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Würzburg/München
Neue Corona-Regel: Ab sofort Testpflicht beim Friseur
Die Corona-Notbremse des Bundes sorgt auch in Bayern für Änderungen: Beim Friseurbesuch müssen Kunden ab Samstag einen negativen Test vorlegen.
Ab Samstag gilt: Ohne negativen Corona-Test kein Haarschnitt.
Foto: Bernd Weissbrod | Ab Samstag gilt: Ohne negativen Corona-Test kein Haarschnitt.
Michael Czygan
 |  aktualisiert: 15.07.2024 09:43 Uhr

Die Corona-Notbremse des Bundes entfaltet ab diesem Samstag, 24. April, Wirkung in Bayern und bringt vor allem für Friseure und Fußpfleger Änderungen. Diese dürfen zwar weiter öffnen, ab einer Inzidenz von 100 müssen Kunden aber einen negativen Test vorlegen, wie das Gesundheitsministerium am Freitag erklärte. Damit gilt die Testpflicht überall in Unterfranken.

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