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Würzburg
Restaurants, Kitas, Heime: Was ab Montag in Bayern erlaubt ist
Ab 25. Mai dürfen Wirte im Freistaat die Innenräume ihrer Gaststätten öffnen. Allerdings funktioniert ein Restaurantbesuch in Corona-Zeiten anders. Diese Regeln gelten.
Nach wochenlanger Corona-Pause dürfen Restaurants in Bayern ab kommenden Montag wieder ihre Innenräume öffnen. Allerdings müssen strenge Hygieneregeln beachtet werden.
Foto: Hauke-Christian Dittrich | Nach wochenlanger Corona-Pause dürfen Restaurants in Bayern ab kommenden Montag wieder ihre Innenräume öffnen. Allerdings müssen strenge Hygieneregeln beachtet werden.
Susanne Schmitt
 |  aktualisiert: 20.02.2024 17:40 Uhr

Aufatmen heißt es ab Montag vor allem für Wirte im Freistaat: Sie dürfen ab 25. Mai die Innenräume ihrer Gaststätten wieder öffnen. Allerdings gelten wegen der Corona-Pandemie weiter strenge Auflagen, Masken und Mindestabstand etwa bleiben ein Muss. Aber nicht nur für die Gastronomie, auch für Kindergärten und Altenheime gibt es Lockerungen und neue Regeln. Was ab Montag im Freistaat erlaubt ist und was nicht – ein Überblick.

Gastronomie und Tourismus

Was muss ich beim Restaurantbesuch beachten?

Nach der Öffnung der Bier- und Wirtsgärten am vergangenen Montag folgen nun die Innenräume. Auch hier gilt das Hygienekonzept Gastronomie der bayerischen Staatsregierung. So muss unter anderem der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen überall eingehalten werden. Masken sind Pflicht, solange man nicht am Tisch sitzt. Und: Jeder Hausstand darf sich mit maximal einem weiteren Hausstand gemeinsam an den Tisch setzen.

Warum muss ich meine Kontaktdaten angeben?

Wer einen Tisch im Restaurant reserviert, dessen Kontaktdaten werden registriert – bei Gruppen muss eine Person ihre Daten angeben. Auch die Uhrzeit eines Besuchs wird vermerkt. So sollen mögliche Infektionsketten nachvollziehbar werden. Wichtig sei dabei, dass der Datenschutz beachtet werde, sagt Michael Schwägerl, unterfränkischer Geschäftsführer des bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga. "Eine offene Liste sollte nicht am Eingang liegen."

Welche Öffnungszeiten gelten?

Besucher dürfen in Speiselokalen (Innengastronomie) bis 22 Uhr bewirtet werden. Das bedeutet nach Dehoga-Angaben aber nicht, dass dann die letzte Runde ausgegeben wird – sondern, dass der Betrieb um 22 Uhr dicht macht. Biergärten müssen bereits um 20 Uhr schließen.

Warum darf drinnen länger als draußen serviert werden?

Man habe zunächst vorsichtig anfangen wollen, erklärte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) die begrenzte Öffnungszeit der Biergärten. Je später der Abend, desto lustiger werde es, sagte er – wohl in Anspielung auf Alkoholkonsum – und das habe man in der Innengastronomie besser im Griff. Wenn alles gut gehe, werde man aber auch draußen bald bis 22 Uhr sitzen dürfen.

Biergärten durften in Bayern bereits am 18. Mai wieder öffnen – allerdings nur unter Einhaltung strenger Hygieneregeln.
Foto: Silvia Gralla | Biergärten durften in Bayern bereits am 18. Mai wieder öffnen – allerdings nur unter Einhaltung strenger Hygieneregeln.
Muss ich vor einem Restaurantbesuch reservieren?

Ja, normalerweise müsse in Innenräumen reserviert werden, erklärt Dehoga-Bezirksgeschäftsführer Schwägerl. Nur wenn ein Restaurant leer sei, könnten Gäste spontan bleiben. Zudem wird jedem Besucher ein Platz zugewiesen – einfach selbst einen Tisch aussuchen, das geht nicht.

Wird Essen gehen jetzt teurer?

Jeder Betrieb entscheide das für sich, heißt es vom Dehoga. Einige Gastronomen in der Region würden beispielsweise um einen "freiwilligen Hygienezuschlag" zwischen 50 Cent und zwei Euro bitten. Das sei von den Gästen in den Biergärten "gut akzeptiert" worden.

Wie gut sind die Regeln für Gastronomen in Unterfranken umsetzbar?

"Insgesamt sollte man mit den Regeln in Bayern leben können", sagt Michael Schwägerl. Allerdings hält er die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Innen- und Außengastronomie für problematisch: Das werde eine "Herausforderung für die Hygieneregeln". Vor der großen Wanderung von draußen nach drinnen um 20 Uhr warnt auch der Würzburger Gastronom Alexander Wiesenegg von den Bürgerspital-Weinstuben. Kritisch sieht er zudem die wirtschaftliche Situation, trotz Öffnung. "Wir brauchen genauso viel Personal für die Hälfte der Gäste. Ich glaube, dass der Juni betriebswirtschaftlich schwieriger wird als der April."

Wollen alle Restaurants in der Region öffnen oder sind die Hürden für manche zu hoch?

Vor allem kleinere Betriebe in Unterfranken stellen die neuen Vorgaben teilweise vor Probleme. Wer mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern im Gastraum nur noch vier Besucher bewirten kann, für den wird eine Öffnung schnell unrentabel. "Es gibt einige, die sagen, dann lasse ich lieber zu", sagt Michael Schwägerl.

Erleichterung für Eltern: Vorschulkinder dürfen in Bayern wieder in den Kindergarten. 
Foto: Uwe Anspach, dpa | Erleichterung für Eltern: Vorschulkinder dürfen in Bayern wieder in den Kindergarten. 

Kitas und Tagespflege

Gilt weiter nur eine Notbetreuung für die Kleinen?

Offiziell nennt es sich weiter Notbetreuung, doch ab Montag dürfen alle Vorschulkinder in Bayern wieder den Kindergarten besuchen – auch wenn ihre Eltern nicht in systemrelevanten Berufen arbeiten. Auch ihre Geschwister dürfen mitkommen. Einrichtungen der Großtagespflege können ab 25. Mai ebenfalls wieder öffnen – mit maximal zehn Kindern, die von zwei oder drei Personen betreut werden.

Muttertag im Seniorenheim in Zeiten von Corona: Im Marie-Juchacz-Haus bekam Liselotte Hofmann Besuch von ihrem Enkel Frank Hofmann. Wie geht es in den Heimen weiter?
Foto: Johannes Kiefer | Muttertag im Seniorenheim in Zeiten von Corona: Im Marie-Juchacz-Haus bekam Liselotte Hofmann Besuch von ihrem Enkel Frank Hofmann. Wie geht es in den Heimen weiter?

Alten- und Pflegeheime

Dürfen Seniorenheime wieder Bewohner aufnehmen?

Der generelle Aufnahmestopp für Alten- und Pflegeheime sowie für stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wird in Bayern aufgehoben. Ob neue Bewohner einziehen können, sollen die Einrichtungen selbst entscheiden, unter anderem abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, so Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU).

Mit Informationen von dpa

 
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  • juergenmagic@t-online.de
    Es ist völlig richtig, dass die Gastronomen einen freiwilligen Hygieneaufschlag verlangen, da der Aufwand für sie schon immens geworden ist. Ich wäre auch bereit, wenn dieser grundsätzlich erhoben wird. Allerdings muss dies mit Augenmaß geschehen, da auch die Leute in der heutigen Zeit oft mit weniger Geld auskommen müssen und sich überlegen, wo und wann sie ausgehen wollen. Was ich aber nicht verstehe, dass innen bis 22 Uhr bewirtet werden darf und außen nur bis 20 Uhr. Meines Erachtens ist innen die Gefahr viel höher als an der frischen Luft.
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  • juergenmagic@t-online.de
    Mit den Seniorenheimen wäre es überlegenswert, ob man seine Angehörigen nicht besser daheim pflegt, wenn es möglich ist. Die Heime sind für die Leistungen viel zu teuer und daheim würde die Vereinsamung nicht so stattfinden. Ich kenne einige ältere Leute, die daheim waren und nicht krank wurden. In Heimen hat jeder Virus Highlife. Sollte man vielleicht auch mal bedenken, bevor man alte Menschen ins Heim abschiebt.
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