Aufatmen heißt es ab Montag vor allem für Wirte im Freistaat: Sie dürfen ab 25. Mai die Innenräume ihrer Gaststätten wieder öffnen. Allerdings gelten wegen der Corona-Pandemie weiter strenge Auflagen, Masken und Mindestabstand etwa bleiben ein Muss. Aber nicht nur für die Gastronomie, auch für Kindergärten und Altenheime gibt es Lockerungen und neue Regeln. Was ab Montag im Freistaat erlaubt ist und was nicht – ein Überblick.
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Gastronomie und Tourismus
Was muss ich beim Restaurantbesuch beachten?Nach der Öffnung der Bier- und Wirtsgärten am vergangenen Montag folgen nun die Innenräume. Auch hier gilt das Hygienekonzept Gastronomie der bayerischen Staatsregierung. So muss unter anderem der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen überall eingehalten werden. Masken sind Pflicht, solange man nicht am Tisch sitzt. Und: Jeder Hausstand darf sich mit maximal einem weiteren Hausstand gemeinsam an den Tisch setzen.
Wer einen Tisch im Restaurant reserviert, dessen Kontaktdaten werden registriert – bei Gruppen muss eine Person ihre Daten angeben. Auch die Uhrzeit eines Besuchs wird vermerkt. So sollen mögliche Infektionsketten nachvollziehbar werden. Wichtig sei dabei, dass der Datenschutz beachtet werde, sagt Michael Schwägerl, unterfränkischer Geschäftsführer des bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga. "Eine offene Liste sollte nicht am Eingang liegen."
Besucher dürfen in Speiselokalen (Innengastronomie) bis 22 Uhr bewirtet werden. Das bedeutet nach Dehoga-Angaben aber nicht, dass dann die letzte Runde ausgegeben wird – sondern, dass der Betrieb um 22 Uhr dicht macht. Biergärten müssen bereits um 20 Uhr schließen.
Man habe zunächst vorsichtig anfangen wollen, erklärte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) die begrenzte Öffnungszeit der Biergärten. Je später der Abend, desto lustiger werde es, sagte er – wohl in Anspielung auf Alkoholkonsum – und das habe man in der Innengastronomie besser im Griff. Wenn alles gut gehe, werde man aber auch draußen bald bis 22 Uhr sitzen dürfen.
Ja, normalerweise müsse in Innenräumen reserviert werden, erklärt Dehoga-Bezirksgeschäftsführer Schwägerl. Nur wenn ein Restaurant leer sei, könnten Gäste spontan bleiben. Zudem wird jedem Besucher ein Platz zugewiesen – einfach selbst einen Tisch aussuchen, das geht nicht.
Jeder Betrieb entscheide das für sich, heißt es vom Dehoga. Einige Gastronomen in der Region würden beispielsweise um einen "freiwilligen Hygienezuschlag" zwischen 50 Cent und zwei Euro bitten. Das sei von den Gästen in den Biergärten "gut akzeptiert" worden.
"Insgesamt sollte man mit den Regeln in Bayern leben können", sagt Michael Schwägerl. Allerdings hält er die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Innen- und Außengastronomie für problematisch: Das werde eine "Herausforderung für die Hygieneregeln". Vor der großen Wanderung von draußen nach drinnen um 20 Uhr warnt auch der Würzburger Gastronom Alexander Wiesenegg von den Bürgerspital-Weinstuben. Kritisch sieht er zudem die wirtschaftliche Situation, trotz Öffnung. "Wir brauchen genauso viel Personal für die Hälfte der Gäste. Ich glaube, dass der Juni betriebswirtschaftlich schwieriger wird als der April."
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Vor allem kleinere Betriebe in Unterfranken stellen die neuen Vorgaben teilweise vor Probleme. Wer mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern im Gastraum nur noch vier Besucher bewirten kann, für den wird eine Öffnung schnell unrentabel. "Es gibt einige, die sagen, dann lasse ich lieber zu", sagt Michael Schwägerl.
Kitas und Tagespflege
Gilt weiter nur eine Notbetreuung für die Kleinen?Offiziell nennt es sich weiter Notbetreuung, doch ab Montag dürfen alle Vorschulkinder in Bayern wieder den Kindergarten besuchen – auch wenn ihre Eltern nicht in systemrelevanten Berufen arbeiten. Auch ihre Geschwister dürfen mitkommen. Einrichtungen der Großtagespflege können ab 25. Mai ebenfalls wieder öffnen – mit maximal zehn Kindern, die von zwei oder drei Personen betreut werden.
Alten- und Pflegeheime
Dürfen Seniorenheime wieder Bewohner aufnehmen?Der generelle Aufnahmestopp für Alten- und Pflegeheime sowie für stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wird in Bayern aufgehoben. Ob neue Bewohner einziehen können, sollen die Einrichtungen selbst entscheiden, unter anderem abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, so Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU).
Mit Informationen von dpa
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