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Würzburg/Schweinfurt
Biergärten: Diese strengen Corona-Regeln gelten jetzt in Bayern
Ab 18. Mai dürfen Biergärten in Bayern endlich wieder öffnen. Diese Lockerung unterliegt jedoch strengen Regeln. Was sich in Bayern jetzt ändert.
Seit 18. Mai dürfen Biergärten in Bayern endlich wieder öffnen.
Foto: Jörg Carstensen, dpa | Seit 18. Mai dürfen Biergärten in Bayern endlich wieder öffnen.
Aaron Niemeyer
 |  aktualisiert: 10.02.2024 13:27 Uhr

Die gute Nachricht zuerst: Biergärten in Bayern dürfen ab Montag, 18. Mai, endlich wieder öffnen. Aber: Es werden zahlreiche strenge neue Regeln gelten – Maskenpflicht und Abstandsgebot, statt ungezwungener Geselligkeit und traditioneller Gemütlichkeit. Geregelt werden die neuen Bestimmungen in einem aktuellen Hygienekonzept der bayerischen Regierung. Worauf sich Biergartenbesucher jetzt einstellen müssen. 

Wer darf zusammen in den Biergarten?

Im Biergarten gelten die Regeln der Kontaktbeschränkung. Jeder Hausstand darf sich mit maximal einem weiteren Hausstand gemeinsam an den Tisch setzen. Zu anderen Gästen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. "Grundsätzlich gilt, dass alles, was im öffentlichen Bereich erlaubt ist, auch in den Betrieben gestattet ist", heißt es dazu im Hygienekonzept. Eine gesetzliche Beschränkung der Besucher pro Tisch gibt es nicht.

Müssen Besucher überall im Biergarten Maske tragen?

Nein, nicht überall. Zwar gilt für Besucher in allen gastronomischen Außenbetrieben eine generelle Maskenpflicht. Am Tisch dürfen die Masken jedoch abgenommen werden. Die Maskenpflicht gilt ab Betreten des Betriebes überall abseits des eigenen Tisches.

Muss ich vor einem Besuch reservieren?

Nein, im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Bayern keine Reservierungspflicht, Spontanbesuche sind also möglich. Allerdings muss jede Besuchergruppe die Kontaktdaten einer Person angeben. Auch die Uhrzeit des Besuchs wird vermerkt, damit eventuelle Infektionsketten verfolgt werden können.

Welche Öffnungszeiten gelten jetzt?

Gemäß bayerischem Hygienekonzept sind die Öffnungszeiten im Außenbetrieb vorerst bis 20 Uhr begrenzt. Der Innenbetrieb, der ab Montag, 25. Mai, erlaubt sein wird, ist vorerst auf 22 Uhr begrenzt.

Darf jeder in den Biergarten?

Laut Hygienekonzept sind Menschen, die unter Fieber oder akutem Husten leiden, von Biergärten ausgeschlossen. Wörtlich heißt es dazu: "Die Gäste sind darauf hinzuweisen, dass bei Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber eine Bewirtung nicht möglich ist."

Werden Biergärten jetzt teurer?

Das ist vom Einzelfall abhängig, aber möglich. Den Betrieben entstehen durch die staatlichen Auflagen höhere Kosten. Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga schreibt dazu an seine Mitglieder: "Haben Sie aber auch den Mut, die mehr entstandenen Kosten in Ihre Preise einzukalkulieren – wann, wenn nicht jetzt?"

Kann ich darauf vertrauen, dass mein Essen hygienisch zubereitet wurde?

Mitarbeiter dürfen nur dann mit Lebensmitteln arbeiten, wenn sie über den Infektionsschutz belehrt wurden. Bevor Betriebe öffnen dürfen, müssen sie ihre Trinkwasserversorgung und Schankanlagen überprüfen. Bedarfsgegenstände wie Speisekarten sollen nach jedem Kundenkontakt gereinigt werden. Besteck und Geschirr muss bei hohen Temperaturen gespült werden.

Sind Buffets erlaubt?

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern sind Buffets in Bayern nicht grundsätzlich verboten. So ist es laut Dehoga etwa denkbar, Gäste durch Mitarbeiter am offenen Buffet bedienen zu lassen. Selbstbedienung ist hingegen nur bei verpackten Produkten zulässig.

Welche Regeln gelten im Sanitärbereich?

Festgeschrieben ist die regelmäßige Reinigung der Gästetoiletten. Betriebe müssen sicherstellen, dass Flüssigseife, Einmalhandtücher und Händedesinfektionsmittel zur Verfügung stehen. Soweit erforderlich, wird der Zugang zu den Toiletten geregelt.

Was ist, wenn Besucher sich nicht an die Regeln halten?

Die Dehoga hält die Wirte dazu an, ihr Hausrecht aktiv umzusetzen. Die Begründung: "Je besser wir die Rahmenbedingungen umsetzen, umso wahrscheinlicher ist es, dass wir schneller als erwartet zusätzliche betriebliche Freiheiten erhalten." Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger appelliert: "Ich bitte alle Gäste, es den Gastronomen nicht so schwer zu machen." Christian Weiß, Sprecher der Stadt Würzburg blickt der Öffnung optimistisch entgegen: "Wir sind gerade dran, das alles zu genehmigen, es gibt einen großen Andrang. Ich gehe davon aus, dass erstmal alles klar gehen wird. Über Bußgelder machen wir uns Gedanken, wenn es soweit ist."

"Ich bitte alle Gäste, es den Gastronomen nicht so schwer zu machen."
Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger
Wie stehten Polizei und Verwaltung zur Öffnung?

Das Polizeipräsidium Unterfranken hat die Biergartenöffnung auf dem Schirm, sieht jedoch keinen Schwerpunkt: "Wir kontrollieren hier ebenso wie bei allen anderen Auflagen. Die Biergärten sind einfach ein weiterer Bestandteil der Kontrollen", so Sprecher Andreas Laacke. 

Wie werden Mitarbeiter geschützt?

Das Hygienekonzept beinhaltet, dass für Mitarbeiter stets ein Mindestabstand von 1,5 Metern ermöglicht werden soll. Darauf soll auch das Speisenangebot abgestimmt werden. Wo dies nicht möglich ist, muss Maske getragen werden. Der Kontakt mit Kunden erfolgt ausschließlich mit Maske.

Wie bewerten Branchenvertreter die neuen Regeln?

Die Dehoga sieht in der Regelung einen "wichtigen Schritt in Richtung Hoffnung". Laut Dehoga-Präsidentin Angela Inselkammer werde es für die Branche zwar nicht leicht, aber immerhin beschränkten sich die Auflagen auf "sachlich zwingend notwendige Einschränkungen, die aus virologischer Sicht sein müssen". Die Herausforderung, wieder in die schwarzen Zahlen zu kommen, bleibe für viele Betriebe jedoch hoch.

 
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Kommentare
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  • 2186583
    Für manche müssen die Zahl der Infizierten und die Zahl der Toten noch steigen, bis sie ihre Witzchen wieder einstellen. Die am lautesten meckern werden bei der 2. oder gar 3. Coronawelle diejenigen sein, die am lautesten um Hilfe schreien.
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  • attheendoftheday
    Die größte Welle wird nach dem 30.09.2020 sein, wenn denn die Corona-bedingten Insolvenzverfahren eröffnet werden dürfen, sollten sie nicht vorher mangels Masse abgewiesen werden. (§ 26 InsO). Bis dahin und darüber hinaus wird auch die Mortalität steigen, u.a. wegen erhöhter Suizidanzahl, sich aufgegebenen alten Menschen in den Heimen, Infektionen aufgrund falschen Gebrauchs der Masken, Angst in Krankenhäuser und zum Arzt zu gehen, weil man sich anstecken könnte usw. und die daraus resultierenden nicht erkannten Infarkte etc..
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  • tommy33
    FJ1830
    Ich bin Realoptimist und ein Mensch mit sehr viel Humor. Deshalb werde ich auch auf meinem Totenbett Witze reißen, egal ob mit oder ohne Corona oder irgendeinem anderen Virus, Bakterium etc.... Denn mit der Geburt steigt das Risiko zu sterben......
    Schönen HysteriefreienTag noch!
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  • Floranus
    Wir haben einen Hinweis zu Ihrem Kommentar: Bitte Behauptung mit seriöser Quelle belegen.
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  • fuchsastefan@web.de
    Was ist nur aus dem Land der Dichter und Denker geworden!?
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  • kej0018@aol.com
    @fuchsastefan

    Die Dichter und Denker waren wohl nie in der Überzahl aber so langsam kommt mir der Verdacht, daß Deutschland wohl das Land der Spinner und Verschwörungsfanatiker wird...
    Es ist einfach unglaublich, welcher Mist jeden Tag zigfach geliket und weiterverbreitet wird - keine Theorie ist zu dämlich um nicht aufgenommen zu werden. Ist Paranoia eigentlich ansteckend???
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    wundert mich nicht wenn da einige gleich geschlossen bleiben - unter den genannten Umständen ist es mancherorts schwer überhaupt was zu verdienen.

    Möglicherweise ist der Verlust geringer wenn man den Laden gleich geschlossen lässt...

    Mir tun die Gastwirte, Biergartenbetreiber etc. leid - aufgrund der Regeln vergeht mir die Lust auf einen Besuch. Da kommt keine Freude auf wenn man die ganze Zeit das "Elend" sieht...
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  • info@softrie.de
    Also mir tun eigentlich die rund 8.000 Corona-Opfer in Deutschland leid als Gastwirte, die durch wirtschaftlich harte Zeiten müssen.
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  • radfahrer
    Die Auflagen ..... dürften aus Fürsorgepflicht, als auch Grundgesetzstatuten politisch
    vertretbar sein.

    In Gesamtbild: Verhältnismäßigkeit -Coronaerkrankung-
    zu: -Sterbefälle-Fallzahlen 2016 bis 2020- wird unverbindlich auf eine Information
    des -Statistischen Bundesamtes-, "Fallzahlen 2016 bis 2020" hingewiesen.

    Näheres:
    https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung"Sterbefaelle-
    Lebenserwartung/Tabellen/sonderauswertung-sterfaelle.html
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  • steve67
    Ganz toll ist ja die Maskenpflicht bei Betreten des Biergartens. Angenommen der Biergarten am Main, an dem der Radweg vorbeiführt: Ich laufe auf dem Radweg - ohne Maske- ich gehe 3 m in den Biergarten zu meinem Tisch - Maske auf - ich setze mich -ohne Maske - muss zur Toilette 3 m mit Maske - auf dem Weg ohne Maske - in der Toilette mit Maske. Auf dem Rückweg umgekehrt.
    Wer bitte erfindet solche Regelungen? Schwirrt beim Laufen im Biergarten ein Virus, das im Sitzen weg ist? Ist im Biergarten ein Virus, das auf dem Radweg nicht ist?
    Ja, ich könnte die Maske auch auf lassen. Will ich aber nicht!
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  • klaus.1960k@t-online.de
    Steve will aber nicht - oder er kann nicht, weil´s wohl einfach an Einsicht, vielleicht sogar an Einsichtsfähigkeit fehlt. Nochmals zur Erklärung: die Maske schützt vor allem die Anderen. Wer also im Biergarten rumstolziert gefährdet mit seinen Ausdünstungen die Anderen. Ob im Gang, auf dem Weg zum Klo oder auf dem Radweg Viren rumschwirren oder nicht ist nicht das Thema bei den Richtlinien. Kann man das wirklich nicht verstehen wenn man´s verstehen will?
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  • steve67
    Wo steht, dass die Maske andere schützt? Insbesondere eine selbstgenähte? Verstehen ist ganz einfach. Einsicht in offensichtlich unsinnige Regelungen ist Dummheit.
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  • tommy33
    Steve , hier ganz einfach erklärt 😁😁😁😁😁
    https://www.bayern3.de/aiwanger-corona-abstand-halten-biergarten-spruch-interview-zitat
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  • Rolando-07
    ..Hallo tommy33, bei dem Aiwanger seinem Vortrag versagt immerzu die Übersetzungs -funktion.... zwinkern)
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  • attheendoftheday
    Uff, da wird mein Therapeut aber zu kauen haben, wenn ich ihm das erklären soll, warum ich im Biagaddn durchgedreht bin.
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  • info@softrie.de
    Wenn Sie überfordert sind, eine Maske aufzusetzen, sollten Sie vermutlich zu Hause bleiben.
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  • steve67
    Alle die Angst vor dem Virus haben, sollten gefälligst daheim bleiben. Alle anderen sollten sich FREI bewegen dürfen, ohne irgendeinen Firlefanz, der eh nur schadet.
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  • radfahrer
    Wir haben einen Hinweis zu Ihrem Kommentar: Einen nahezu inhaltsgleichen Kommentar von Ihnen haben wir freigeschaltet. Bitte unterlassen Sie bitte Suggestivfragen, die nicht belegbaren Behauptungen gleich kommen.
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  • radfahrer
    Corona-Auflagen,- Vorschriften -mit oder ohne Sinn- ohne Ende...

    Passen denn die Coronazahlen?

    Diesbezüglich ein unverbindlicher Kommentar zur politschen Diskussion in der bisherigen -Corona-Verhältnismäßigkeit-:

    "Echte Katastrophe oder hausgemachte Massenpanik"?

    Ist es wirklich ein alles zerstörendes Killer-Virus, das die ganze Welt lahmlegt - oder steckt nicht auch ein wenig der Mensch selbst hinter dem Ausnahmezustand, den Corona verursacht hat?
    Die Zahlen sprechen ihre eigene Sprache....
    www.hogapage.de/nachrichten/panorama/gesellschaft/echte-katastrophe-oder-selbstgemachte-massenpanik/

    Falls es eine "menschlich" gemachte Massenpanik sein sollte:

    Wer ist der Veursacher?

    Könnten es womögich Lobbyisten zu deren möglichen "Heimvorteil" sein?

    Falls -JA-; Wo bleibt die staatliche Rechtsaufsicht?
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  • radfahrer
    Ergänzend noch eine allgemeine unverbindliche Information unter:

    -LobbyControl- vom 03. April 2020

    "Lobbyismus und Demokratie in der Corona-Krise"

    Näheres unter:

    www.lobbycontrol.de/2020/04/lobbyismus-und-demokratie-in-der-corona-krise/

    Die Beurteilung über "Pro & Contra" zum zu -LobbyControl-Verfassung- in der Thematik liegt in der Entscheidung jedes Einzelnen.
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