Entgegen ihrer letzten Verfügung ermittelt die Staatsanwaltschaft Würzburg nun doch wegen eines "Querdenker"-Angriffs gegen die Bloggerin Antonia Luther. "Ich darf Ihnen mitteilen, dass (...) ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen unbekannt eingeleitet wurde", heißt es in einem Schreiben, das der Redaktion vorliegt. Im Mai hatte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen noch abgelehnt, weil sie in dem Vorfall keine "verfolgbare Straftat" erkennen könne.
Zusammen mit einigen Begleitpersonen war Luther im Januar in der Würzburger Domstraße umzingelt, angerempelt und wüst beleidigt worden. Die Bloggerin hatte die Demonstrationen der unterfränkischen "Querdenker"-Bewegung über zwei Jahre hinweg auf Twitter dokumentiert und war daher in den Fokus der Szene geraten. Den fraglichen Vorfall hatte sie auf Video festgehalten und im Nachgang angezeigt.
Begleitperson der Würzburger Bloggerin hat Vorfall ebenfalls angezeigt
Die Staatsanwaltschaft hatte von Ermittlungen abgesehen, weil dem vorliegenden Videomaterial keine strafrechtlich relevanten Handlungen wie Nötigung oder körperliche Übergriffe zu entnehmen seien. Dies war von der bayerischen Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt kritisiert worden, die den Vorfall auf Basis des vorliegenden Videomaterials "insgesamt klar als Nötigung" eingestuft hatte. Auf Anfrage der Redaktion hatte die Beratungsstelle zudem gesagt: "Wir (...) appellieren an die bayerischen Strafverfolgungsbehörden, die 'Querdenker'-Szene und die Dynamiken dahinter endlich ernst zu nehmen und als radikal und demokratiefeindlich zu erkennen."
Dass die Staatsanwaltschaft nun doch ermittelt, hat laut aktueller Verfügung zwei Gründe. Zum einen hatte Antonia Luther Beschwerde gegen den ursprünglichen Bescheid der Ermittlungsbehörde eingereicht. Zum anderen hatte eine Begleitperson der Bloggerin den Vorfall im Nachgang ebenfalls bei der Kriminalpolizei angezeigt. Diese hatte daraufhin nach eigener Aussage unabhängig von der Staatsanwaltschaft mit Ermittlungen begonnen.
Staatsanwaltschaft Würzburg: Zwei Verfahren wurden zusammengeführt
"Ich habe dies daher zum Anlass genommen, die Verfahren (...) zusammenzuführen", heißt es in der von Oberstaatsanwalt Hubert Stühler unterzeichneten Verfügung weiter. Da also nun ohnehin ermittelt würde, habe sich somit auch Luthers Rechtsbehelf erledigt.
"Ich verstehe nicht, weshalb die Staatsanwaltschaft bei Beurteilung desselben Sachverhaltes zu unterschiedlichen Ergebnissen kommt", sagt Bloggerin Luther auf Anfrage der Redaktion. Die Redaktion hat die Staatsanwaltschaft um eine Erläuterung des Entscheidungsprozesses und um Auskunft zum Ermittlungsstand gebeten. Eine Antwort auf die Fragen steht bislang noch aus.
Welches Leid hast du den erfahren?
https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/PMKrechts/PMKrechts_node.html
Linke Gewalt richtet sich hauptsächlich gegen die Polizei, insbesondere bei Demonstrationen. Wir müssen nicht darüber diskutieren, dass das nicht gut ist. Aber es gibt Hilfsangebote für betroffene Polizisten. Sie verharmlosen rechte Gewalt mit ein bisschen Links-Whataboutismus und betreiben Populismus auf Kosten der Opfer.
https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/todesopfer-rechter-gewalt/
nein nur bei jenen, die von öffentlichem Interesse sind. So wie etwa dieser Fall, der seinerzeit für Aufsehen gesorgt hat. Die ausbleibende Strafverfolgung hatte bei manchen Leserinnen und Lesern für Unverständnis gesorgt.
Beste Grüße,
Aaron Niemeyer (Redaktion)