Unter Impf- und Maskengegnern und Kritikern der Corona-Politik war es insbesondere in den ersten beiden Jahren der Pandemie gängig, sich von ähnlich denkenden Ärzten attestieren zu lassen, aus medizinischen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen zu können. Sie erhielten das Attest meist auch ohne vorherige Untersuchung, gegen eine Gebühr von wenigen Euros. Adressen von Medizinern, die bundesweit Bescheinigungen "auf Bestellung" verschickten, kursierten bald im Internet.
Als wohl eifrigste Erstellerin solcher Atteste mit der stets gleichlautenden pauschalen Begründung, das Maskentragen sei bei der jeweiligen Person "aus medizinischen Gründen kontraindiziert", wurde eine Ärztin aus dem badischen Weinheim bekannt. Sie stellte auch für Maskengegnerinnen und Maskengegner in Unterfranken in der Hochphase der Corona-Pandemie Befreiungen aus.
Etliche von ihnen kassierten für das Vorzeigen ihrer Pseudo-Atteste Strafbefehle oder landeten mit Einsprüchen vor Amtsgerichten und wurden dann wegen "Verwendens unrichtiger Gesundheitszeugnisse" zu bis zu vierstelligen Geldstrafen verurteilt.
Angeklagte Ärztin: Masken "generell" gesundheitsschädlich
In einem der bundesweit größten Prozesse wegen falscher Maskenatteste während der Corona-Pandemie stand nun die 59-jährige Ärztin aus Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) vor dem Schöffengericht. Seit Herbst wurde dort - nach Bündelung der Strafanzeigen aus ganz Deutschland bei der Staatsanwaltschaft Mannheim - verhandelt.
Vorwurf: Ausstellen von weit über 4300 unrichtigen Gesundheitszeugnissen. "Unrichtig" waren Bescheinigungen laut Anklage schon dann, wenn sie ohne vorherigen Patientenkontakt erstellt wurden. Die Angeklagte hatte genau dies im Prozess eingeräumt - mit der Begründung, das Tragen von Masken sei generell gesundheitsschädlich.
Urteil: Zwei Jahre und neun Monate Haft, Berufsverbot, Einziehung von 28.000 Euro
Nach einem mehrtägigem Prozess und zweimaliger Veschiebung auf Wunsch der Verteidigung verkündete das Schöffengericht Weinheim jetzt sein Urteil: Die Ärztin wurde wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 4247 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Zudem verhängte das Gericht mit "sofortiger Wirkung" ein vorläufiges Berufsverbot und ordnete an, dass rund 28 000 Euro eingezogen werden - der Erlös aus den Fake-Attesten.
Eine Praxismitarbeiterin wurde wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft und ein dreijähriges Berufsverbot für die Ärztin gefordert, die Verteidiger der Ärztin und der Angestellten hatten auf Freispruch plädiert.
Gericht: "Vorgang erinnert eher an Verkauf von Attesten"
Das Verfahren am Amtsgericht Weinheim war in den Medien stark verfolgt worden, denn so viele mutmaßliche Fake-Atteste für Maskengegner wie die 59-Jährige hatte deutschlandweit mutmaßlich niemand in Umlauf gebracht. An jedem Verhandlungstag demonstrierten Dutzende Unterstützerinnen und Unterstützer der Angeklagten vor dem Gerichtsgebäude.
Laut Gerichtssprecherin legte das Schöffengericht der Ärztin nur Fälle unrichtiger Gesundheitszeugnisse zur Last, die an Patientinnen und Patienten gingen, die nicht zu ihrer Bestandsdatei gehörten, nicht medizinisch untersucht wurden oder über die sie keine Vorkenntnisse über etwaige Vorerkrankungen hatte. Für diese Adressatinnen und Adressaten der Bescheinigungen waren auch keine Patientenakten angelegt worden: "Der Vorgang erinnert eher an den Verkauf von Attesten als an eine medizinische Maßnahme", heißt es in der Mitteilung des Gerichts.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Wie viele "Urlaube per Krankenschein" wurden so verteilt?
Wieviel wirtschaftlicher Schaden ist den Unternehmen dadurch entstanden?
Sicher sind so einige gelbe Urlaubsscheine erteilt worden.
Trotzdem kann man das mit den falschen Masken Attesten nicht vergleichen. Ihr Hausarzt kennt Sie sicherlich und schreibt nur krank, wenn er sich vorstellen kann, dass Sie sich ernsthaft angesteckt haben. Zudem dokumentiert er dies und stellt auch keine Rechnung zur Profitmaximierung seiner Praxis.
Das aber dürfte Sie überfordern...
So jemand darf eigentlich niemals mehr (als Mediziner) auf die Menschheit losgelassen werden!
Nein, das kann sie nicht!
Denn es hat keine Untersuchung stattgefunden. Des weiteren waren das gar keine Patient*innen von ihr und sie hat auch keine Krankenakten angelegt, sondern nur Geld für die Atteste kassiert. Es ging also auch um Profit und nicht um ärztliche Hilfeleistung.
Und bevor Sie damit kommen, die vorübergehend erlaubte, fernmündliche Ausstellung von Attesten bezog sich NICHT auf die Befreiung von der Maskenpflicht.
Ansonsten ist das Gesetz eindeutig. Eine Ausstellung eines Attests ohne Untersuchung ist strafbar und überaschenderweise hat sich das Gericht an das Gesetz gehalten.
Dass Querdenker dieses Urteil als skandalös empfinden, war zu erwarten, da sie sich gerne immer nur die Gesetze herauspicken, die ihnen genehm sind und sie glauben, alle anderen nicht befolgen müssen.
Um mit Ihren Worten zu argumentieren: Kann die Ärztin nachweisen, dass die Attestempfänger vom Maskentragen gesundheitlich beeinträchtigt waren?
Warum muss sie das? Als Ärztin ist ihr Diagnose unantastbar! Wo kommen wir hin, wenn Ärzte nachweisen müssen warum sie eine Diagnose stellen! Allein die Diagnose eine Fachkraft anzuzweifeln ist schon ein Skandal!
Ist doch ganz was anderes!
Der Patient, der krank geschrieben werden will, muss in der Praxis bekannt sein und der Vorgang wird dokumentiert.
Und vor allem werden keine Rechnungen geschrieben zur persönlichen Bereicherung!
Für Sie ist es also völlig in Ordnung, wenn die Ärztin einfach auf Anfrage, ohne persönliche Untersuchung, für wildfremde Menschen, ein Attest ausstellt, keine Akte darüber anlegt und einfach nur das Geld einsteckt, was per Gesetz verboten ist?
Wenn das der Fall ist, sollten Sie Ihr Rechtsempfinden gründlich überdenken.
...und noch ein anderes Beispiel dafür ,wie widersinnig ihre Ansichten sind:
Stellen Sie sich vor, ein TÜV-Prüfer ist der Meinung, alle Fahrzeuge in Deutschland sind generell verkehrssicher, daher verschickt er gegen eine Gebühr Prüfplaketten an Fahrzeugbesitzer ohne deren Autos begutachtet zu haben... Die "Diagnose" dieser Fachkraft würden Sie sicher auch in Zweifel ziehen!
Woher haben sie diesen Quatsch?
Quatsch?
Lesen Sie keine Zeitungen?
Kann natürlich sein, dass Sie sich auf die MP beschränken. Da stand das natürlich nicht.