Seit Montag, 2. November, gelten in ganz Bayern die Regeln des sogenannten "Lockdown light": Gaststätten sind geschlossen, Theater, Kinos, Schwimmbäder, Fitnessstudios oder Massagepraxen ebenso. Der Einzelhandel bleibt dagegen mit Beschränkungen offen. Außerdem gelten im privaten und öffentlichen Bereich Kontaktbeschränkungen.
Unterschiedlich handhaben die Städte und Gemeinden allerdings die Maskenpflicht: So muss nicht überall im Freien ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Hier erfahren Sie wo die Maskenpflicht in der Region gilt.
Stadt Würzburg
Die Maskenpflicht gilt in öffentlichen Gebäuden und in der Arbeit abseits vom Arbeitsplatz sowie am Arbeitsplatz, sofern kein Mindestabstand möglich ist. Im Unterricht gilt Maskenpflicht für alle Schüler und Lehrer. Gleiches gilt für Hochschulen. In Kitas muss das Personal Maske tragen. Zwischen 6 und 22 Uhr gilt Maskenpflicht auf der Alten Mainbrücke, dem Bahnhofsvorplatz bis zum Haugerring sowie für die Eichhornstraße im Bereich zwischen der Schönbornstraße und der Spiegelstraße, in der Schustergasse und im Schmalzmarkt im Bereich zwischen der Schustergasse und der Blasiusgasse.
Landkreis Würzburg
In öffentlichen Gebäuden und in der Arbeit abseits vom Arbeitsplatz, sofern kein Mindestabstand möglich ist. Im Unterricht gilt Maskenpflicht für alle Schüler und Lehrer. Maskenpflicht gilt auch für Hochschulen. In Kitas muss das Personal Maske tragen.
Stadt Schweinfurt
Maskenpflicht gilt in allen öffentlichen Gebäuden, auch in den Schulen. Schüler und Lehrer aller Jahrgangsstufen müssen im Unterricht Maske tragen. Ebenso Mitarbeiter und Kinder in Horten und in Mittagsbetreuungen sowie Beschäftige in Tagesstätten. Auch in der Keßlergasse gilt Maskenpflicht von 10 bis 18 Uhr; unter der Überdachung des Rondells am Roßmarkt zwischen 7 und 20 Uhr.
Landkreis Schweinfurt
Gilt in Gerolzhofen im Bereich Marktplatz sowie in der oberen Marktstraße und in der Kirchgasse (werktags 8 bis 18 Uhr und sonntags von 8 bis 18 Uhr). In Werneck muss Maske am Balthasar-Neumann-Platz im Bereich zwischen Hahnenhof und Würzburger Straße (von 8 bis 18 Uhr) getragen werden. Maskenpflicht gilt zudem in der Arbeit abseits vom Arbeitsplatz und am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Alle Schüler und Lehrer müssen Maske auch am Sitzplatz tragen. Maskenpflicht gilt zudem in allen öffentlichen Gebäuden
Stadt Aschaffenburg
Gilt an Hauptbahnhof, Bahnhof Nord, Regionaler Omnibusbahnhof, Südbahnhof sowie in Frohsinnstraße, Fußgängerunterführung an der City Galerie, Herstallstraße, Ludwigstraße, Roßmarkt, Sandgasse, Steingasse, Treibgasse, Weißenburger Straße zwischen Goldbacher Straße und Frohsinnstraße außer an Sonn- und Feiertagen.
Landkreis Aschaffenburg
Gilt, wo Menschen dichter oder länger zusammenkommen, insbesondere auf stark frequentierten Plätzen wie Fußgängerzonen und Marktplätzen, in allen öffentlichen Gebäuden, auf Begegnungs- und Verkehrsflächen in den Schulen aller Jahrgangsstufen und Bildungsstätten auch im Unterricht sowie auf Tagungen.
Landkreis Main-Spessart
Gilt, wo Menschen dichter oder länger zusammenkommen. Das betrifft öffentliche Gebäude, Freizeiteinrichtungen, Tagungen, Kongresse und Kulturstätten (Theater oder Kino). Auch in Schulen gilt laut Landratsamt für alle Jahrgangsstufen die Maskenpflicht am Platz. Und am Arbeitsplatz soll eine Maske getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann.
Landkreis Kitzingen
Maskenpflicht besteht am Sitzplatz in allen Schulen und in Hochschulen sowie bei Tagungen.
Landkreis Rhön-Grabfeld
In weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5; auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden. Gleiches gilt für die Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte (Fahrstühle, Flure, Kantinen, Eingänge). Zudem am Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Maskenpflicht gilt auch bei Tagungen.
Landkreis Bad Kissingen
Gilt zwischen 8 und 18 Uhr in Obere Marktstraße, Untere Marktstraße, Marktplatz, Ludwigstraße beginnend ab der Von-Hessing-Straße bis einschließlich Ludwigsbrücke, Spargasse, Turmgasse, Brunnengasse, Grabengasse, Balthasar-Neumann-Promenade bis Ende Rosengarten, Rosengarten, Weingasse, Badgasse, Kirchgasse, Schulgasse, Zwingergasse. Maskenpflicht besteht (außerhalb der Ferien) für alle Schüler auch am Platz sowie während der Zeiten eines erhöhten Schüleraufkommens am Berliner Platz entlang der Erhardstraße und der Groppstraße bis hin zur Staatlichen Realschule Bad Kissingen, zum Jack-Steigenberger-Gymnasium und/oder Anton-Kliegl-Mittelschule. Es besteht zudem Maskenpflicht auf den Begegnungs - und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen. Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann. In allen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und in Heilpädagogischen Tagesstätten haben alle in der Einrichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Maskenpflicht gilt für das Personal und für die betreuten Kinder in Horten und Mittagsbetreuungen in den jeweiligen Betreuungsräumlichkeiten.
Landkreis Haßberge
Das Landratsamt Haßberge hat keine weitergehenden Beschränkungen, die über die neue 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege hinausgehen, angeordnet.
Landkreis Miltenberg
In öffentlichen Gebäuden sowie in Fahrstühlen und bei Tagungen.
Main-Tauber-Kreis
Die Maskenpflicht gilt in Fußgängerbereichen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann sowie in öffentlichen Einrichtungen und Hochschulen. In Schulen gilt die Maskenpflicht während dem Unterricht ab der 5. Klasse.