Der Betreiber des Schotterwerks im Auber Ortsteil Baldersheim (Lkr. Würzburg) muss den auf seinem Betriebsgelände unzulässig abgelagerten Asphalt, darunter befindet sich auch teerhaltiges Material, abtragen und ordnungsgemäß entsorgen. Das bestätigt das Landratsamt Würzburg. Es handelt sich dabei um eine Menge von 6600 Kubikmeter.
6600 Kubikmeter Asphalt müssen entsorgt werden
Zwei Jahre und drei Monate nach der Durchsuchung des Schotterwerks hat das Würzburger Landratsamt nun die Entsorgung des illegal abgelagerten Asphalts angeordnet. Der Betreiber hat jetzt zwei Monate Zeit, ein Rückbau- und Entsorgungskonzept erstellen zu lassen, teilt das Landratsamt auf Nachfrage mit. Dieses werde dann von allen am Verfahren beteiligten Fachstellen geprüft. Sofern diese damit einverstanden sind, bekomme der Betreiber weitere zwei Monate Zeit, mit der Umsetzung der Maßnahmen zu beginnen. Die Aushubarbeiten müssen durch einen Fachgutachter begleitet werden. Die zuständigen Behörden würden dies überwachen, so das Landratsamt.
Dem Bescheid voraus gingen behördlich veranlasste Probeentnahmen. Auch wurden weitere Grundwassermessstellen gebohrt. Heraus kam, dass der Asphalt teilweise mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) zwischen 0,24 und 84 Milligramm je Kilogramm belastet ist. Ab einer Grenze von 25 Milligramm gilt er als pechhaltiger Straßenaufbruch. Der 47 Hektar große Steinbruch des Schotterwerks ist keine Deponie. Das Gelände soll zu landwirtschaftlichen Flächen rekultiviert werden. Daher dürfen im Steinbruch nur unbedenkliche und gewässerunschädliche Materialien verfüllt werden.
Auch unsortierten Bauschutt im Schotterwerk abgelagert
Ein ehemaliger Mitarbeiter hatte den Behörden angezeigt, dass dies nicht immer geschehe. Im Steinbruch seien Altreifen, Altasphalt, Werkstattabfälle und unsortierter Bauschutt abgelagert worden, so sein Vorwurf. Auch Letzteres wurde bei einer Durchsuchung gefunden. Zeitweise durfte der Betreiber eine gewisse Fläche nicht mehr verfüllen. Mittlerweile ist dies aber aufgehoben. Der unsortierte Bauschutt darf im Schotterwerk bleiben.
Die Staatsanwaltschaft hat den 60 Jahre alten Betreiber des Schotterwerks angeklagt wegen Gewässer- und Bodenverunreinigung, unerlaubten Umgang mit Abfällen und unerlaubten Betrieb von Anlagen. Mit einem Beginn des Hauptverfahrens sei nicht vor Oktober zu rechnen, teilt der Pressesprecher des Amtsgerichts Würzburg mit. Denn die Staatsanwaltschaft müsse noch auf eine umfangreiche Stellungnahme des Verteidigers eingehen.
An diesem Donnerstag ist der Umweltskandal im Schotterwerk auch Thema im Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtages. Der Anwalt des Betreibers möchte sich nicht äußern, weil ihm der Bescheid des Landratsamtes noch nicht vorliegt.