Die Verhandlung um das Zeigen eines Hitlergrußes durch einen Verantwortlichen der Würzburger "Querdenker"-Szene hat vor dem Würzburger Amtsgericht zu einem Freispruch geführt. Zwar sei die Geste "objektiv" ein Hitlergruß gewesen, so die Richterin in ihrer Begründung. Subjektive Absicht sei jedoch nicht nachweisbar. Gegen dieses Urteil von Mitte August hat die Staatsanwaltschaft Würzburg nun Berufung eingelegt.
"Ziel der Berufung ist eine Verurteilung wegen Volksverhetzung", teilt die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit. "Aufgrund der in der Hauptverhandlung (...) getroffenen Feststellungen hätte aus Sicht der Staatsanwaltschaft eine Verurteilung erfolgen müssen." In seiner Anklage hatte Oberstaatsanwalt Hubert Stühler argumentiert, dass der Beschuldigte durch Foto- und Videoaufnahmen "eindeutig überführt" worden und zudem in der Vergangenheit durch öffentliche Aussagen aufgefallen sei.
Konkret hatte die Staatsanwaltschaft eine Rede in Zusammenhang mit dem Nürnberger Kodex genannt. Diese ethisch-medizinische Richtlinie war nach den grausamen Menschenversuchen in NS-Konzentrationslagern 1947 festgeschrieben worden, um solche Verbrechen künftig zu verhindern. In "Querdenker"-Kreisen wird der Kodex oft angeführt, um vermeintliche Parallelen zwischen den NS-Menschenrechtsverbrechen und der Corona-Impfung zu ziehen.
Ordnungsamt Würzburg: "Begehung einer Straftat" stand im Raum
In der Verhandlung vor dem Amtsgericht fand die Ausführung der Staatsanwaltschaft dazu keine Beachtung. Stattdessen kamen ausführlich drei Polizeibeamte zu Wort, die aussagten, keinerlei Kenntnisse über rechte Tendenzen des Mannes, der als Rechtsanwalt tätig ist, zu haben. Recherchen der Redaktion zeigen jedoch, dass der Mann in Zusammenhang mit Äußerungen zum Nürnberger Kodex bei der Polizei aktenkundig sein muss.
Denn laut einer E-Mail des Würzburger Ordnungsamts, die der Redaktion vorliegt, war der Mann im Januar wegen einer vermuteten Ordnungswidrigkeit bei der Stadt angezeigt worden. Das Ordnungsamt leitete die Anzeige nach eigener Auskunft an die Kriminalpolizei weiter, weil "die Begehung einer Straftat (...) im Raum" gestanden habe. Der Mann soll in einer Rede vor dem Würzburger DenkOrt Deportationen als Versammlungsleiter Corona-Impfungen mit der Verfolgung der Jüdinnen und Juden im Nationalsozialismus gleichgesetzt haben. Dies war per Versammlungsbescheid untersagt gewesen.
Antisemitismus-Recherchestelle RIAS: 17 antisemitische Demos in Würzburg
In seiner Rede hatte der Mann laut Unterlagen der Staatsanwaltschaft, die die Redaktion einsehen konnte, gesagt: "Das ist keine Impfung, Freunde, das ist (...) ein genetisches Humanexperiment. (...) Und es ist ein glasklarer Verstoß gegen den Nürnberger Kodex!" Die Staatsanwaltschaft sah damals darin keinen Verstoß gegen Versammlungsauflagen. Im Kontext des Hitlergruß-Vorwurfs erschienen Oberstaatsanwalt Hubert Stühler die Aussagen nun jedoch als prozessrelevant.
Nikolai Schreiter, Sprecher der Informationsstelle Antisemitismus Bayern (RIAS), sagt: "Die Behauptung, die Impfungen gegen Corona würden gegen den Nürnberger Kodex verstoßen, verharmlost diese menschenverachtende Ideologie." Die Impfungen würden "indirekt mit nationalsozialistischen Verbrechen gleichgesetzt".
Antisemitismus in Form der Verharmlosung von NS-Verbrechen sei eine deutliche "Verbindung zwischen verschwörungsideologischen und rechten Narrativen", sagt Schreiter. RIAS habe seit Beginn der Pandemie 17 Fälle dokumentiert, bei denen auf "Querdenker"-Demos in Würzburg antisemitische Inhalte geäußert wurden. Darunter etwa die Demo, bei der Teilnehmende sich gelbe Punkte in Anlehnung an die Zwangskennzeichnung von Jüdinnen und Juden im NS-Regime angeheftet hatten. Versammlungsleiter auf dieser Demo war der Rechtsanwalt.
Auch die regelmäßige Teilnahme von Rechtsextremisten an den Versammlungen des Anwalts war vor Gericht thematisiert worden. Er selbst verwies auf die Kerngruppe der Szene in Würzburg und sagte: "Da ist kein einziger Rechter dabei." Nach Recherchen der Redaktion zählt zu den festen Mitgliedern der Szene der AfD-Stadtrat Wolfgang von Eyb, der auch regelmäßig Ordner auf Demos ist. Der AfD-Kreisverband Würzburg hatte mehrfach für Versammlungen geworben. Der Redaktion liegen zudem Videoaufnahmen vor, auf denen der Anwalt im direkten Umfeld eines ehemaligen NPD-Mitglieds und Aktivisten des rechtsextremen "Dritten Wegs" zu sehen ist.
Der Angeklagte habe sich bislang nicht ernsthaft von den rechtsextremen Teilnehmenden distanziert, hatte Amtsrichterin Gudrun Helm festgehalten. Eine subjektive Absicht, den "objektiven" Hitlergruß zu zeigen, hielt sie aber für nicht nachweisbar. Die Redaktion hat das Amtsgericht um Übermittlung der schriftlichen Urteilsbegründung gebeten. Diese steht bislang noch aus.
Was der Anwalt zu seiner Geste und seinen Aussagen zum Nürnberger Kodex sagt
Der Angeklagte selbst hatte die Armbewegung vor Gericht als "natürliche Zeigegeste" bezeichnet. Rechtes Gedankengut sei ihm fremd. Auf Anfrage der Redaktion sagt er jetzt: "Ich bin von dem Vorwurf einen 'Hitlergruß' gemacht zu haben freigesprochen worden." Das Berufungsverfahren warte er "gelassen ab", er sei sich keiner Schuld bewusst.
Gefragt nach seinen Aussagen zum Nürnberger Kodex, teilt der Anwalt mit: "Ich habe in meiner Argumentation darauf hingewiesen, dass mit einem Impfzwang nach meiner Auffassung gegen den Nürnberger Kodex verstoßen wird, weil bei dem bedingt zugelassenen Impfstoff die Langzeitnebenwirkungen nicht hinreichend erforscht sind. In keinem Fall habe ich diese Verstöße mit den NS-Verbrechen verglichen."
Wer gestikuliert wie ein Nazi braucht sich nicht wundern. Ganz einfach!
Das ist das Problem der Nazis:
Mimimi - Gejammer wenn sie sich einer großen Anzahl an Widerspruch gegenüber sehen.
welche dem deutschen Gruß aus der Mückenschißära in klar erkennbarer Weise gleichen,
dann ist es komplett unerheblich ,
ob das gewollt so aussehen sollte
oder ob der Herr vor Publikum rhythmische Gymnastikübungen vorzuführen gedachte.
In diesem Fall sollte der volksläufig bekannte Rechtsgrundsatz zum Tragen kommen:
Dummheit schützt vor Strafe nicht!
Wie man mit einfachen Recherchen herausfinden konnte, hatte der Angeklagte Kontakte mit Personen aus dem rechten Spektrum. Auch auf Demonstrationen, bei denen die Polizei stets anwesend war und Videos das beweisen. Man kann doch von Würzburger Polizisten erwarten, dass ihnen zumindest dieser Würzburger Stadtrat und seine rechten Ansichten bekannt sein sollte.
Im übrigen halte ich Ihre Sichtweise für lächerlich! Wie ich Ihre Gesinnung einschätze kann ich leider nicht schreiben - ich denke mir meinen Teil!
Und diese "natürliche Zeigebewegung" zeigt vor allem eines,
und zwar Ihre Gesinnung.
Ob ich das jetzt subjektiv oder objektiv so sehe, das trägt nach Auffassung der Richterin Gudrun H. nichts zur Sache bei !