
"Rehabilitation" stammt aus dem Lateinischen und bedeutet "wiederherstellen". Und genau darum geht es bei einer medizinischen Rehabilitation: Sie soll kranken Menschen helfen, ihren Gesundheitszustand zu verbessern und so wieder fit für den Alltag und auch für den Beruf zu werden. Oder "zumindest eine Verschlechterung abwenden", sagt Dr. Harald Berger, Leiter der Hauptabteilung Gesundheit und Teilhabe bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Nordbayern.
Grundsätzlich gebe es zwei Grundsätze: Reha vor Rente und Reha vor Pflege. Bei Jüngeren soll die Reha den Wiedereinstieg ins Berufsleben sichern, sie wird von der Rentenversicherung finanziert. Für Seniorinnen und Senioren gilt Reha vor Pflege, für sie ist die gesetzliche Krankenkasse zuständig. Doch wie stellt man einen Antrag? Darf man sich die Klinik selbst aussuchen? Wer bezahlt die Behandlung und wer kümmert sich um die Kinder? Harald Berger hat Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Was ist eine medizinische Rehabilitation?
Im Rahmen einer Reha werden schwerwiegende Erkrankungen und dadurch verursachte Funktionsstörungen medizinisch und therapeutisch behandelt. "Eine Reha dient der Verbesserung der Gesundheit, wenn aufgrund einer Erkrankung vorübergehend die Ausübung Ihres Berufes oder die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nicht möglich oder zumindest gefährdet ist", sagt Berger. Die Leistungen sind sowohl stationär als auch ambulant möglich und dauern in der Regel drei Wochen. Sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, trägt für Arbeitnehmer die Deutsche Rentenversicherung die Kosten. Für Beamte die Beihilfestelle und die Krankenversicherung, für Rentner meist die Krankenversicherung.

Was sind die häufigsten Gründe für einen Reha-Antrag?
Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen wie Bandscheibenschäden, Arthrosen und andere rheumatische Erkrankungen gehören zu den häufigsten rehabilitationsbedürftigen Erkrankungen. Laut DRV-Geschäftsbericht 2020 stehen psychische Störungen wie Depressionen, Neurosen oder Burnout und Suchterkrankungen an zweiter Stelle. Auch nach einem Herzinfarkt, einer Bypass-Operation oder einem Schlaganfall ist eine Reha angezeigt, genau wie nach Krebs- oder Corona-Erkrankungen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Kur und einer Reha?
"Grundsätzlich kann man sagen, dass eine Kur bei einem gesunden Menschen ansetzt, der erste Symptome aufweist, während eine Reha für einen bereits erkrankten Menschen gedacht ist", erklärt Berger. Es gebe aber "fließende Übergänge". Früher sei die Bezeichnung "Kur" gängig gewesen - nach dem Motto "Erst Fango, dann Tango“. Das sei inzwischen anders: "Die heutige Reha ist ein nach modernsten medizinischen Erkenntnissen ausgerichtetes und damit durchaus intensives Programm, mit viel Bewegung und viel Training. Das ist insgesamt wirksamer und vor allem auch länger nachwirkend als reine Entspannung, aber durchaus anstrengend."
Wer bezahlt die Reha?
Sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, trägt für Arbeitnehmer die Deutsche Rentenversicherung die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen. Für Beamtinnen und Beamte ist die Beihilfestelle (und die private Krankenversicherung) der Kostenträger, für Rentner meist die Krankenversicherung. In der Regel müssen Versicherte ab 18 Jahren eine Zuzahlung leisten, und zwar zehn Euro pro Tag. "Die Zuzahlung ist von der jeweiligen Einkommenssituation abhängig", sagt Berger. Viele Patienten könnten sich davon ganz oder teilweise befreien lassen.
Wie oft kann ich eine Reha in Anspruch nehmen?
"Patienten steht alle vier Jahre eine erneute Reha zu, wenn sie die Voraussetzungen dazu erfüllen", sagt Berger. Ist jedoch aus zwingenden medizinischen Gründen schon vor Ablauf der Vierjahresfrist eine erneute Reha notwendig, könnten sie auch früher einen erneuten Antrag stellen.
Wann kommt eine Reha nach Covid infrage?
Ist durch die Corona-Erkrankung die Erwerbsfähigkeit gefährdet, dann haben Rentenversicherte wie bei anderen Erkrankungen Anspruch auf Reha-Leistungen. Das gelte sowohl für Akutpatienten als auch für Menschen mit Long Covid, sagt Berger. Nach einem Krankenhausaufenthalt wegen Covid-19 kann eine Anschluss-Reha helfen, wieder zu Kräften zu kommen und Schritt für Schritt ins Berufs- und Alltagsleben zurück zu finden. Der Sozialdienst des Krankenhauses kümmert sich in diesem Fall um die Antragstellung. Patienten mit einem Post-Covid-Syndrom, die nicht stationär in einer Klinik waren, müssten sich selbst um eine Reha kümmern, sagt Berger: "In diesem Fall wenden sich Betroffene mit ihrem Antrag für eine medizinische Reha direkt an den zuständigen Kostenträger. Dem Antrag muss noch der Befundbericht des behandelten Arztes beigelegt werden."
Wie läuft eine Reha nach Corona?
Eine Rehabilitation nach Corona dauert in der Regel drei bis fünf Wochen. Die Behandlung richtet sich nach Art der Erkrankung und den jeweiligen Symptomen und erfolgt nach den bewährten Richtlinien für gleiche Erkrankungsfolgen nach anderen Erkrankungen, zum Beispiel Herzmuskelentzündung nach Corona wie nach Virusgrippe. Die Patienten werden bei der Aufnahme eingehend befragt und sorgfältig untersucht. Im Anschluss wird eine individuelle Therapie erstellt, die auch fachübergreifend sein kann und an die körperliche Leistungsfähigkeit der Patienten angepasst ist.
Wer kümmert sich um die Kinder?
In einige Kliniken kann man seine Kinder mitnehmen, sagt der DRV-Experte. Dort werde eine Betreuung für Kleinkinder angeboten, für die älteren Kinder auch Schulunterricht. Der Rehabilitationsträger könne aber auch die Kosten für eine Haushaltshilfe übernehmen, wenn ein Kind jünger als zwölf Jahre alt oder durch eine Behinderung auf Hilfe angewiesen ist.
Bekommt man während der Reha weiter seinen Lohn bezahlt?
Ja, der Arbeitnehmer bekommen vom Arbeitgeber sechs Wochen lang das Gehalt weiter gezahlt, danach zahlt die Rentenversicherung ein sogenanntes Übergangsgeld. Wie das Krankengeld ist es allerdings niedriger als der Nettolohn.
Wo und wie kann man eine medizinische Rehabilitation beantragen?
Den Antrag auf Rehabilitation muss man selbst stellen, Formulare dazu gibt es bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und zum Download unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Dort kann man die Reha auch online beantragen. Ist eine Anschluss-Reha nötig, kümmert sich der Sozialdienst der Akutklinik um die Formulare.
Kann ich mir die Reha-Klinik selbst aussuchen?
Man kann seine Wünsche zur Region, zum Ort oder zu einer speziellen Rehabilitationseinrichtung nennen. "Bei der Auswahl der Rehabilitationsleistung und der geeigneten Einrichtung werden wir diese so weit wie möglich berücksichtigen", sagt Berger. Ausschlaggebend für die Auswahl einer Einrichtung sei immer das Ziel der Rehabilitation – die wesentliche Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wurde?
"Bei einer Ablehnung kann man Widerspruch einlegen", sagt Berger. Ein formloses Schreiben mit ausführlicher Begründung genügt, es muss der Versicherung aber innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids vorliegen. Es sei hilfreich, sich vorab Tipps und Ratschläge zur genauen Formulierung bei den Sozialverbänden oder auch bei der Unabhängigen Patientenberatung einzuholen.