Politikerinnen und Politiker werben aktuell für die Corona-Auffrischungsimpfung sechs Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung - und zwar für alle Bürgerinnen und Bürger. Die Ständige Impfkommission (Stiko) aber sorgt sich, dass dann besonders gefährdete Patientinnen und Patienten die dritte Impfung vielleicht nicht rechtzeitig erhalten. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur sogenannten Booster-Impfung im Überblick.
Wer bekommt die Booster-Impfung?
Die dritte Corona-Impfung soll allen deutschen Bürgerinnen und Bürgern über zwölf Jahren zugänglich gemacht werden. Das haben die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am 5. November beschlossen. Einen entsprechenden Folgebeschluss hat die Bayerische Staatsregierung am 9. November getroffen. Der Grund für die Empfehlung der Auffrischungsimpfung ist die Erkenntnis, dass das Antikörperniveau gerade bei Risikopatientinnen und -patienten sowie älteren Menschen sechs Monate nach der zweiten Corona-Impfung nachlässt.
Was sagt die Ständige Impfkommission zur Drittimpfung?
Obwohl nach dem Beschluss der Gesundheitsminister alle Bürgerinnen und Bürger die Booster-Impfung bekommen können, empfiehlt die Stiko sie aktuell explizit nur für Menschen mit Immunschwäche, für Menschen ab 70 Jahren, für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Pflegeeinrichtungen sowie für medizinisches Personal und Pflegepersonal (Stand Oktober 2021). In einer Stellungnahme vom 8. November erklärt die Stiko, dass es wichtig sei, bei der Verabreichung des Booster-Impfstoffs zunächst die Risikogruppen zu erreichen. "Durchbruchsinfektionen führen bei alten Menschen häufiger als bei Jüngeren zu einer schweren Erkrankung, die eine intensivmedizinische Behandlung notwendig macht. Deshalb ist ein zielgerichtetes Vorgehen für die Durchführung von Auffrischimpfungen sinnvoll und erforderlich", heißt es wörtlich in der Stiko-Stellungnahme.
Wo wende ich mich hin, um einen Termin für die Drittimpfung zu bekommen?
Bayerns Bürgerinnen und Bürger können sich auch weiterhin bei Hausärztinnen und -ärzten, teilweise bei Fachärzten und bei Betriebsärzten kostenlos drittimpfen lassen. In aktiven Impfzentren läuft der Impfbetrieb normal weiter; jene Impfzentren in Bayern, die erst vor wenigen Wochen deaktiviert wurden, sollen wieder hochgefahren werden. Dann sollen wöchentlich 2000 Impfungen pro 100 000 Einwohner verabreicht werden können. So steht es im Bericht aus der Bayerischen Kabinettssitzung vom 9. November.
Werden die Bürgerinnen und Bürger darüber informiert, wann sie sich impfen lassen können?
Alle Personen über 60 Jahre bekommen in Bayern von ihrer Kreisverwaltungsbehörde eine direkte Information über die Bedeutung einer Auffrischungsimpfung. Dies hat das Bayerische Gesundheitsministerium angekündigt. Ein Impftermin ist mit diesem Schreiben aber nicht verbunden.
Ab wann ist das "Boostern" möglich?
Voraussetzung für die Booster-Impfung ist eine bestehende Grundimmunisierung. Wer die Auffrischungsimpfung haben will, muss in der Regel nachweisen, dass er bereits seit sechs Monaten vollständig geimpft ist. Dies gilt so jedenfalls für Menschen, die mit den mRNA-Impfstoffen von Biontech und Moderna geimpft worden sind. Personen, die mit dem Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson grundimmunisiert worden sind, können schon früher als andere eine Booster-Impfung bekommen. Bei ihnen kann die Auffrischungsimpfung bereits vier Wochen nach der Erstimpfung erfolgen, unabhängig vom Alter und der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe. Im Zweifelsfall sollten Patientinnen und Patienten sich von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin beraten lassen.
Mit welchem Impfstoff sollte eine Auffrischungsimpfung erfolgen?
Die Booster-Impfung sollte mit einem mRNA-Impfstoff von Biontech oder Moderna erfolgen - unabhängig davon, welche in der EU zugelassenen Impfstoffe zuvor genutzt wurden. Dies gilt laut Stiko auch für den Fall, dass bei der Erst- und Zweitimpfung verschiedene Impfstoffe verwendet wurden.
Darf die Booster-Impfung gleichzeitig mit einer Grippeimpfung verabreicht werden?
Ja. Laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission muss zwischen der Verabreichung einer Corona-Impfung und einer Grippeimpfung kein Impfabstand von 14 Tagen eingehalten werden.
Alle Verantwortlichen gehören mit Schimpf- und Schande aus dem Land gejagt. Wir haben eine endlose Diskussion über zu niedrige Impfquoten. Der Bedarf für Auffrischungsimpfungen ist seit Monaten absehbar.
Und wenn man dann eine Impfung braucht, bekommt man nirgends eine …
Wenn wir aus dieser Pandemie etwas lernen wollen – dann sollte es die Erkenntnis sein, dass die durchschnittlichen Politiker-Knalltüten vollkommen überfordert und daher absolut ungeeignet sind, hier irgendwelche Entscheidungen zu treffen. Zu lahm, zu inkonsequent, zu unsicher – und oftmals (sorry) einfach nur im eigentlichen Sinn zu doof!
Wir brauchen ein Expertengremium mit weitreichenden Kompetenzen – und keine arroganten, inkompetenten Selbstdarsteller mehr!
Wenn man 6 Monate Wartezeit vorgibt hat man einen Rückstand bei den Boosterungen von 5 Mio, bei 5 Monaten einen Rückstand von 17.8 Mio.
Steht schon fest wann eine Booster Impfung bei 2x AstraZeneca möglich ist. Ist ein Vektor Impfstoff wird im Artikel aber nicht erwähnt?
Die Enen sagen bzw. schreiben nach der Grundimmunisierung, Andere nach der letzten Impfung. Da sind 2 Woche Differenz.