Für die Phase der Abschlussprüfungen an Bayerns Schulen setzt das Kultusministerium geltende Corona-Regeln außer Kraft. Laut Ministerium dürfen Schüler, für die Quarantäne angeordnet ist, diese unterbrechen, um an Abitur- und Fachabiturprüfungen, Prüfungen zur Mittleren Reife oder am Mittelschulabschluss teilzunehmen. Dies ist einem Schreiben des Ministeriums vom 26. Februar an alle Schulen und Schulaufsichtsbehörden zu entnehmen, das dieser Redaktion vorliegt. Lehrkräften zufolge wurde die Anweisung in der vergangenen Woche nochmals versandt.
Die Anweisung betrifft den Umgang mit Schülern oder Lehrern, die nach Auftreten eines Coronafalls als Kontaktperson 1 identifiziert wurden und deshalb nach geltenden Regeln für mindestens zwei Wochen in strikte häusliche Quarantäne müssen. Laut Bayerns Gesundheitsämtern dürfen sie wegen des Ansteckungsrisikos keinerlei Kontakte haben. Tatsächlich sind Kontaktpersonen 1 aufgerufen, das Haus nicht zu verlassen.
Kultusministerium: Quarantäne darf zur Prüfung unterbrochen werden
Für Abschlussschüler in der letzten Prüfungsphase sollen diese Quarantäneregeln in Bayern jedoch nicht gelten: Dem Kultusministerium zufolge sollen auch Schüler, für die eigentlich eine strikte zweiwöchige Quarantäne gilt, an den Prüfungen teilnehmen. "Alle KP1 dürfen, auch ohne vorliegendes SARS-Cov-2-Testergebnis, die Quarantäne zur Teilnahme an den Abschlussprüfungen unter strikter Einhaltung des Hygienekonzepts sowie ausgedehnten Abstandsregelungen unterbrechen“, heißt es wörtlich in dem Schreiben an die Schulen, das vom Amtschef des Ministeriums, Stefan Graf, unterzeichnet ist.
Die Abiturprüfungen starten Mitte Mai. Kommt die Regelung tatsächlich zum Tragen, würden dann Gymnasiasten, die in Quarantäne sein sollten, wohl nicht nur in der Schule, sondern auch in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sein. Im Juni stehen bayernweit bei den Fachoberschüler und Mittelschülern die Abschlussprüfungen an, im Juli die der Realschüler.
BLLV-Vize: Hochgradig gefährlich für ungeimpfte Lehrkräfte, für Schüler und für Familien
Der Vizepräsident des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands (BLLV), Tomi Neckov , bestätigt auf Nachfrage, dass ihm die strittige Weisung vorliegt. "Ich halte sie für hochgradig bedenklich und hochgradig gefährlich für Lehrkräfte, für Schüler, für deren Familien“, sagt Neckov, der Schulleiter einer Mittelschule in Schweinfurt ist. Gewiss sei es möglich, jene Schüler, die als Kontaktperson 1 bestätigt seien, an den Prüfungsterminen von den anderen Abschlussschülern zu trennen und in einem gesonderten Raum die Prüfungen schreiben zu lassen. "Aber dafür brauchen wir zusätzliche Aufsichtspersonen. Am besten geimpfte Aufsichtspersonen.“ Die wenigsten bayerischen Lehrer seien allerdings bisher geimpft, kritisiert Neckov: "Bei uns an der Friedenschule Schweinfurt haben erst vier von 50 Lehrkräften die Impfung bekommen."
Vorsitzender des Philologenverbands hält Durchführung "für möglich"
Auch der Vorsitzende des Bayerischen Philologenverbands, Michael Schwägerl, beklagt, dass viele Lehrer in Bayern noch nicht geimpft seien, gerade an Gymnasien nicht. Ein Risiko für diejenigen, die Abschlussschüler an den Prüfungstagen über Stunden beaufsichtigen müssten, sagt Schwägerl. Dennoch hält er die Durchführung entsprechend der Anweisung des Kultusministeriums "für möglich“, gerade wenn man auf die strikte Abtrennung der als als Kontaktperson 1 eingestuften Schüler achte. Es sei im Interesse der Schüler, dass die Abschlussprüfungen stattfinden.
Das Kultusministerium übrigens kennt die Impfquote der bayerischen Lehrer nicht. Die Zahl der ungeimpften oder geimpften Lehrer werde nicht erfasst, teilt ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage mit.
Februar" dürfte angesichts der 3. Welle überholt sein.
Manchmal fragt man sich, ob die KMK denn gar nichts mehr im Kopf haben....da bleibt einem nur noch ratloses Kopfschütteln.....