Bund und Länder haben sich jüngst auf die Verlängerung des Lockdowns bis 31. Januar geeinigt. Damit einhergehend soll eine Einschränkung des Bewegungsradius für Personen gelten, die in einem Corona-Hotspot wohnen. Steigt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt der Sieben-Tage-Inzidenzwert auf mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner, so sollen sich diese nur noch in einem Radius von 15 Kilometern um den eigenen Wohnort bewegen dürfen - wenn kein triftiger Grund vorliegt, das Haus zu verlassen.
Als triftige Gründe gelten beispielsweise Einkaufen gehen, der Besuch beim Arzt oder der Weg zur Arbeit. Touristische Ausflüge stellen keinen triftigen Grund dar und sollen damit verhindert werden. Zuletzt hatte der Besucheransturm in der Rhön für Diskussionen gesorgt.
Wer sich seinen 15-Kilometer-Radius anschauen möchte, der kann dies über den Kartenradiusrechner des Tools CalcMaps machen. Hierfür muss man lediglich seinen Wohnort in den Suchschlitz eingeben und den Radius im Kästchen darunter auf 15 Kilometer einstellen. Anschließend zeichnet sich automatisch ein blauer Kreis um den Wohnort (mit einem roten Punkt gekennzeichnet). Es handelt sich jedoch lediglich um einen Richtwert, da der 15-Kilometer-Radius nicht ab der eigenen Haustür gemessen wird, sondern ab der Grenze der jeweiligen politischen Gemeinde, in der man wohnt.
Mit dem Tool lassen sich auf einen Blick die Orte erkennen, die im Falle der verschärften Corona-Regelung noch besucht werden können. Allerdings kann es auch hier eine Sonderregel geben: Ministerpräsident Markus Söder erklärte am Freitag, dass Landkreise oder Städte, in denen der Inzidenzwert bei über 200 liegt, Ausflüge in ihr Gebiet untersagen können. So könnte beispielsweise der Landkreis Rhön-Grabfeld - läge sein Inzidenzwert bei über 200 - Besuche aus anderen Landkreisen verbieten, auch wenn diese einen Inzidenzwert unter 200 hätten und für sie somit die 15-Kilometer-Regel nicht gelten würde.
Haben Sie eigentlich schon mitbekommen, dass ein Haushalt sich nur mit einer weiteren Person treffen kann.
Wie sollen sich da
„die 1,5 Millionen Münchner auch bei noch so hohem Inzidenzwert nach herzenslust bei allerlei Gelegenheiten gegenseitig begegnen.“
Nehmen wir an, Sie wohnen in einem kleinen Ort mit 100 Bewohnern zusätzlich zu Ihrem Haushalt. Dann dürfen Sie sich mit den anderen 99 Bewohnern nicht gleichzeitig treffen.
Wohnen Sie aber in München, dann dürfen Sie sich gleichzeitig nicht mit den anderen 1.499.999 Personen treffen.
Jetzt verstanden?
Sie argumentieren schon wieder mit Behauptungen die ich gar nicht geschrieben habe!!!
Siehe meinen Kommentar vom 03.01.
https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/dr-helds-corona-tagebuch-anfragen-aus-den-nachbarlaendern-art-10547726
Jetzt würde mich interessieren wie die in Streitfällen nachgeprüft werden soll ob die Abstände eingehalten wurden? Sicher nicht mit Hilfe dieses Tools.