine erweiterte Rückkehr von Grundschülern in die Klassenzimmer vorstellen kann.

Ausgangssperre und Kontaktbeschränkung

In Bayern bleibt bei der Ausgangssperre die geltende Regelung bestehen: Demnach darf man zwischen 22 und 5 Uhr die eigene Wohnung nur zur Berufsausübung, für dringende Notfälle oder zum Gassi-Gehen mit dem Hund verlassen. Joggen oder Spazierengehen bis Mitternacht, wie bundesweit vorgesehen, bleiben in Bayern verboten.

Mit einer Lockerung in diesem Punkt sei "eine Kontrolle nicht mehr möglich", erklärte Söder - weil jeder, der etwa von einem unerlaubten Treffen mit Freunden nach Hause gehe, einen Spaziergang vorschützen könnte. Aiwanger indes drängt auch hier auf Erleichterungen: Zwar klagt er gegen die Bundesnotbremse, die Ausgangssperre dort sei aber "immer noch besser, als die bayerische Regelung". Der hatte er im März indes selbst zugestimmt. 

Die Kontaktregeln bleiben wie gehabt: Über Inzidenz 100 ist nur der Kontakt zu einer Person außerhalb des eigenen Hausstands erlaubt, darunter zwei Hausstände und maximal fünf Personen. Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nicht mit.

Buchhandel, Gartenmärkte, Handwerksbetriebe und Friseure

Entsprechend der Vorgabe des Bundes dürfen ab Mittwoch, 28. April, Gartencenter, Blumengeschäfte und Buchläden als Läden des notwendigen täglichen Bedarfs unabhängig von der Inzidenz nach den allgemeinen Hygiene-Regeln öffnen. Gleiches gilt wie bislang für Lebensmittelläden, Getränkemärkte, Apotheken, Optiker oder Banken.

Neu ist auch die inzidenzunabhängige Öffnung für Handwerksbetriebe mit angeschlossenem Ladengeschäft – also etwa Schuster oder Schneider. Bei erlaubten "körpernahen Dienstleistungen" wie bei Friseuren oder Fußpflegern müsse bei Inzidenz über 100 die Kunden einen aktuellen Corona-Test vorlegen.

Zoos, Botanische Gärten und Kultur

Oberhalb einer Inzidenz 100 dürfen Zoos und Botanische Gärten für Besucher mit negativem Corona-Test wieder öffnen. Alle Kultureinrichtungen, Museen oder Theater bleiben über dieser Schwelle weiter geschlossen. Einzige Ausnahme: Autokinos dürfen unabhängig von der Inzidenz öffnen.

Sport

Bei der Sportausübung bleibt es bei den bisher schon geltenden Einschränkungen: Über einer Inzidenz 100 ist "nur die kontaktfreie Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Entsprechend der "Bundesnotbremse" gibt es in Bayern aber eine kleine Lockerung für Kinder: Unter 14-Jährige dürfen nun im Freien "in Form von kontaktloser Ausübung" in Gruppen von maximal fünf Kindern sportlich aktiv sein. Erwachsene Aufsichtspersonen brauchen dafür einen negativen Corona-Test.

Gastronomie, Hotels und Volksfeste

Für Gastronomie und Hotellerie gilt der Anfang März beschlossene Stufenplan, der für Lockerungen stabile niedrige Inzidenzen vorsieht. 

Große Volksfeste kann sich Söder auch im Herbst noch nicht vorstellen. Nicht nur für das Oktoberfest in München soll es deshalb in den nächsten Wochen "eine einheitliche Empfehlung" der Staatsregierung geben. Der Wirtschaftsminister drängt auch hier auf schnellere Lockerungen: Er könne sich Freigaben für Außengastronomie, Tourismus, Kultur und Sport "in Richtung Pfingsten" vorstellen. Die bereits beschlossenen Lockerungen in Österreich könnten hier Vorbild sein, so Aiwanger.

Auch er wünsche sich Lockerungen, sagte Söder. Die Erfahrung mit Corona mahne aber zur Vorsicht: "Der Hubert ist hier immer ein größerer Optimist, als ich", findet Söder: "Der oberste Maßstab ist aber immer nicht Bequemlichkeit, sondern die Eindämmung der Pandemie."

Lockerungen für Geimpfte

Erleichterungen soll es bereits ab 28. April für vollständig geimpfte Personen geben: "Wer zwei Mal geimpft ist, muss keinen Test mehr vorlegen", erklärte Söder – etwa bei Zugangsbeschränkungen in Läden. Die Regelung greift entsprechend der Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) 14 Tage nach der zweiten Impfung und soll mit dem Impfbuch nachgewiesen werden. Der Freistaat setzt damit diesen Punkt deutlich früher um als der Bund.

In der Praxis bedeutet dies, dass Geimpfte etwa bei einem Friseurbesuch keinen negativen Coronatest mehr vorweisen müssen. Maskenpflicht oder Abstandsregeln gelten aber vorerst weiter. "Es gibt auch keinen Anspruch auf Öffnung oder Zutritt" etwa von Schwimmbädern oder Museen, erklärte Söder. Aiwanger erhofft sich vor allem einen Schub für den Handel: "Man kann jetzt auch Oma oder Opa zum Einkaufen schicken, wenn sie geimpft sind."

Impf-Priorisierung

Der Ministerpräsident will in Bayern zudem schon Mitte Mai die Impf-Priorisierung aufheben: Schon jetzt seien 82 der 96 Kreise und Städte in Bayern in Priorität 3. Ein Aufhebung auch ohne Freigabe aus Berlin sei dann möglich, "wenn es notwendig ist, um den vorhandenen Impfstoff auch zeitnah zu verimpfen". Dies werde in Bayern in wenigen Wochen der Fall sein. Durch "strategisches Impfen" etwa von Firmen und Familien könne die Inzidenz effektiv gesenkt werden. Dies hätten "Riegel- und Ring-Impfungen" in Ost-Bayern bereits bewiesen.

Die Impfzentren sollen weiter offen bleiben, bestehende Termine werden in jedem Fall eingehalten, auch Zweit-Impfungen dort durchgeführt.  Für den Sommer fordert Söder Impfangebote auch für Jugendliche ab 16 Jahren: Der Staat müsse auch den Jüngeren "Angebote machen, ihr Leben zurückzubekommen".

 
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  • Schmetterling
    Wir sperren seit über einem Jahr Kinder und Jugendliche weg - es reicht schon lange. Schulen und Sport öffnen am besten schon gestern!
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  • HWKraft
    Ist der Kauf einer Hose mit Test gefährlicher als der Kauf eines Buches ohne Test? 🤔
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  • dietmar@eberth-privat.de
    Hilft es Ihnen etwas, wenn Sie etwas zum anziehen benötigen und stattdessen ein Buch kaufen? 😏
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  • Markustan
    Wir haben einen Hinweis zu Ihrem Kommentar. Bitte geben Sie eine Quelle dafür an..
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  • siegfried.metz@t-online.de
    Nun dürfen also die Gartencenter, Blumengeschäfte und Buchläden wieder öffnen. Vor drei Wochen wurden sie geschlossen (Main-Post am 09.04.2021). Was ist jetzt anders als vor drei Wochen? Ach ja – die bayerische Inzidenz lag damals bei 129, heute bei 163.

    Der Anstieg der Inzidenz rechtfertigt natürlich die Öffnung der genannten Geschäfte und begründet die weitere Schließung der Baumärkte (Ironie aus). Was ist eigentlich mit den Schuhgeschäften, die sich das Recht auf Öffnung vor Gericht erstritten hatten?

    Haben die Entscheidungen überhaupt noch etwas mit dem Infektionsgeschehen zu tun? Oder doch mehr mit den – aktuell gerade nicht so guten - Umfragewerten für die CSU. Mein Eindruck - man macht halt irgendwas, in der Hoffnung dass es dazu eine positive Reaktion in den Umfragen gibt. Das wird aber nicht gelingen, wenn Details in den getroffenen Regelungen selbst für epidemiologische Laien als widersprüchlich erkennbar sind
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  • klafie
    tja - hats mann in berlin nicht geschafft - muß mann halt in bayern weiter machen ....
    aber halt was muß mann dann selbst entscheiden!
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  • biene269
    Für was wurde ein Bundesgesetz verabschiedet, wenn die Länder (und allen voran Herr Söder) nun schon wieder machen was sie wollen? Kann nur noch mit dem Kopf schütteln!
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  • engert.andreas@gmx.de
    Weil das Bundesgesetz nur einen Rahmen vorgibt, den die Länder auszufüllen haben. Und es auch im Gesetz so vorgesehen ist, dass es hier nur um MINDESTanforderungen geht, strengere Regeln aber von den Ländern jederzeit vorgeschrieben werden können.
    Manche machen's eher lascher - manche machen's strenger - und da ist Bayern dabei. Das war von Anfang an so vorgesehen und auch gewollt!
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  • jebusara@web.de
    Geimpfte können erkranken.
    Geimpfte können das Virus haben und weitergeben ohne es zu merken.
    Das ist ein Fakt!
    Warum bekommen Geimpfte unter dieser Prämisse besondere Rechte?
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  • dietmar@eberth-privat.de
    Die Wahrscheinlichkeit der Ansteckung durch einen Geimpften ist niedriger.

    Aussage des RKI:
    "Aus Public-Health-Sicht erscheint durch die Impfung das Risiko einer Virusübertragung in dem Maß reduziert, dass Geimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung keine wesentliche Rolle mehr spielen."

    https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html
    Siehe Können Personen, die vollständig geimpft sind, das Virus weiterhin übertragen?
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  • dietmar@eberth-privat.de
    Natürlich werden auch bei Gesunden die Einschränkungen zurückgenommen. Und Sie ahnen es bereits, dafür muss getestet werden. Oder wie wollen Sie sonst symptomlose erkrankte Fälle erkennen. Auf Ihr Wort kann ich mich nicht verlassen und wenn sie symptomlos sind erkennen Sie es nicht mal selbst.

    Test sinnvoll ✔️
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  • Erding
    Es wird halt immer um den heißen Brei herumgeredet. Hüben wie drüben! Bei oben und unten. Es ist halt einfach nicht genug Impfstoff da, pasta! Da gibt´s nicht viel zu reden oder zu handeln. Eigentlich. Hier gelte der Spruch oder die Lebensweisheit: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Übrigens noch ist Amerika Spitze im Verimpfen, sogar nachts wird geimpft. Alles schön und gut. Wirklich? Plötzlich stellt man fest, dass sich viele nicht mehr für die auch wichtige zweite Impfung melden. Hier wie dort, geht´s um ganz wichtigere Dinge. Um Sein oder Nichtsein. Bei eigentlich genügend Impfstoff Vermeidung der zweiten Impfung. Bei uns erst handeln, hier: Ausreichend Impfstoff zur Verfügung zu stellen, dann über einen Sonderstatus von Geimpften, gerne lang und breit, von früh bis spät reden. Auch wie dieser fälschungssicher gemacht werden kann. Letzteres hat sich dann eh von selbst erledigt. Die Nichtgeimpften, eine verschwindend kleine Minderheit. Querdenker mit Impfpass. Alles möglich.
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  • Schmetterling
    Pasta! Nudeln!
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    Wenn die Priorisierung vorzeitig gelockert wird bedeutet es, dass bisher ungeimpfte Personen die sich wegen Krankheiten oder anderer Dinge in Prioritätsgruppe 3 befinden plötzlich mit Millionen "Unberechtigten" der Gruppe 4 herumschlagen müssen!

    Ein toller Vorschlag Herr Söder!

    Die Gesellschaft hat sich bislang selbstverständlich solidarisch gezeigt und gefährdeten Personen ihre Impfung nicht missgönnt. Wenn die Priorisierung vorzeitig aufgeweicht wird ist das schlicht asozial.
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  • Lagerkoller
    ja Herr Franke, so sehe ich es leider auch!
    Zudem ich die Hoffnung hatte, nun eventuell auch mal bald mit Impfen dran zu sein.....steigt jetzt inzwischen mehr die Befürchtung, daß es noch eine Weile dauern kann!

    Ich frage mich nur, geht es hier wirklich noch um die Pandemie?
    Oder eher doch nur bloßer Wahlkampf?
    Der so aber auch kein Kreuzchen bringt!
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    Das Geimpften Freiheiten zurückgegeben werden halte ich für selbstverständlich! Allerdings wurde vergangenes Jahr betont, dass dies der Fall sein wird sobald jeder die Möglichkeit hatte sich impfen zu lassen!

    Hier versagt der Staat nun völlig! Er verwehrt mir die Grundrechte weil er mir keine Impfung zur Verfügung stellen kann! Eine Zweiklassengesellschaft, hervorgebracht durch den Staat ist das Ergebnis!

    Das reiche Land Deutschland dessen Reichtum durch die Bürger erwirtschaftet wurde hat bei der Impfstoffbeschaffung schlimmste Fehler begangen. Zahllose Menschen haben diese Versäumnisse bisher mit ihrem Leben bezahlt.
    Wenn ein Herr Söder immer wieder betont, dass jedes Menschenleben zählt ist er ein Lügner.

    Auch die jetzige Zweiklassengesellschaft hat die Regierung zu verantworten! Es ist ihr bisher nicht möglich jedem Impfwilligen ein Angebot zu machen. Zusätzlich zu der gesundheitlichen Gefahr werden diesen nicht geimpften Personen die Grundrechte weiterhin entzogen.
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  • diefulls
    Die geimpft en bekommen ja auch nur eine kleine Erleichterung, einfach nur das sie mit negativ getesteten gleichgestellt werden. Und das ist nur gerecht, das man als vollständig geimpfter nicht auch noch einen Test machen muss, wenn man zum Friseur will. Z. B. auf dem Land, will die 80 jährige Oma zum Friseur und braucht jemanden der sie da hin fährt. Jetzt müsste der Fahrer erstnoch mit der Oma zum Testen fahren und dann zum Friseur, obwohl die Oma ja zweimal geimpft ist.
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  • dietmar@eberth-privat.de
    Nach ihrer eigenen Aussage werden beim einmaligen (Schnell-)Test über 50% der Infizierten ohne Symptome entdeckt, in Quarantäne gesteckt und infizieren keine weiteren Personen mehr.
    Siehe Kommentare bei https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/corona-testpflicht-an-schulen-wie-laeuft-es-ab-montag-in-wuerzburg-art-10589475

    Ergo, Test ist sinnvoll und auch von einem 17-jährigen (symptomlosen) Mädchen.

    Auch die Oma kann nach der Impfung noch angesteckt werden, aber das wichtigste bei der Impfung ist die Vermeidung von schweren Verläufen (und Langzeitfolgen), wie man mittlerweile auch bei der Belegung der Intensivbetten sehen kann. Durchschnittsalter wird geringer und Anteil der Jüngeren nimmt zu.
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  • dietmar@eberth-privat.de
    Natürlich hat "die Oma" auch ein wesentliches geringeres Risiko, sich anzustecken. Aber auch das haben Sie sicherlich schon gewusst.
    "Die neueste Analyse bestätigte vorherige Studienergebnisse, die bereits eine starke Wirkung nach der 2. Impfdosis gezeigt hatten. Die Wirksamkeit des Impfstoffs beim Schutz vor symptomatischen Erkrankun­gen, schweren Verläufen und Todesfällen liege bei mindestens 97 %. Nicht geimpfte Personen hätten demnach ein 44-fach höheres Risiko einer symptomatischen Erkrankung mit dem Coronavirus und ein 29-fach höheres Risiko, daran zu sterben."
    https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/121974/Studie-Biontech-Impfstoff-schuetzt-auch-vor-asymptomatischer-Infektion

    D. H. das Risiko der 17-jährigen sich an der Oma zu infizieren ist sehr gering.
    Die 17-jährige wird sich noch impfen lassen können und bei ihr schwere Verläufe und das Risiko sich zu infizieren reduzieren. Bis dahin ist halt noch ein Test sinnvoll um mehr als 50% der symptomlosen infizierten zu entdecken.
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  • dietmar@eberth-privat.de
    Haben Sie es nicht in der Information vom RKI gelesen: "... Nicht geimpfte Personen hätten demnach ein 44-fach höheres Risiko einer symptomatischen Erkrankung mit dem Coronavirus..."
    D. h. sehr unwahrscheinlich das die geimpfte Oma zur Superspreaderin wird.

    Die 97% ist von ihrem Beitrag in
    https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/corona-testpflicht-an-schulen-wie-laeuft-es-ab-montag-in-wuerzburg-art-10589475
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