Bislang galten doppelt gegen Corona Geimpfte als vollständig geimpft. Ab diesem Samstag, 1. Oktober, treten jedoch Neuerungen des Infektionsschutzgesetzes in Kraft: Ein vollständiger Impfschutz liegt dann erst nach der dritten Dosis vor. Welche Folgen hat das? Was ändert sich in Privat- und Berufsleben? Und welche Regeln gelten künftig für Genesene? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wer gilt ab 1. Oktober als vollständig geimpft?
Ab 1. Oktober 2022 liegt ein vollständiger Impfschutz gegen das Coronavirus laut Bundesgesundheitsministerium nur noch nach drei Einzelimpfungen vor. Dabei muss die letzte Impfung mindestens drei Monate nach der zweiten erfolgt sein.
Ebenfalls als vollständig geimpft gilt, wer zwei Einzelimpfungen erhalten hat und nachweislich mit Sars-CoV-2 infiziert war. Fand die Infektion dabei vor der ersten Impfung statt, muss das mit einem positiven Antikörpertest nachgewiesen werden. Eine Corona-Infektion vor oder nach der zweiten Impfung ist mit einem PCR-Test zu belegen – dabei müssen seit der Testung 28 Tage vergangen sein.
Wie lange gilt man als zweifach Geimpfter und Genesener als vollständig geimpft?
Die Grundimmunisierung – durch drei Impfungen oder durch zwei Impfungen und eine Sars-CoV-2-Infektion – "unterliegt aktuell keiner zeitlichen Befristung", so eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums. "Hierzu wird die wissenschaftliche Erkenntnislage fortwährend ausgewertet." Der reine Genesenenstatus ohne ergänzende Impfungen sei jedoch nach wie vor zeitlich befristet. Er gilt in Deutschland 90 Tage lang.
Wie viele Menschen sind bundesweit von der Neuregelung betroffen?
Nach den aktuellen Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums sind mittlerweile 63,5 Millionen Menschen (Stand 27. September 2022) und somit 76,3 Prozent der Gesamtbevölkerung grundimmunisiert – das heißt aktuell noch zweifach geimpft. Insgesamt 51,7 Millionen Menschen haben eine oder zwei Auffrischungsimpfungen erhalten. Daraus folgend haben fast zwölf Millionen Geimpfte noch keinen Booster erhalten und verlieren zum 1. Oktober ihren Status als vollständig geimpft.
Wie viele Menschen sind in Unterfranken bisher drei Mal geimpft?
In der Region sind nach Angaben der Regierung von Unterfranken insgesamt 996.259 Menschen (75,6 Prozent) zweifach geimpft (Stand 26. September 2022). Eine Auffrischimpfung erhalten haben 799.865 Personen (60,7 Prozent). Das heißt: Von der Änderung des Impfstatus ab 1. Oktober könnten unterfrankenweit fast 200.000 Menschen betroffen sein.
Allerdings weist Regierungssprecher Johannes Hardenacke darauf hin, dass die Zahlen "nur mit Einschränkungen aussagefähig" seien. Der Grund: Impfungen würden nach Ort der Impfung und nicht nach Wohnort registriert, Betriebsimpfungen seien nicht enthalten. Und bei den Krankenhäusern werde statistisch nicht zwischen erstem und zweitem Booster unterschieden, bei Ärzten und Impfzentren hingegen schon. Zudem seien Genesenen-Impfungen teilweise als erste Auffrischung gezählt.
Was ändert sich mit den neuen Regeln zum vollständigen Impfschutz im Privat- und Berufsleben?
Mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes ab Oktober gelten bundesweit sogenannte "Basis-Schutzmaßnahmen", wie eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr, in Praxen sowie eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen und für ambulante Pflegedienste. Darüber hinaus können die Länder bei einer Verschärfung der Corona-Lage weitere Maskenpflichten vorschreiben, etwa in öffentlich zugänglichen Innenräumen, in Schulen oder im ÖPNV.
Schärfere Maßnahmen wie Lockdowns oder Betriebs- und Schulschließungen soll es jedoch nicht mehr geben. Und auch strenge Zugangsbeschränkungen nach der 2G- oder 2G-Plus-Regel sind derzeit nicht angedacht. Der Impfstatus ist daher – zumindest momentan – in weiten Teilen des privaten und beruflichen Lebens nicht mehr relevant.
Allerdings: Für Beschäftigte im Gesundheitswesen besteht nach wie vor eine Impfpflicht. Eigentlich müssen sie ab 1. Oktober drei Einzelimpfungen vorweisen können, um als vollständig geimpft zu gelten. Bayern will diese Vorgabe jedoch freizügig auslegen: Die verschärften Anforderungen sollen nur für Neueinstellungen gelten, für bestehendes Personal bleibt laut Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) "alles beim Alten".
Welche Empfehlungen gibt es zur dritten Impfung?
Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat vergangene Woche ihre Impfempfehlung aktualisiert. Demnach wird allen Personen ab zwölf Jahren "grundsätzlich eine Auffrischimpfung (dritte Impfung) empfohlen, vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff". In der Regel sollte dieser Booster sechs Monate nach der Grundimmunisierung oder nach einer Corona-Infektion erfolgen.
Mit welchem Impfstoff sollte der Booster erfolgen?
Bei der Auffrischungsimpfung rät die Stiko klar zu einem der an Omikron angepassten bivalenten mRNA-Impfstoffe – egal ob es sich um einen an die Variante BA.1 oder an BA.4/5 angepassten Impfstoff handele. Bivalent bedeutet dabei, dass zwei Komponenten berücksichtigt sind: Die Präparate enthalten also sowohl die mRNA des ursprünglichen Typs von Sars-CoV-2, als auch die der Omikron-Sublinie.
Angepasste Impfstoffe können so laut Stiko im Vergleich zu den bisherigen mRNA-Impfstoffen eine verbesserte Antikörperantwort gegenüber verschiedenen Omikron-Varianten auslösen und schützen zugleich vor dem ursprünglichen Coronavirus.
Wem wird eine vierte Impfung empfohlen?
Eine vierte Impfung empfiehlt die Stiko für Menschen ab 60 Jahren, für Risikopatienten sowie für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen. Dabei sollte auch der zweite Booster "vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff" erfolgen – und zwar sechs Monate nach der letzten Impfung oder einer durchgemachten Sars-CoV-2-Infektion.
"Wenn man älter als 60 Jahre ist, sollte man vier Kontakte mit dem Coronavirus gehabt haben", riet auch der Würzburger Virologe Prof. Lars Dölken im Gespräch mit dieser Redaktion Anfang September. Gemeint seien damit drei Impfungen und eine Infektion oder vier Impfungen. Und: "Wenn man sich zum vierten Mal impfen lässt, sollte man den angepassten Impfstoff verwenden".
Bei besonders gefährdeten Personen wie hochbetagten Senioren oder Menschen mit einer Immunschwäche kann laut Stiko nach dem vierten Kontakt mit Sars-CoV-2 sogar noch eine weitere Impfdosis sinnvoll sein. Allerdings sollte die Entscheidung für eine möglicherweise fünfte Impfung nur nach ärztlicher Beratung getroffen werden.
Wann begreifen Herr Karl Lauterbach und Co eigentlich so langsam, dass das Virus immer bei uns bleiben wird, eine neue Grippenart. Wieviel Menschen starben eigentlich im letzten Jahr ohne Corona? Oder an Grippenviren - davon ließt man gar nichts mehr! Mein Gott, hört endlich auf mit dem Impfmaraton-Gejamere. Jeder ist sich seines Glückes selbst der Schmied, auch was seine eigene Gesundheit betrifft.
Sicher? Vertreten Sie somit auch die längst überholte These einer Krebspersönlichkeit? Ja, Risikofaktor können hier ZUM TEIL selbst beeinflusst werden, aber wollen Sie genau ihre Behauptung zum Beispiel an Krebs erkrankten ins Gesicht sagen?
Welchen, die zum Beispiel sich immer gesund ernährt haben, nie geraucht, kein Übergewicht?
Ich hoffe für Sie von Herzen, dass Ihnen nicht ein entsprechendes Schicksal widerfährt.
Übrigens, genau jene Menschen, jung, gesundheitlich fit, in der Mitte ihres Lebens, ach ja Frauen, trifft exakt LongCovid so hart.
Und kleiner Side note: Warum haben Sie sich gerade zum 4. mal mit einem Impfstoff impfen lassen, der eigentlich schon nahezu als überholt angesehen werden kann? Jetzt gibt es den auf die Situation angepassteren. Jeder ist seines Glückes Schmied?