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Unterfranken/Weinheim
Falsche Maskenatteste auch nach Unterfranken ausgestellt: Haftstrafe für Weinheimer Ärztin
Über 4000 Befreiungen vom Corona-Mundschutz hatte eine Ärztin quasi "auf Zuruf" erstellt – ohne medizinische Untersuchung. Wie das Amtsgericht Weinheim jetzt urteilte.
Am späten Montagabend fiel das Urteil im vielbeachteten Prozess am Amtsgericht im badischen Weinheim - einem der bundesweit größten Prozesse wegen falscher Maskenatteste. 
Foto: Str/dpa | Am späten Montagabend fiel das Urteil im vielbeachteten Prozess am Amtsgericht im badischen Weinheim - einem der bundesweit größten Prozesse wegen falscher Maskenatteste. 
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 09.02.2024 19:35 Uhr

Unter Impf- und Maskengegnern und Kritikern der Corona-Politik war es insbesondere in den ersten beiden Jahren der Pandemie gängig, sich von ähnlich denkenden Ärzten attestieren zu lassen, aus medizinischen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen zu können. Sie erhielten das Attest meist auch ohne vorherige Untersuchung, gegen eine Gebühr von wenigen Euros. Adressen von Medizinern, die bundesweit Bescheinigungen "auf Bestellung" verschickten, kursierten bald im Internet.

Als wohl eifrigste Erstellerin solcher Atteste mit der stets gleichlautenden pauschalen Begründung, das Maskentragen sei bei der jeweiligen Person "aus medizinischen Gründen kontraindiziert", wurde eine Ärztin aus dem badischen Weinheim bekannt. Sie stellte auch für Maskengegnerinnen und Maskengegner in Unterfranken in der Hochphase der Corona-Pandemie Befreiungen aus.

Etliche von ihnen kassierten für das Vorzeigen ihrer Pseudo-Atteste Strafbefehle oder landeten mit Einsprüchen vor Amtsgerichten und wurden dann wegen "Verwendens unrichtiger Gesundheitszeugnisse" zu bis zu vierstelligen Geldstrafen verurteilt.

Angeklagte Ärztin: Masken "generell" gesundheitsschädlich

In einem der bundesweit größten Prozesse wegen falscher Maskenatteste während der Corona-Pandemie stand nun die 59-jährige Ärztin aus Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) vor dem Schöffengericht. Seit Herbst wurde dort - nach Bündelung der Strafanzeigen aus ganz Deutschland bei der Staatsanwaltschaft Mannheim - verhandelt.

Vorwurf: Ausstellen von weit über 4300 unrichtigen Gesundheitszeugnissen. "Unrichtig" waren Bescheinigungen laut Anklage schon dann, wenn sie ohne vorherigen Patientenkontakt erstellt wurden. Die Angeklagte hatte genau dies im Prozess eingeräumt - mit der Begründung, das Tragen von Masken sei generell gesundheitsschädlich.

Urteil: Zwei Jahre und neun Monate Haft, Berufsverbot, Einziehung von 28.000 Euro

Nach einem mehrtägigem Prozess und zweimaliger Veschiebung auf Wunsch der Verteidigung verkündete das Schöffengericht Weinheim jetzt sein Urteil: Die Ärztin wurde wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 4247 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Zudem verhängte das Gericht mit "sofortiger Wirkung" ein vorläufiges Berufsverbot und ordnete an, dass rund 28 000 Euro eingezogen werden - der Erlös aus den Fake-Attesten.

Eine Praxismitarbeiterin wurde wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft und ein dreijähriges Berufsverbot für die Ärztin gefordert, die Verteidiger der Ärztin und der Angestellten hatten auf Freispruch plädiert.

Gericht: "Vorgang erinnert eher an Verkauf von Attesten"

Das Verfahren am Amtsgericht Weinheim war in den Medien stark verfolgt worden, denn so viele mutmaßliche Fake-Atteste für Maskengegner wie die 59-Jährige hatte deutschlandweit mutmaßlich niemand in Umlauf gebracht. An jedem Verhandlungstag demonstrierten Dutzende Unterstützerinnen und Unterstützer der Angeklagten vor dem Gerichtsgebäude.

Laut Gerichtssprecherin legte das Schöffengericht der Ärztin nur Fälle unrichtiger Gesundheitszeugnisse zur Last, die an Patientinnen und Patienten gingen, die nicht zu ihrer Bestandsdatei gehörten, nicht medizinisch untersucht wurden oder über die sie keine Vorkenntnisse über etwaige Vorerkrankungen hatte. Für diese Adressatinnen und Adressaten der Bescheinigungen waren auch keine Patientenakten angelegt worden: "Der Vorgang erinnert eher an den Verkauf von Attesten als an eine medizinische Maßnahme", heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 
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  • giacomo
    Achtung Ironie: Die arme Ärztin. Wie recht sie hatte sieht man doch jetzt. Alle geimpften und alle die sich an die Maskenpflicht gehalten haben sind inzwischen verstorben. Deutschland hat fast keine Einwohner mehr. Warum hat man nicht auf solche Leute gehört?
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  • jebusara@web.de
    Wer die Kompetenz dieser Ärztin anzweifelt muss alle Krankschreibungen die per Telefon gemacht wurden anzweifeln denn es waren allesamt Ferndiagnosen. Die Ärzte konnten sich nicht versichern, dass die Angaben die am Telefon gemacht wurden stimmen.

    Wie viele "Urlaube per Krankenschein" wurden so verteilt?

    Wieviel wirtschaftlicher Schaden ist den Unternehmen dadurch entstanden?
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  • Lebenhan1965
    @ winnem

    Sicher sind so einige gelbe Urlaubsscheine erteilt worden.

    Trotzdem kann man das mit den falschen Masken Attesten nicht vergleichen. Ihr Hausarzt kennt Sie sicherlich und schreibt nur krank, wenn er sich vorstellen kann, dass Sie sich ernsthaft angesteckt haben. Zudem dokumentiert er dies und stellt auch keine Rechnung zur Profitmaximierung seiner Praxis.
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  • dbuettner0815@gmail.com
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  • saf.wuerzburg@t-online.de
    Es ist aber schon ein gewaltiger Unterschied, ob jemand "gelben Urlaub" nimmt, was man auch mit einem Arztbesuch erreichen kann, oder ob jemand seine medizinische Stellung missbraucht, um "ellenlang" Urkundenfälschung zu betreiben.

    Das aber dürfte Sie überfordern...
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  • ammi187@gmail.com
    Bitte bleiben Sie beim Thema.
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  • klafie
    denke mal diese Dame als Ärztin wird ihr Leben lang keine Patienten/innen mehr behandeln dürfen. Wie schon geschrieben wurde, gehören auch diejenigen zur Rate gezogen, die sich ohne ärztlichen Befund einfach per Telefon der Masken- bzw. Impfpflicht befreit haben lassen. Genau das sind dann solche, dass das Virus in Deutschland wohl nie ganz verschwindet, wenn dann jetzt noch China auf uns zugerollt kommt, werden wir bald wieder am Anfang der Coronawelle stehen. Hoffentlich greifen hier dann die Politiker mit harten Konsequenzen durch.
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  • saf.wuerzburg@t-online.de
    Die hätte von mir mindestens dass doppelte an Haftstrafe bekommen, plus 10 Jahre Berufsverbot, plus mindestens 60000 Euro Bußgeld, damit es so richtig weh tut.

    So jemand darf eigentlich niemals mehr (als Mediziner) auf die Menschheit losgelassen werden!
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  • LeserausKarlstadt
    Die Bürger die sich ein solches Maskenattest erkaufen gehören eigentlich ebenso bestraft !
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  • steve67
    Dieses Urteil wird hoffentlich bald wieder kassiert. Denn es ist ein Skandal. Wer kann denn nachweisen, dass die Attestempfänger nicht von Masken gesundheitlich beeinträchtigt waren? Niemand! Das Gericht spielt hier gewissermaßen Gott und stützt sich auf die schiere Menge der Atteste und Patientenakten, die eigentlich geheim sein sollten. Abgesehen davon ist das Strafmaß alleine schon ein Skandal. Vergewaltiger kommen frei und eine Ärztin, die zweifelhafte Atteste ausstellt soll in Haft? In welchem Staat leben wir denn?
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  • runner-king
    Um mit Ihren Worten zu argumentieren: Kann die Ärztin nachweisen, dass die Attestempfänger vom Maskentragen gesundheitlich beeinträchtigt waren?

    Nein, das kann sie nicht!

    Denn es hat keine Untersuchung stattgefunden. Des weiteren waren das gar keine Patient*innen von ihr und sie hat auch keine Krankenakten angelegt, sondern nur Geld für die Atteste kassiert. Es ging also auch um Profit und nicht um ärztliche Hilfeleistung.

    Und bevor Sie damit kommen, die vorübergehend erlaubte, fernmündliche Ausstellung von Attesten bezog sich NICHT auf die Befreiung von der Maskenpflicht.

    Ansonsten ist das Gesetz eindeutig. Eine Ausstellung eines Attests ohne Untersuchung ist strafbar und überaschenderweise hat sich das Gericht an das Gesetz gehalten.

    Dass Querdenker dieses Urteil als skandalös empfinden, war zu erwarten, da sie sich gerne immer nur die Gesetze herauspicken, die ihnen genehm sind und sie glauben, alle anderen nicht befolgen müssen.
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  • jebusara@web.de
    @runner-king

    Um mit Ihren Worten zu argumentieren: Kann die Ärztin nachweisen, dass die Attestempfänger vom Maskentragen gesundheitlich beeinträchtigt waren?

    Warum muss sie das? Als Ärztin ist ihr Diagnose unantastbar! Wo kommen wir hin, wenn Ärzte nachweisen müssen warum sie eine Diagnose stellen! Allein die Diagnose eine Fachkraft anzuzweifeln ist schon ein Skandal!
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  • dbuettner0815@gmail.com
    @winnem: Echt jetzt, Ihre "Fachkraft" ist so "genial" Ferndiagnosen zu stellen, ohne jemals ihre Patienten gesehen zu haben. Ich gehe davon aus, Sie haben Ihren Kommentar ironisch gemeint. Sonst mach ich mir ernsthaft Sorgen um Ihren "Zustand"!
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  • 91189
    Geht nicht aktuell noch die telefonische Krankschreibung? Ist doch auch nichts anderes.
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  • Lebenhan1965
    @ 91189

    Ist doch ganz was anderes!

    Der Patient, der krank geschrieben werden will, muss in der Praxis bekannt sein und der Vorgang wird dokumentiert.

    Und vor allem werden keine Rechnungen geschrieben zur persönlichen Bereicherung!
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  • dbuettner0815@gmail.com
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  • runner-king
    Ich beneide Sie um Ihr grenzenloses Vertrauen in Ärzt*innen.

    Für Sie ist es also völlig in Ordnung, wenn die Ärztin einfach auf Anfrage, ohne persönliche Untersuchung, für wildfremde Menschen, ein Attest ausstellt, keine Akte darüber anlegt und einfach nur das Geld einsteckt, was per Gesetz verboten ist?
    Wenn das der Fall ist, sollten Sie Ihr Rechtsempfinden gründlich überdenken.
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  • Simone75
    @winnem: "Allein die Diagnose eine Fachkraft anzuzweifeln ist schon ein Skandal!" - na, das ist ja eine interessante Argumentation! Sie zweifeln die Aussagen von tausenden Fachkräften an, die eine Maske empfehlen und zur Impfung raten...

    ...und noch ein anderes Beispiel dafür ,wie widersinnig ihre Ansichten sind:
    Stellen Sie sich vor, ein TÜV-Prüfer ist der Meinung, alle Fahrzeuge in Deutschland sind generell verkehrssicher, daher verschickt er gegen eine Gebühr Prüfplaketten an Fahrzeugbesitzer ohne deren Autos begutachtet zu haben... Die "Diagnose" dieser Fachkraft würden Sie sicher auch in Zweifel ziehen!
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  • dietmar@eberth-privat.de
    "... Vergewaltiger kommen frei..."

    Woher haben sie diesen Quatsch?
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  • jebusara@web.de
    @mainpostl

    Quatsch?

    Lesen Sie keine Zeitungen?

    Kann natürlich sein, dass Sie sich auf die MP beschränken. Da stand das natürlich nicht.
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