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Würzburg
Ab Inzidenzwert 200: So ermitteln Sie Ihren 15-Kilometer-Radius
In Corona-Hotspots soll der Bewegungsradius der Bewohner auf 15 Kilometer eingeschränkt werden. Wo darf man also noch hinfahren? Ein Online-Tool zeigt Ihnen Ihren Radius.
Mit der verschärften Regelung für Corona-Hotspots sollen Tagesausflüge verhindert werden.
Foto: Bernd Thissen, dpa | Mit der verschärften Regelung für Corona-Hotspots sollen Tagesausflüge verhindert werden.
Lisa Marie Waschbusch
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:53 Uhr

Bund und Länder haben sich jüngst auf die Verlängerung des Lockdowns bis 31. Januar geeinigt. Damit einhergehend soll eine Einschränkung des Bewegungsradius für Personen gelten, die in einem Corona-Hotspot wohnen. Steigt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt der Sieben-Tage-Inzidenzwert auf mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner, so sollen sich diese nur noch in einem Radius von 15 Kilometern um den eigenen Wohnort bewegen dürfen - wenn kein triftiger Grund vorliegt, das Haus zu verlassen.

Als triftige Gründe gelten beispielsweise Einkaufen gehen, der Besuch beim Arzt oder der Weg zur Arbeit. Touristische Ausflüge stellen keinen triftigen Grund dar und sollen damit verhindert werden. Zuletzt hatte der Besucheransturm in der Rhön für Diskussionen gesorgt.

Wer sich seinen 15-Kilometer-Radius anschauen möchte, der kann dies über den Kartenradiusrechner des Tools CalcMaps machen. Hierfür muss man lediglich seinen Wohnort in den Suchschlitz eingeben und den Radius im Kästchen darunter auf 15 Kilometer einstellen. Anschließend zeichnet sich automatisch ein blauer Kreis um den Wohnort (mit einem roten Punkt gekennzeichnet). Es handelt sich jedoch lediglich um einen Richtwert, da der 15-Kilometer-Radius nicht ab der eigenen Haustür gemessen wird, sondern ab der Grenze der jeweiligen politischen Gemeinde, in der man wohnt.

Gibt man in den Kartenradiusrechner bei CalcMaps seinen Wohnort, hier beispielsweise die Domstraße in Würzburg, ein, zeigt das Tool einem den 15-Kilometer-Radius an, innerhalb dessen man sich noch bewegen dürfte.
Foto: Screenshot: Lisa Marie Waschbusch | Gibt man in den Kartenradiusrechner bei CalcMaps seinen Wohnort, hier beispielsweise die Domstraße in Würzburg, ein, zeigt das Tool einem den 15-Kilometer-Radius an, innerhalb dessen man sich noch bewegen dürfte.

Mit dem Tool lassen sich auf einen Blick die Orte erkennen, die im Falle der verschärften Corona-Regelung noch besucht werden können. Allerdings kann es auch hier eine Sonderregel geben: Ministerpräsident Markus Söder erklärte am Freitag, dass Landkreise oder Städte, in denen der Inzidenzwert bei über 200 liegt, Ausflüge in ihr Gebiet untersagen können. So könnte beispielsweise der Landkreis Rhön-Grabfeld - läge sein Inzidenzwert bei über 200 - Besuche aus anderen Landkreisen verbieten, auch wenn diese einen Inzidenzwert unter 200 hätten und für sie somit die 15-Kilometer-Regel nicht gelten würde.

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  • klafie
    Wir haben einen Hinweis zu Ihrem Kommentar: Ein entsprechendes Foto ist uns nicht bekannt. Bitte Behauptung mit seriöser Quelle belegen.
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  • Doedi.wue
    Beleidigend.
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  • georg-ries@web.de
    zudem liegen die 200er Städte und Kreise ca 100 km von uns entfernt. Aber man kann auch als Nichtbetroffener das berühmte Haar suchen....
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  • al-holler@t-online.de
    schade, dass nur ein like möglich ist!!
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  • Hans15
    Dublette.
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  • Hans15
    Dublette.
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  • Hans15
    @hentinger

    Haben Sie eigentlich schon mitbekommen, dass ein Haushalt sich nur mit einer weiteren Person treffen kann.

    Wie sollen sich da

    „die 1,5 Millionen Münchner auch bei noch so hohem Inzidenzwert nach herzenslust bei allerlei Gelegenheiten gegenseitig begegnen.“

    Nehmen wir an, Sie wohnen in einem kleinen Ort mit 100 Bewohnern zusätzlich zu Ihrem Haushalt. Dann dürfen Sie sich mit den anderen 99 Bewohnern nicht gleichzeitig treffen.

    Wohnen Sie aber in München, dann dürfen Sie sich gleichzeitig nicht mit den anderen 1.499.999 Personen treffen.

    Jetzt verstanden?
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  • Hans15
    @hentinger

    Sie argumentieren schon wieder mit Behauptungen die ich gar nicht geschrieben habe!!!

    Siehe meinen Kommentar vom 03.01.

    https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/dr-helds-corona-tagebuch-anfragen-aus-den-nachbarlaendern-art-10547726
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  • georg-ries@web.de
    ist es wirklich so eine Zumutung sich deutlich unter 15 km zu bewegen? Dann erübrigen sich die Fragen eines Franken.... zwinkern
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    Sie schreiben selbst, dass das Tool nur einen Richtwert liefern kann, da es nur einen kreisrunden Ausschnitt um einen bestimmten Punkt liefert! Für Privatzwecke mag es wohl geeignet bei richtigen Gebrauch (Ansetzung des Punktes an den Gemeindegrenzen) aber für amtliche Zwecke ist es nicht geeignet.

    Jetzt würde mich interessieren wie die in Streitfällen nachgeprüft werden soll ob die Abstände eingehalten wurden? Sicher nicht mit Hilfe dieses Tools.
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