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Schweinfurt
Wer ist schuld am Einsturz der Talbrücke Schraudenbach auf der A7? Der Prozess geht weiter
Im Juni 2016 stürzte ein Teil der Autobahnbrücke ein. Seit Mitte März wird gegen einen Statiker und drei Prüfingenieure verhandelt. Wann gibt es ein Urteil?
Am 15. Juni stürzte ein Teil der Talbrücke Schraudenbach der Autobahn 7 bei Werneck bei Bauarbeiten ein. Ein Mann starb, 14 wurden verletzt. Der Prozess gegen drei Prüfingenieure vor dem Landgericht Schweinfurt geht am 2. Mai weiter.
Foto: Hajo Dietz | Am 15. Juni stürzte ein Teil der Talbrücke Schraudenbach der Autobahn 7 bei Werneck bei Bauarbeiten ein. Ein Mann starb, 14 wurden verletzt.
Oliver Schikora
 |  aktualisiert: 10.05.2023 09:16 Uhr

Seit 13. März wird in der Schweinfurter Stadthalle gegen einen Statiker und drei Prüfingenieure wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verhandelt. Es geht um die Frage, ob sie für den Einsturz eines 42 Meter langen Teilstücks der Talbrücke Schraudenbach auf der A7 nahe Werneck (Lkr. Schweinfurt) am 15. Juni 2016 verantwortlich sind. Bei Betonierarbeiten war ein Teil der neuen Brücke eingestürzt, ein Bauarbeiter starb, 14 wurden verletzt.

Der Prozess vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt geht nun in die Endphase. Am 2. und 3. Mai wird jeweils ab 9 Uhr verhandelt. Prozessbeobachter gehen davon aus, dass es möglicherweise schon am 2. Mai die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigern gibt und die Vorsitzende Richterin Claudia Guba unter Umständen am 3. Mai bereits das Urteil verkündet.

Der Prozess ist kompliziert und hat eine lange Vorgeschichte. Bereits im Jahr 2019 wurde gegen den heute 51 Jahre alten Statiker sowie einen 59 und einen 49 Jahre alten Prüfingenieur verhandelt. Der Prozess damals wurde allerdings ausgesetzt, weil das mündliche Gutachten in zentralen Punkten vom schriftlichen Gutachten abwich. Es wurde ein neuer Gutachter beauftragt, der nun ein klares Ergebnis präsentierte und die Anklageschrift der Schweinfurter Staatsanwaltschaft stützte

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätte der 51-jährige Statiker erkennen müssen, dass die statischen Berechnungen und die Ausführung des Trägergerüstes an der eingestürzten Stelle nicht übereinstimmten und die Konstruktion somit nicht in der Lage war, der Last standzuhalten. Die angeklagten Prüfingenieure hätten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft die Fehler in der statischen Konstruktion erkennen müssen. Mittlerweile ist auch ein weiterer Mitarbeiter eines der beteiligten Prüfbüros auf der Anklagebank.

Abgetrennt dagegen werden musste das Verfahren gegen den Statiker. Anfang April erkrankte dessen Verteidigerin. Da es keinen Ersatz als Rechtsvertretung gab, entschied das Gericht, gegen den 51-Jährigen im laufenden Prozess nicht weiter zu verhandeln. Dieser Prozess wird nun in mehreren Monaten von vorne beginnen.  

 
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