
Der Sozialverband VdK berät in allen Geschäftsstellen in Unterfranken derzeit Menschen, die aufgrund einer schweren Corona-Erkrankung nicht mehr arbeiten können. Wer zu krank ist, um mehr als sechs Stunden am Tag seiner Beschäftigung nachkommen zu können, hat bereits Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Welche Voraussetzungen sind dafür zu erfüllen? Wie beantragt man eine solche vorgezogene Rente? Und was kann man tun, wenn der Antrag abgelehnt wurde? Carsten Vetter, Bezirksgeschäftsführer beim VdK in Unterfranken, hat Antworten auf diese Fragen.
Carsten Vetter: Die Fälle nehmen zu. Es handelt sich oft um Erkrankte, die beatmet wurden oder einen schweren Verlauf hatten und jetzt unter einem Long-Covid-Syndrom leiden. In allen unseren Geschäftsstellen in Unterfranken haben wir diese Fälle in Schwerbehindertenverfahren, im Falle von Berufskrankheiten, in Krankengeldstreitigkeiten, aber auch beim Thema Erwerbsminderungsrenten.
Vetter: Die Gründe sind vielschichtig. Körperliche und oftmals auch psychische Gründe führen zu einer Minderung der Leistungsfähigkeit. Nicht selten sind es auch Kombinationen aus internistischen, orthopädischen und nervenärztlichen Krankheitsbildern. Das gilt nicht nur für Corona, sondern auch für viele andere schwere oder chronische Erkrankungen.

Vetter: Davon gehe ich definitiv aus. Neben den körperlichen Langzeitfolgen der Viruserkrankung ist eine erhebliche psychische Belastung großer Teile der Gesellschaft festzustellen. Diese dürfte sich in Krankheitsbildern manifestieren. Vereinsamung, Ängste, Zurückhaltung bei medizinischer Diagnostik und Vorsorgeleistungen spielen zusätzlich eine Rolle. Dies alles wirkt sich negativ auf das Leistungsvermögen von Menschen aus. Auch die langfristigen Folgen für Kinder und Jugendliche dürften nicht unterschätzt werden.
Vetter: Eine Erwerbsminderungsrente erhält nur, wer mindestens fünf Jahre in die Rentenkassen eingezahlt hat. Außerdem muss man in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt haben. In jedem Fall sollte man vor einem Antrag – über eine Erwerbsminderungsrentenauskunft – prüfen lassen, ob diese Voraussetzungen vorliegen.
Vetter: Im Sozialrecht gilt der Grundsatz "Reha vor Rente". Das heißt, es müssen alle für den Betroffenen in Frage kommenden Reha-Maßnahmen ausgeschöpft sein, erst dann wird eine Rente bewilligt. Nach einem Krankenhausaufenthalt wegen Covid-19 kann eine Anschluss-Reha helfen, wieder zu Kräften zu kommen und Schritt für Schritt ins Berufs- und Alltagsleben zurückzufinden.
Vetter: Eine volle Erwerbsminderungsrente wird immer dann geleistet, wenn selbst leichte Arbeiten zu den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nur noch weniger als drei Stunden am Tag verrichtet werden können. Teilweise erwerbsgemindert ist man, wenn zwar mehr als drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich gearbeitet werden können. Doch auch in diesem Fall ist es möglich, dass eine volle Rente gezahlt wird. Das Bundessozialgericht hat sich bereits in den 1970er Jahren mit diesem Fall beschäftigt, der immer dann greift, wenn der Teilzeitarbeitsmarkt speziell für den Betroffenen aus gesundheitlichen Gründen als verschlossen gilt.
Vetter: Dies kommt relativ häufig vor. In diesem Fall sollte unter Hinzuziehung eines Experten Widerspruch und gegebenenfalls auch Klage vor dem Sozialgericht eingelegt werden. Seitens der Behörden und Gerichte ist dieses Verfahren kostenfrei. Vor Gericht gelingt es oftmals, unabhängige gerichtliche Sachverständigengutachten zur Frage der Leistungsfähigkeit zu erreichen. Nicht selten werden Renten im Zuge eines streitigen Verfahrens dann doch bewilligt. Man braucht manchmal allerdings einen langen Atem.
Vetter: Die aktuellsten Zahlen sind aus dem Jahr 2020. Der durchschnittliche Zahlbetrag in Unterfranken lag bei Männern bei 941 Euro, bei Frauen bei 873 Euro. Davon gehen dann noch die Kranken- und die Pflegeversicherung ab. In der Stadt Würzburg sind aber zum Beispiel 1000 Euro Rente von der Kaufkraft her nur 935 Euro wert. Die aktuellen kräftigen Mietsteigerungen und inflationären Entwicklungen sind dabei noch nicht eingerechnet.
Vetter: Bei vorgezogenen Altersrenten muss eine bestimmte Anzahl an Versicherungsjahren und eine entsprechende Altersgrenze erreicht werden. Bei einer Erwerbsminderungsrente muss ein gemindertes Leistungsvermögen vorliegen. Dazu wird von der Deutschen Rentenversicherung ein Gutachten eingeholt. Oftmals ist eine Erwerbsminderungsrente höher als eine vorgezogene Altersrente. Dies liegt an der Zurechnungszeit. Das heißt, man bekommt für bestimmte Zeiten, die in der Zukunft liegen, fiktive Rentenbeiträge angerechnet, welche in die Rentenberechnung einfließen.
Vetter: In Betracht kommen neben Wohngeld oder Lastenzuschuss bei selbst bewohnten Eigenheimen natürlich Grundsicherung für Erwerbsgeminderte oder Grundrente. Bei teilweisen Erwerbsminderungsrenten sind auch Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder sogar Krankengeld möglich. Hier sollte man sich bei den betroffenen Behörden beraten lassen.
Vetter: Ja – viele Rentnerinnen und Rentner sind auf diesen Hinzuverdienst auch angewiesen. Es gibt feste Grenzen. Für eine volle Erwerbsminderungsrente ist ein Verdienst von 6.300 Euro brutto im Jahr möglich. Jeder Euro darüber wird zu 40 Prozent von der Rente abgezogen. Auch hier sollte unbedingt Beratung in Anspruch genommen werden. Die Erwerbsminderungsrentner haben die Rente aber bekommen, weil sie nicht arbeiten können, sodass vielen Betroffenen eine Arbeit gar nicht möglich ist.
Vetter: Die Erwerbsminderungsrenten sind trotz Verbesserungen in den letzten Jahren noch immer zu niedrig. Im Bereich der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit betrachten wir den Ansatz als falsch, psychische Erkrankungen entgegen der Auffassung des Bundessozialgerichts nur dann als rentenrechtlich relevant anzuerkennen, wenn sämtliche in Betracht kommende Behandlungsoptionen ausgeschöpft sind. Dies stellt eine nicht gerechtfertigte Schlechterstellung der Menschen mit psychischen Erkrankungen gegenüber anderen Erkrankungsbildern dar. Es ist auch unglaublich schwer, Termine bei Psychotherapeuten zu bekommen. Die Hürden sind hier sehr hoch.
Vetter: Zu nennen sind hier gemeinnützige und auf Rentenrecht spezialisierte Organisationen wie der Sozialverband VdK Bayern oder dieAuskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Viele paritätische Organisationen haben ebenfalls Beratungsangebote. Selbstverständlich gibt es auch spezialisierte Rechtsanwälte und Rentenberater.
Wenn der Doc nicht mehr weiter weiß, entweder Hypochonder oder Psyche. Alles schon erlebt.
Aber da würde wohl ein Aufschrei durch die Reihen der Verweigerer gehen.
Um einen besseren Blickwinkel zu bekommen werde ich mich einfach von der rechten Seite, links neben meinen Sohn setzen, hat sich nichts geändert, der leidet an long covid mit allem was man sich nur vorstellen kann.
Und jetzt mit long covid, ich lach mich schlapp. Keiner weiß doch über die Symptome bescheid.