"Bayern wird dem neuen Infektionsschutzgesetz im Bundesrat nicht zustimmen", sagt Florian Streibl, Fraktionschef der Freien Wähler im Landtag auf Nachfrage dieser Redaktion. An diesem Freitag, 16. September, soll die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erarbeitete Neuregelung in der Länderkammer endgültig beschlossen werden.
Die Freien Wähler stoßen sich vor allem an zwei Punkten in dem neuen Gesetz: So sei darin noch immer die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen festgeschrieben. "Eine Vorgabe, die längst aus der Zeit gefallen ist", wie Streibl findet – und die in Bayern künftig nur noch bei Neueinstellungen durchgesetzt werden soll. Zudem beharre der Bund weiter auf einer Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr: "Deutschland ist das einzige Land in ganz Europa, das dies noch tut."
Auch Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) teilt die Kritik: "Dieses Gesetz ist im Kern ungenügend", findet er. Trotzdem hätte sich Holetschek vorstellen können, im Bundesrat unter Protest zuzustimmen: "Denn wir brauchen eine Rechtsgrundlage, auf der wir unsere bayerische Corona-Verordnung machen können", erklärt er. In der Bewertung des Gesetzes sei sich die Bayern-Koalition aus CSU und Freien Wählern aber einig.
So wird sich Bayern bei der Abstimmung im Bundesrat wohl enthalten – was letztlich egal ist, denn das Gesetz dürfte in der Länderkammer auch so eine Mehrheit finden. Was zu der Frage führt, wie die in der Bayern-Koalition ungeliebten Berliner Vorgaben im Freistaat dann umgesetzt werden sollen.
Bundesweiter "Basisschutz": Welche Maskenpflicht ab 1. Oktober auch in Bayern gilt
Klar ist, dass ab 1. Oktober auch in Bayern die bundesweit geltenden "Basis-Schutzmaßnahmen" greifen: Dazu gehören vor allem die FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr, jedoch nicht mehr in Flugzeugen, eine FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen und "Praxen aller Heilberufe", sowie eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen und für ambulante Pflegedienste. Ausgenommen sind hier nur behandelte oder gepflegte Personen.
Darüber hinaus können die Länder nach dem Gesetz weitere Maskenpflichten vorschreiben – vor allem in öffentlich zugänglichen Innenräumen, in Schulen oder im ÖPNV. Geht es nach den Freien Wählern, wird Bayern diese Möglichkeiten jedoch nicht nutzen: Solange keine neue gefährliche Corona-Variante kommt, "weiß doch jeder inzwischen selbst, wie er sich schützen kann", findet Fraktionschef Streibl.
Maskenpflicht im ÖPNV? CSU und Freie Wähler sind hier noch uneinig
Selbst im ÖPNV würden die Freien Wähler die Maske gerne abschaffen: "Mit Maske in der U-Bahn zum Oktoberfest und dann ohne Maske ins Festzelt – das ist doch grotesk", kritisiert der Freie Wähler. CSU-Mann Holetschek will dagegen im ÖPNV an einer Maskenpflicht festhalten: In ein Festzelt oder eine Gaststätte gehe man schließlich freiwillig, den ÖPNV müssten aber viele Menschen nutzen, argumentiert er. Eine fixe Maskenpflicht in Gaststätten, Theatern oder Kinos will aber auch Holetschek nicht: "Wir werden dafür auch nicht irgendeinen Grenzwert fixieren."
Bei schwerer Corona-Welle wieder Masken in Gaststätten, Kinos, Theatern?
Sollte es im Winter wirklich zu einer schweren Corona-Welle kommen, "muss man aus der Lage heraus entscheiden, ob das Gesundheitssystem gefährdet ist", erklärt der Gesundheitsminister. Dabei helfen sollen unter anderem Abwasser-Untersuchungen auf erhöhte Konzentrationen an Corona-Viren. Auch dann könnte eine erweiterte Maskenpflicht jedoch zuerst dort greifen, wo man hingehen muss – etwa in Behörden.
Bayerns Koalitionsregierung will wohl erst am 27. September eine neue bayerische Corona-Verordnung beschließen, die dann auch die Frage der ab 1. Oktober geltenden Maskenpflichten endgültig klären soll: "Wir werden uns rechtzeitig zusammensetzen und eine Einigung finden", hofft Streibl.