Die Kitas in Bayern bleiben bis zum 31. Januar geschlossen. Für Kinder, bei denen die Eltern keinerlei andere Betreuungsmöglichkeit haben, wird eine Notbetreuung eingerichtet. Wer diese in Anspruch nehmen möchte, muss dies vorher anmelden, damit die Einrichtungen reagieren und ausreichend Personal zur Verfügung stellen können. Wo immer möglich, sollen Kinder zu Hause bleiben. "Uns ist bewusst, dass wir ihnen hiermit viel abverlangen. Es geht nun jedoch darum, die Infektionszahlen nicht weiter in die Höhe zu treiben", sagt die bayerische Familienministerin Carolina Trautner (CSU). Was gilt genau? Und wie sollen sich Eltern jetzt verhalten? Die wichtigsten Fragen beantworten das bayerische Familienministerium sowie – aus der Praxis – Claudia Schlör, Leiterin des Haus für Kinder St. Hildegard in Würzburg, und Alexandra Braungart, Leiterin des Kindergartens St. Kilian in Schweinfurt.
Offen oder geschlossen - was gilt für Kitas im Lockdown?
Familienministerium: Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen, den aktuellen Lockdown vorerst bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern. Der Bayerische Ministerrat hat daher am 6. Januar beschlossen, neben den Schulen auch die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen geschlossen zu halten, wobei – wie bislang auch – eine Notbetreuung zulässig bleibt.
Wer kann die Notbetreuung nutzen?
Familienministerium: Es gibt einen Notbetrieb für Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen. Anders als im Frühjahr haben wir diesmal darauf verzichtet, spezielle Berufsgruppen festzulegen, die zur Notbetreuung berechtigen. Das heißt, allen Eltern, die gar keine andere Möglichkeit haben, können ihre Kinder weiterhin in den Kindertageseinrichtungen betreuen lassen.
Claudia Schlör: Den Appell aus München, wenn machbar, die Kinder zu Hause zu lassen, habe ich an alle Familien in unseren beiden Einrichtungen weitergegeben. Am Montag kamen etwa 40 Prozent der Kinder zu uns in die Notbetreuung. Die Aussagen des Sozialministeriums dazu sind etwas schwammig: Es soll keiner kommen, aber es darf jeder kommen.
Alexandra Braungart: Wenn beide Eltern erwerbstätig sind, dürfen die Kinder kommen. Aber die Eltern sind sehr diszipliniert und wechseln sich in der Betreuung zu Hause ab. Bei uns sind von 70 Kindergartenkindern am Montag zehn zur Betreuung gekommen. In der Krippe waren vier von 25 Kindern da.
Wie unterscheidet sich in der Kita die Notbetreuung vom normalen Betrieb?
Familienministerium: Die Kinder müssen in festen Gruppen betreut werden, die Erzieher tragen Mund-Nasen-Bedeckungen, offene Konzepte können aktuell nicht durchgeführt werden.
Schlör: Jede Einrichtung muss selbst entscheiden, wie sie den Notbetrieb gestaltet. Wir arbeiten mit sehr kleinen Gruppen aus möglichst nicht mehr als fünf Familien, damit wir im Falle einer Infektion die Kontakte besser nachverfolgen können.
Braungart: Bei uns gibt es eine Notgruppe, der Rest des Personals arbeitet im Homeoffice. Sie erarbeiten neue Konzepte und kümmern sich um Organisatorisches. Für die Kinder ist der Unterschied schon bemerkbar: Es fehlen Spielpartner und Freunde.
Gibt es Alternativen zur Betreuung in der Kita?
Familienministerium: Wir erlauben ähnlich wie im Frühsommer wechselseitige, privat organisierte, feste und unentgeltliche Eltern-Betreuungsgruppen mit Kindern aus höchstens zwei Hausständen. Diese wechselseitige Betreuung ist auch mit den Großeltern möglich. Und schließlich hat der Bund die Möglichkeit geschaffen, zusätzliche Kinderkrankentage in Anspruch zu nehmen, wenn man sein Kind daheim betreut: pro Elternteil bis zu zehn zusätzliche Tage, für Alleinerziehende bis zu 20 Tage.
Dürfen Kitas die Stundenzahl kürzen?
Familienministerium: Kindertageseinrichtungen dürfen die Betreuungszeiten kürzen, sofern es beispielsweise coronabedingt an Personal mangelt. Dies wirkt sich nicht negativ aus, solange die Reduzierung der Stundenzahl der Corona-Pandemie geschuldet ist.
Darf mein Kind bei Schnupfen, Halsweh und Co. in die Notbetreuung?
Familienministerium: Die Notbetreuung kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn das Kind keine Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit aufweist, das Kind nicht in Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person steht oder seit dem Kontakt 14 Tage vergangen sind und das Kind keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegt.
Schlör: Die Kinder dürfen mit leichten Symptomen wie Schnupfen in die Kita kommen. Wir beobachten die Kinder genau und die Eltern müssen auf jeden Fall erreichbar sein.
Sollen Eltern ihre Kinder auch nur tageweise zu Hause lassen?
Familienministerium: Eltern sollten ihre Kinder im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, selber betreuen.
Braungart: Auch einzelne Tage zu Hause können etwas bringen. Denn erstens kann es passieren, dass gerade an jenem Tag, an dem ein Kind nicht die Kita besucht, es dort zu einem Corona-Ausbruch kommt. Dann könnte dieses Risiko rechtzeitig erkannt werden und das Kind auch am nächsten Tag zu Hause bleiben. Zweitens erleichtert jedes Kind, das nicht in die Kita kommt, die Betreuung der anderen Kinder.
Werden bei den Erziehern schon Schnelltests eingesetzt?
Familienministerium: Die konkrete Verwendung und Durchführung von Schnelltestungen liegt in der Verantwortlichkeit der Einrichtungen. In Bayern können sich aber auch weiterhin wie bisher schon alle Beschäftigten der Kitas jederzeit kostenlos auch ohne akute Symptomatik bei einem Arzt ihres Vertrauens testen lassen.
Schlör: Schnelltests stehen uns noch nicht zur Verfügung. Aber wir können uns im Testzentrum der Stadt Würzburg jederzeit kostenlos testen lassen. Die Stadt Würzburg empfiehlt allen Erziehern, davon auch Gebrauch zu machen.
Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn ich aufgrund der Betreuung meines Kindes nicht arbeiten kann?
Familienministerium: Informationen hierzu findet man auf der Website des Bayerischen Familienministeriums unter „Elternhilfe Corona". Dort gibt es auch den Online-Antrag, den der Arbeitgeber oder der Selbstständige stellen muss, sowie den Vordruck "Keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit", der vom Arbeitnehmer oder dem Selbstständigen auszufüllen ist.
Es ist wie bei den Schulen, jeder darf kommen, da es keinerlei Einschränkungen gibt. Den Lockdown könnten wir uns eigentlich sparen, denn es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Zahlen anziehen, insbesondere, wo doch die Mutation es besonders auf Kinder abgesehen hat.
Mir ist sogar zu Ohren gekommen, dass es Lehrer gibt, die Schüler gezielt "anwerben" obwohl eine Betreuung durch Eltern möglich wäre....da fehlen mir dann doch die Worte.
Schlichtweg verantwortungslos....
Von daher ist die Notbetreuung unverantwortlich und die Eltern, die sie ohne wirkliche Not nutzen - und das ist die deutliche Mehrheit - sollten endlich ihren Kopf anschalten und verstehen, dass sie damit dem Lockdown schaden.
Es ist wie bei den Schulen, jeder darf kommen, da es keinerlei Einschränkungen gibt. Den Lockdown könnten wir uns eigentlich sparen, denn es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Zahlen anziehen, insbesondere, wo doch die Mutation es besonders auf Kinder abgesehen hat.
Mir ist sogar zu Ohren gekommen, dass es Lehrer gibt, die Schüler gezielt "anwerben" obwohl eine Betreuung durch Eltern möglich wäre....da fehlen mir dann doch die Worte.
Schlichtweg verantwortungslos....