Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich darauf geeinigt, den bundesweiten Lockdown bis 14. Februar zu verlängern. In Bayern gilt auch über den 31. Januar hinaus die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie die Einreisequarantäneverordnung. Die weiteren Anpassungen, die insbesondere Abschlussklassen und die FFP2-Maskenpflicht betreffen, verkündete Ministerpräsident Markus Söder am Mittwoch. Wir haben hier auf einen Blick die wichtigsten Lockdown-Regeln für Sie zusammengefasst.
Abschlussklassen sollen ab 1. Februar in den Wechselunterricht
Bayerns Schulen bleiben bis Mitte Februar grundsätzlich im Distanzunterricht. Eine Ausnahme kündigte Ministerpräsident Markus Söder für Abschlussklassen an Gymnasien sowie an beruflichen Schulen an: Diese sollen ab 1. Februar wieder in geteilten Klassen in den Wechselunterricht zurückkehren, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt. Der Grund dafür sind die anstehenden Abschlussprüfungen.
FFP2-Maskenpflicht erweitert
Seit Montag, 18. Januar, gilt in Bayern im Öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel eine FFP2-Maskenpflicht. Im Vergleich zu Alltagsmasken können FFP2-Masken nicht nur andere Menschen, sondern auch den Träger vor einer Infektion besser schützen. Diese Regelung wurde nun erweitert: In vollstationären Einrichtungen der Pflege, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und in Altenheimen und Seniorenresidenzen gilt beim Kontakt mit Bewohnern eine FFP2-Maskenpflicht - für Besucher und für das Personal. FFP2-Masken sind fortan auch im Gottesdienst zu tragen.
Alkoholverbot in Bayern präzisiert
Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) das seit Dezember geltende Alkoholverbot im öffentlichen Raum gekippt hatte, können Kommunen nun selbst die Plätze auf ihrem Gemeindegebiet definieren, auf denen der Konsum von Alkohol verboten sein wird.
Kontaktbeschränkungen für private Treffen gelten weiterhin
Auch weiterhin gilt die Regel: Private Treffen sind nur innerhalb des eigenen Hausstandes sowie mit maximal einer haushaltsfremden Person erlaubt. Die bayerische Bevölkerung ist dazu aufgerufen, die Anzahl der Haushalte, aus denen die Kontaktpersonen stammen, möglichst konstant und gering zu halten.
Nächtliche Ausgangssperre bleibt bestehen
Die bayernweit gültige Ausgangsbeschränkung bleibt weiterhin bestehen. Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nicht gestattet.
Ausnahmen sind nur aus triftigen Gründen gestattet, dazu zählen zum Beispiel:
- Notfälle oder medizinisch nicht aufschiebbare Behandlungen
- Arbeitswege
- die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
- die Betreuung von Menschen, die Unterstützung oder Pflege brauchen
- die Begleitung von Sterbenden
- die Versorgung von Tieren
Bewegungsradius bei einem Inzidenzwert von 200 eingeschränkt
Menschen, die in Corona-Hotspots leben, dürfen sich künftig nur noch 15 Kilometer weit von ihrem Wohnort weg bewegen. Diese Regelung gilt für Landkreise und Städte, die den 7-Tage-Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner überschreiten.
Mit der Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den eigenen Wohnort sollen Tagesausflüge unterbunden werden. Doch es gibt eine Reihe von Ausnahmen: Als "triftige Gründe" gelten etwa Arzt- und Gottesdienstbesuche, Einkaufen oder auch das Treffen mit einem anderen Hausstand.
Kitas bleiben geschlossen
Kindertageseinrichtungen, Krippen und Kindergärten bleiben geschlossen. Eine Notbetreuung für Eltern, die ihre Kinder nicht selbst betreuen können, wird eingerichtet. Im Jahr 2021 soll das Kinderkrankengeld für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil, bei Alleinerziehenden für 20 zusätzliche Tage gewährt werden und auch für pandemiebedingte Schließungen von Schule oder Kita gelten.
Einzelhandel: Geschäfte geschlossen, Click&Collect erlaubt
Läden und Geschäfte, die für den täglichen Bedarf nicht zwingend gebraucht werden, bleiben weiterhin geschlossen. Supermärkte, Getränkehandel und Wochenmärkte bleiben für die Lebensmittelversorgung geöffnet. Apotheken, Drogerien und Reformhäuser schließen ebenfalls nicht. Weitere Ausnahmen gelten zum Beispiel für Optiker, Hörgeräteakustiker, Abhol- und Lieferdienste, Auto- und Fahrradwerkstätten, die Post, Sanitätshäuser, Läden für Tierbedarf, Tankstellen und Banken.
Eine Lockerung für den Einzelhandel verkündete Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) am 6. Januar: Online-Bestellungen dürfen künftig im Laden abgeholt werden, dies war für Bayern bis dato verboten. Auch in Bibliotheken wird das Abholen von Büchern nach dem System "Click&Collect" ermöglicht.
Friseure und Tattoo-Studios bleiben geschlossen
Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege bleiben weiterhin geschlossen. Ausnahmen gibt es für medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio- und Ergotherapien und Logopäden und zum Beispiel medizinische Fußpflegen.
Gaststätten bleiben geschlossen, Abholung von Speisen möglich
Gaststätten, Restaurants und Kneipen bleiben ebenfalls geschlossen. Der Verzehr von Speisen vor Ort ist verboten. Speisen und Gerichte dürfen weiterhin bestellt und abgeholt oder nach Hause geliefert werden.
Betriebskantinen und Homeoffice
Der Betrieb von nicht öffentlich zugänglichen Betriebskantinen ist ausnahmsweise unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Verzehr von Speisen und Getränken vor Ort ist für die Betriebsabläufe zwingend erforderlich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist gewährleistet und der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorgelegt.
Aus der Schaltkonferenz zwischen den Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel am 19. Januar ging hervor, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause überall dort ermöglichen müssen, wo es die Tätigkeiten zulassen. Die Bayerische Staatsregierung appelliert an die Arbeitgeber, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Beschäftigten Homeoffice zu ermöglichen. In einer Mitteilung der Staatsregierung heißt es, "Anträgen von Beschäftigten des Freistaats Bayern auf Homeoffice soll grundsätzlich entsprochen werden."
Einreise aus Risikogebieten und Quarantäne
Der Ministerrat weist darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind. Wer aus einem ausländischen Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich testen lassen. Es gilt eine Quarantänepflicht für zehn Tage, außerdem gilt für Einreisende die Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung.
Der verpflichtende Coronatest zur Einreise kann entweder 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar danach erfolgen. Ein zweiter Test ist für die Verkürzung der bestehenden Quarantäneverpflichtung am fünften Tag nach Einreise erforderlich.
Nun kommt auch noch Steinmeier, den ich eigentlich gerne mag und fordert die Betriebe auf ins Homeoffice zu gehen. Die , die kein Homeoffice gemacht haben sind auch nicht an Corona erkrankt, also mehrheitlich gesehen. Wir müssten unsere Metzgereien und Lebensmittelläden schließen, damit die auch Homeoffice machen, oder❓ Manchmal kommt es mir so vor , dass Politiker das Hirn nicht einschalten, bevor sie reden. Ich bin kein Querdenker. Die gehören von mir als erstes mit 1000 Strafe für Ihre Gefährdung ohne Maske bestraft.
Ich lese nur, dass Sie gegen alles und auch kein Querdenker sind.
Alles offen lassen, damit die Zahlen steigen und das Gesundheitswesen überlastet wird in in Bergamo und New York?
In vielen anderen, auch europäischen Ländern haben wir einen deutlich stärkeren Lockdown.
Warum wird über Betreuungsgebühren gejammert? Die sollen erlassen werden aber der AG bzw der Staat soll weiterhin den Lohn zahlen - auch wenn gar nicht oder kaum gearbeitet wird.
Es wird immer nur gefordert aber was tut man denn, dass die Pandemie aufhört? Man geht in den Schnee und fährt Schlitten. Super, so schaffen wir es bestimmt die Zahlen gegen Null zu bekommen.
Mal nachgesehen wer die meisten Infekte hat? Das sind nicht die Senioren, das sind 15-59jährige. Genau die Gruppe die meint sie könne tun was sie will weil es für sie sowieso nicht tödlich endet und die geschenkte Freizeit für ihr Vergnügen nutzt.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1103904/umfrage/corona-infektionen-covid-19-in-deutschland-nach-altersgruppe/
„Achso, diese Altersgruppe umfasst über 50 MILLIARDEN Menschen.“
Kennen Sie den Unterschied zwischen Milliarden und Millionen nicht.
In dem Link
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1103904/umfrage/corona-infektionen-covid-19-in-deutschland-nach-altersgruppe/
steht klar, dass es sich um Daten aus Deutschland handelt.
Deutschland hat etwas über 80 Millionen Einwohner. Sie sprechen von 50 Milliarden.
Das Sie den Rest auch nicht verstanden haben, darauf gehe ich jetzt nicht ein.
Es gibt noch einen, der ähnliche nicht nachvollziehbar Kommentare hier von sich gibt.
(H…..)
Zur Absicherung:
Das Recht der Meinungsfreiheit steht jedem zu, egal wie groß der Blödsinn ist.
Auf die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) habe ich ausdrücklich hingewiesen.
Haben Sie das überlesen?
Und dieses Recht auf Meinungsfreiheit erlaubt mir auch Ihren Bericht als „Blödsinn“ zu bezeichnen!
Warum soll ich mir da jetzt nach Ihrer Ansicht „Gedanken über meine Aussagen“ machen?
Inkompetenz hat einen Namen, die Deutsche Regierung.
Egoismus ist Trumpf!
Hauptsache ich war beim Schlittenfahren!
usw.
Da ist es dann egal, ob die Kinder wieder in die Schule gehen können oder nicht. Ich kann es ja auch in die Notbetreuung stecken - auch wenn dann die Gesundheit gefährdet wird.
Sehr traurig alles....
Und dazu kommt dann auch noch die Tatsache, dass die Bestellung des Impfstoffes mit der höchsten Wirksamkeit und wenigsten Nebenwirkungen nicht in ausreichender Menge gemacht worden ist.
Was sollen denn alleinerziehende oder berufstätige Eltern tun? Da bleibt nur die Notbetreuung.
Die Regierung hat hier bisher komplett versagt im Schutz von den Alten. Der Einkauf von Impfstoff war ein Desaster und anstatt dass man mal sagt, ja wir haben geschlafen klopft man sich noch auf die Schulter und ist im Größenwahn dass man alles richtig gemacht hat.
Auch für Sie:
Das Virus wird von Mensch zu Mensch übertragen. Das heißt es müssen Kontakte zwischen den Menschen stattfinden damit das Virus übertragen werden kann.
Wirksamste Methode: Kontakte auf ein Minimum reduzieren.
Statt in Eigenverantwortung die Kontakte zu minimieren haben anscheinend einige nichts anderes zu tun als Vorgaben auszureizen und nach irgendwelche Schlupflöcher zu suchen.
Die ganzen Vorgaben bräuchten wir nicht, wenn ALLE, auch Sie, freiwillig die Kontakte auf ein Minimum reduzieren würden.
Schweden ist mit der Freiwilligkeit gescheitert!!!
jetzt dagegen sagt jeder es ginge nicht und steckt seine Kinder in die Notbetreuung....an die Gesundheit der Lehrer und Betreuer wird nicht gedacht, ebenso wenig an die des eigenen Kindes.
Die Zahlen werden zeigen, was dieses "Notbetreuung für alle auch ohne Not" bringen wird.