Wegen dem Rückgang der Corona-Infektionen hat die bayerische Staatsregierung eine schrittweise Lockerung der Schutzmaßnahmen beschlossen. Zahlreiche Dinge, die verboten waren, sind jetzt wieder erlaubt. Das bedeutet jedoch nicht, dass plötzlich alles wieder wie früher ist – vieles bleibt verboten. Was jetzt in Bayern erlaubt ist und was verboten bleibt.
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Gilt die Ausgangsbeschränkung noch?
Nein, seit Mittwoch, 6. Mai, ist die Ausgangsbeschränkung aufgehoben. Das Bayerische Innenministerium schreibt: "Ab sofort kann grundsätzlich jedermann zu jeder Zeit und zu jedem Zweck sich in die Öffentlichkeit begeben, soweit nicht die 4. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ausdrücklich etwas anderes vorsieht."
Wie steht es mit der Kontaktbeschränkung?
Kontaktbeschränkung und Distanzgebot gelten weiterhin. Das Innenministerium schreibt dazu: "Jeder ist angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten."
Ja. Seit Freitag, 8. Mai, ist es erlaubt, neben der engeren Familie (dazu zählen Ehegatten und Lebenspartner) auch Verwandte in gerader Linie und Geschwister sowie die Angehörigen eines weiteren Hausstands zu treffen oder zu besuchen.
Ab 9. Mai wird das Besuchsverbot in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelockert. Möglich ist dann der Besuch einer festen, registrierten Kontaktperson mit fester Besuchszeit. Voraussetzung ist die Einhaltung von Hygienemaßnahmen: 1,5 Meter Mindestabstand, Mund-Nasen-Schutz für beide Personen.
Die Corona-Lockerungen gelten "rechtzeitig zum Muttertag", wie Ministerpräsident Markus Söder betonte. Dementsprechend können Mütter bedenkenlos besucht werden. In Pflegeeinrichtungen gelten die spezifischen Regelungen.
Es ist erlaubt, neben Familie und eigenem Hausstand im öffentlichen oder privaten Raum die Angehörigen eines weiteren Hausstands zu treffen. Versammlungen wie Grillfeste bleiben verboten.
Ja, Spielplätze sind wieder normal geöffnet. Bolzplätze hingegen bleiben weiterhin geschlossen. Die Polizei ist angehalten, überfüllte Spielplätze zu schließen.
Ja. Ab Montag, 11. Mai, ist die Öffnung aller Handels- und Dienstleistungsbetriebe unter Auflagen (wie etwa Maskenpflicht) erlaubt. Die Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmeter wird aufgehoben. Die Betreiber müssen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Kunden ermöglichen. Erlaubt ist ein Kunde pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Ab dem 11. Mai wird kontaktloser Individualsport wieder zugelassen. Dies gilt etwa für Tennis, Leichtathletik, Golf, Segeln, Reiten oder Flugsport. Auch das Trainieren für Ballsportarten ist im Freien für maximal fünf Personen möglich, wenn individuell trainiert und Mindestabstand gewahrt wird. Mannschaftsbezogenes Training ist untersagt.
Die Gastronomie darf im Außenbereich ab 18. Mai wieder öffnen, das gilt etwa für Biergärten. Im Innenbereich dürfen Gaststätten ab 25. Mai wieder öffnen. Es gelten strenge Auflagen wie eingeschränkte Öffnungszeiten und begrenzte Gästezahlen.
Angedacht, aber nicht beschlossen ist, dass Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze ab dem 30. Mai wieder öffnen dürfen. Auch für Freizeitparks und Schlösser ist dies geplant. Fest steht, dass strenge Auflagen gelten werden.
Tierparks, botanische Gärten, Bibliotheken, Museen, Fahr- und Musikschulen dürfen ab 11. Mai wieder öffnen. Es gelten jeweils spezifische Auflagen wie begrenzter Einlass, 20-Quadratmeter-Regel und Maskenpflicht.
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Nein, aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos in Schwimmbädern und Fitnessstudios bleiben diese weiterhin geschlossen. Möglich ist aber ein kontaktloses Training in Form von Kraft- oder Konditionstraining, wenn dies im Freien und mit höchstens fünf Personen stattfindet.
Vereinsräume, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Diskotheken, Badeanstalten, Thermen, Wellnesszentren, Saunas, Jugendhäuser, Freizeitparks, Stadtführungen, Tanzschulen, Vergnügungsstätten und Bordelle bleiben geschlossen.
Ja, seit 6. Mai bedarf es keines triftigen Grundes mehr für das Verlassen der Wohnung.
Seit 4. Mai sind öffentliche Versammlungen unter folgenden Bedingungen möglich: maximal 50 Teilnehmer, 1,5 Meter Mindestabstand, keinerlei Körperkontakt, ausschließlich unter freiem Himmel, höchstens 60 Minuten, eine Versammlung pro Veranstalter und Teilnehmer pro Tag.
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In Bayern gilt weiterhin eine Maskenpflicht in öffentlichen Vekehrsmitteln, in Geschäften sowie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind unter Auflagen wie Mindestabstand und begrenzter Teilnehmerzahl zulässig.
Nach dem vielen hin und her, weiß doch eh keine S.. mehr was jetzt gilt oder nicht.
Abstandhalten? Scheint eh nicht mehr wichtig zu sein.Mann/Frau hat ja eine Maske auf.
Wenn erst bei einer Fallzahlen von 50/100000 regiert wird ist das zu spät. Da könnte Bayern von Berlin lernen.
Beim Aussprechen von Verboten war die Söder Regierung stark. Beim Raus aus dem Lock down zeigt sich die Schwäche der Staatsregierung.
Wenn man mit wenig Alkohol (weil im Vollrausch wird man freigesprochen) oder zu schnell am Straßenverkehr teilnehmend einen Menschen, der wiederum volltrunken über die Straße läuft ohne links noch rechts zu schauen, über den Haufen fährt, wird man wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht gestellt und eingesperrt.
Deshalb sollte jeder, der ein bisschen Corona hat oder zu schnell wieder dem früheren Alltag nachgeht und andere Menschen gefährdet, ansteckt und somit zu tote bringt, wegen vorsätzlichen Todschlag vor Gericht gestellt werden.
500 weitere pro Besucher. Irgendwie muß ja Corona auch wieder bezahlbar sein.
eine zusätzliche Frage an Markus Söder: Muß ich Leute wieder heimschicken wenn die Anzahl der zulässlichen Sitzplätze überschritten wird? Kommen die dann ein anderes Mal wieder? Hm... Schön wäre eine Antwort aus München.
Bin gerade von der Arbeit nach Hause gekommen, sehe wie in dem einem Nachbarsgarten eine Einweihungsfeier (neu eingezogen) mit fast 20 Personen stattfindet.
Auf der anderen Seite hat ein in Kleinunternehmer mit eigenem Friseursalon ebenfalls mehrere Gäste die definitiv nicht zu seinem Hasuhalt gehören zu Gast. Einer davon ist zudem eine bekannte Person, welche zum 01.05.20 in den hiesigen Stadtrat gewählt wurde.