Was wird aus der Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Altenheimen? Sie gilt seit Mitte März und läuft noch bis Jahresende – wenn sie nicht vorzeitig der Bundesrat bei seinen Beratungen zum Infektionsschutz an diesem Freitag kippt. Folglich müssten auch die unterfränkischen Einrichtungen zum 1. Oktober den Impfstatus ihres Personals erneut überprüfen. Eigentlich.
Forderungen nach sofortiger Aussetzung der Teil-Impfpflicht
Denn dann gilt nur noch als vollständig geimpft, wer eine Drittimpfung (Booster) nachweisen kann, oder alternativ eine bestätigte Infektion. Den Heimen und Kliniken droht damit neuer bürokratischer Aufwand – weshalb die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ein sofortiges Aussetzen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht fordert.
Vorstandvorsitzender Gerald Gaß appelliert an die Bundesländer, dem bayerischen Sonderweg zu folgen. Am Wochenende hat Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) bekannt gegeben, dass nur bei Neueinstellungen eine Drittimpfung oder Genesung verlangt wird – nicht jedoch für Personal, das bereits in Kliniken oder Heimen beschäftigt ist. Dazu zählen auch Auszubildende.
Holetschek kritisiert einmal mehr die Berliner Ampel, spricht von "realitätsferner Linie der Bundesregierung". Schon in der Umsetzung seit März hat Bayern die Impflicht ins Leere laufen lassen und auf Zeit gespielt. Bußgelder oder Betretungsverbote mangels Impfnachweis gab es nicht. Und auch den Zwangsbooster will man nun umgehen.
Holetschek fordert vom Bund ebenfalls einen Stopp der Impfpflicht, die zum 31. Dezember sowieso ausläuft. Ihre Einführung hatte die CSU im Dezember 2021 noch mitbeschlossen.
Holetschek: Verschärfte Impfpflicht nur bei Neueinstellungen
Dem Gesundheitsminister ist klar, dass der Freistaat die Nachweispflichten nicht selbst aussetzen kann. "Da von der Ampel keine schnelle und sinnvolle Lösung zu erwarten ist, habe ich die Rechtslage eingehend prüfen lassen", so Holetschek in einer Mitteilung. Ergebnis: Die zum 1. Oktober verschärften Anforderungen gelten in Bayern eben nur für Neueinstellungen, für bestehendes Personal "bleibt alles beim Alten".
Es müssten also lediglich zwei Impfungen oder eine Impfung und eine überstandene Infektion nachgewiesen werden. Der Minister spricht von einer "massiven Entlastung für Betroffene, Einrichtungen, Unternehmen und Gesundheitsämter."
Erleichterung über bayerischen Weg in unterfränkischen Einrichtungen
Tatsächlich sind die Träger von Senioren- und Pflegeheimen in Unterfranken erleichtert über die freizügige bayerische Auslegung. Sie ächzen ohnehin unter einer ausufernden Bürokratie und einem deutlich gestiegenen Aufwand durch die Pandemie.
Doch obwohl der Freistaat die Impfpflicht in den Einrichtungen nicht ernsthaft umgesetzt hat: Allein durch den Beschluss und die unsichere Rechtslage habe man einzelne Pflegekräfte durch Kündigung verloren, klagten Vertreter unterfränkischer Heimträger am Montag vor der Presse. Außerdem seien Küchen-, Reinigungspersonal oder Techniker teilweise in andere Branchen gewechselt. Auszubildende für den Pflegeberuf habe man in den letzten Monaten auch wegen der Impfpflicht kaum mehr gefunden, berichtet Georg Sperrle, Geschäftsführer der Caritas-Alteneinrichtungen in Unterfranken.
Eine sofortige Aufhebung der Impfpflicht fordert auch der Bundesverband kommunaler Senioren- und Behinderteneinrichtungen. Dessen Vorsitzender Alexander Schraml, über das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg verantwortlich für sieben Seniorenzentren: "Die Impfpflicht bringt nichts, schreckt ab und ist eine Diskriminierung von Pflegekräften." Der Verband hatte sich wie die meisten Heime, Kliniken und Träger von Anfang an gegen eine rein einrichtungsbezogene Impfpflicht gewehrt.